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Außergerichtliche Sanierung: Möglichkeiten und Grenzen


Von Beratungsverbund ABG-Partner

Gezieltes Vorgehen vor und nach einer Sanierung
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Von einer Unternehmenskrise wird meist erst gesprochen, wenn die Fortführung "auf der Kippe" steht. Erste Anzeichen einer derartigen Schieflage zeichnen sich aber oft lange im Vorfeld ab. Neben sinkenden Umsatzzahlen können die fortlaufende vollständige Ausschöpfung der Kreditlinien oder überfällige Lieferantenverbindlichkeiten sowie Rückstände bei Sozialabgaben und dem Finanzamt dazu gehören. Das heißt, die Liquiditätskrise zeichnet sich
oft lange nach der Ertragskrise ab. Je nach Krisenstatus und Spezifika kann ein außergerichtliches Sanierungsverfahren eine Möglichkeit sein, das Unternehmen erfolgreich neu auszurichten.

Aktives und gezieltes Vorgehen in Sanierungssituationen

Ein Sanierungsgutachten bildet dafür meist die Grundlage. Neben einer vollständigen und möglichst objektiven Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ist-Situation werden darin das Ziel der Sanierung formuliert sowie umfangreiche Aussagen zur Sanierungswürdigkeit erarbeitet. Dazu gehört in allererster Linie die Einschätzung, ob im Unternehmen ein operativ "gesunder Kern" vorhanden ist. Die Mindestanforderungen an ein Sanierungskonzept werden durch das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) im IDWStandard S6 genau formuliert. So soll ein einheitlicher Mindeststandard gewährleistet werden. Nur wenn die Punkte im Hinblick auf Fortführungs-, Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit sowohl bei den Gläubigern durchsetzbar und die festgehaltenen operativen Maßnahmen umsetzbar sind, gilt das Unternehmen als nachhaltig sanierungsfähig.

Genaues Abwägen aller Faktoren erforderlich

Der größte Vorteil einer außergerichtlichen Sanierung liegt zunächst auf der Hand: die Umsetzung kann "geräuscharm" vollzogen und muss nicht öffentlich angezeigt werden – es sind zunächst keine Nachteile im Kundenverhältnis zu erwarten. Lieferanten und Mitarbeitern wird der Sanierungsbedarf jedoch nicht entgehen und bei einer außergerichtlichen Sanierung müssen alle Gläubiger überzeugt werden. So spielt die Anzahl der Gläubiger eine große Rolle – häufig verfolgen die verschiedenen Gläubigergruppen unterschiedliche Interessen. Stimmt auch nur einer nicht zu, scheitert dieser Weg der Sanierung vorzeitig.

Frühzeitiges Agieren bringt größeren Handlungsspielraum

Einen weiteren Risikofaktor stellt der richtige Zeitpunkt dar. Erkennt das Management die Krise frühzeitig und sind noch ausreichende finanzielle Mittel oder ein Zugang zu solchen vorhanden, stehen die Chancen für einen Vergleich relativ gut. Doch zeigt sich im Berateralltag oft, dass die Mehrzahl der Unternehmer die eigene Situation schlichtweg unterschätzt. Ist eine Zahlungsunfähigkeit bereits eingetroffen oder geht das Sanierungskonzept nicht auf, droht neben weiteren Haftungsrisiken der Vorwurf der "Insolvenzverschleppung". Dann muss nach allen vorgelagerten Versuchen Insolvenz angemeldet werden – die Fronten sind oft "verhärtet" und der gerichtliche Weg wird zusätzlich erschwert.

Weitere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung

Eine Reihe weiterer Voraussetzungen sollte erfüllt sein, denn eine Fokussierung auf die akuten Probleme reicht in der Regel nicht aus, da die Ursachen meistens deutlich früher beginnen. Hier ist eine ganzheitliche Betrachtung in Kombination mit einer strategischen Neuausrichtung sinnvoll. Ansonsten führt auch eine außergerichtliche Sanierung mittel- bis langfristig nicht zum erhofften Erfolg. Das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel ist eine weitere Bedingung. Oft muss dafür neues Kapital (Eigen- oder Fremdkapital) eingeworben werden, was in einer Phase der Sanierung gerade bei Finanzierungspartnern im Bankenbereich nicht einfach ist. Ein weiteres Problem kann der von der Hausbank aufgedrückte "Sanierungsstempel" darstellen. Selbst nach Abschluss des Sanierungsprozesses werden neue Finanzierungsanfragen mit Skepsis betrachtet. Das Unternehmen ist – trotz "gefühltem" Neustart – gegenüber seinen Mitkonkurrenten weiterhin im Nachteil.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Simon Leopold (Tel.: 0351 43755-48), verantwortlich.

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