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Energiedienstleistungsgesetz fordert Energieaudit bis 5.12.15


Von B.A.U.M. Consult GmbH

mehr als 50.000 Unternehmen betroffen!!!

Mehr als 50.000 Unternehmen betroffen!

Bis zu 50.000 Euro Strafe

 

Gemäß EDL-G müssen alle größeren Unternehmen bis 05.12.2015 ein Energieaudit gem. DIN EN 16247 durchführen.

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Energiedienstleistungsgesetz fordert Energieaudit bis 5.12.15

Mehr als 50.000 Unternehmen betroffen!

Bis zu 50.000 Euro Strafe

Gemäß EDL-G müssen alle größeren Unternehmen bis 05.12.2015 ein Energieaudit gem. DIN EN 16247 durchführen.

1. Wer ist betroffen?

a) Private Unternehmen:

Alle Standorte von allen Betrieben gewerblicher Art, die größer sind als „kleine mittelständige Unternehmen“ (KMU).

Wird eines der folgenden Kriterien erfüllt, muss das Unternehmen ein Energieaudit bis 05.12.2015 vorweisen:

- mehr als 250 Mitarbeiter (auch verbundene Unternehmen, wenn die Beteiligung > 25 % ist)

- Umsatz größer als 50 Mio. Euro p.a. ODER Bilanzsumme größer als 43 Mio. Euro

- 25 % der Eigentumsanteil (oder mehr) im Besitz eines „Nicht-KMU“, also eines Unternehmens, dass die hier genannten Kriterien „reißt“.

b) Öffentliche Unternehmen:

Auch Stellen der öffentlichen Verwaltung können als Unternehmen gelten, wenn sie zur Erzielung eines Leistungsaustauschs am Markt eingesetzt werden. Erforderlich ist lediglich eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit. Daher gelten auch kommunale Eigenbetriebe als Unternehmen (...) wenn sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören auch Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen.

2. Ausnahmen/Einschränkungen

a) Ausnahmen:

Ausnahmen gelten für „kleine mittelständische Unternehmen, KMU (s.o.) und Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS haben.

b) Einschränkungen

Ein Energieaudit muss mind. 90 % des Gesamtenergieverbrauchs aller Unternehmensteile berücksichtigen. Unternehmensteile können von der Betrachtung ausgenommen werden, wenn sie weniger als 10 % des Gesamtenergieverbrauchs aufweisen.

Es müssen auch die Verbräuche im Transportbereich erfasst werden. Grenzüberschreitender Verkehr muss nur berücksichtigt werden, wenn dieser in Deutschland beginnt oder endet. Ausgenomen sind der Energieverbrauch zur Beförderung des eigenen Personals durch z.B. Bahn oder Flugzeug, sowie privat genutzte Dienstwagen.

Bei mehreren Standorten und gleichartige Anlagen, können ggf. Cluster gebildet werden.

3. Wir klären für Sie folgende Fragen:

·         Ist mein Unternehmen betroffen?

·         Was muss ich bis 5. Dezember 2015 tun?

·         Was kostet ein Energieaudit?

·         Kann ich damit Energiekosten sparen?

·         Erhalte ich Fördermittel?

·         Welches (alternative) System ist für mich das günstigste?

·         Welche Messtechnik muss ich anschaffen?

 

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Rückfragen an:
Ralf Garber

B.A.U.M. Consult GmbH

Osterstr. 58, 20259 Hamburg

Tel: 040/70 700 69 -10

r.garber@baumgroup.de

www.baumgroup.de

 

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Garber (Tel.: 040-707006910), verantwortlich.

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