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Gabriel-Objekt-Beratung: Einsatz in Ihrem Schlaf-, Wohn und Arbeitsbereich


Von Gabriel-Tech GmbH

Die Gabriel-Objekt-Beratung macht unsichtbaren Elektrosmog sichtbar. Die Einsatzbereiche der Gabriel-Objektberater (GOB) sind Schlafplätze, Wohnbereiche und Arbeitsbereiche.
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Die Gabriel-Tech GmbH hat Lösungen geschaffen, um den vorhandenen Elektrosmog physikalisch zu ermitteln, grafisch darzustellen und messbar zu reduzieren. Sowohl für einzelne Elektrogeräte, als auch für Schlafräume, Wohnbereiche, Arbeitsplätze oder Kraftfahrzeuge. Für die persönliche Vorsorge oder bei bereits vorhandener Elektrosensibilität.
Die Gabriel-Objekt-Berater (kurz: GOB) kommen direkt zum Kunden nach Hause und messen ihre persönlichen Schlaf- und Arbeitsplätze sowie Wohnräume vor Ort – denn jede Elektrosmogsituation ist individuell.

=> Messungen am Schlafplatz
Die Gabriel-Objekt-Berater führen unter anderem Messungen direkt an Ihren Schlafplätzen durch. Dort ist es besonders wichtig, die individuelle Elektrosmog-Situation zu kennen und gegebenenfalls zu entstören, denn es ist der Ort an dem unser Körper regeneriert. Eine optimale Regeneration aber kann nur stattfinden, wenn unser Körper sich dabei in einer unbelasteten Umgebung befindet.
Das Institut für Baubiologie + Ökologie (IBN) hat aus diesem Grund bereits im Jahr 2008 baubiologische Richtwerte für Schlafplätze formuliert: "Baubiologische Richtwerte sind Vorsorgewerte. Sie beziehen sich auf Schlafbereiche, die besonders empfindliche Regenerationszeit des Menschen und das damit verbundene Langzeitrisiko." (Baubiologie Maes im Auftrag der IBN (2008): Baubiologische Richtwerte für Schlafbereiche (Ergänzung zum Standard der baubiologischen Messtechnik SBM-2008), Seite 1)
An den in Abschnitt A des vorgenannten Papiers genannten Richtwerten zu elektrischen Wechselfeldern, magnetischen Wechselfeldern und magnetischen Gleichfeldern orientiert sich auch die Gabriel-Objekt-Beratung bei ihrer Bewertung von Schlafplätzen. Zur besseren Darstellung für den Kunden wird dabei das bei den Messungen gewonnene Datenmaterial bildlich farbgrafisch aufbereitet und anhand der Einteilung des Risikos durch das IBN in unauffällige Werte, schwach auffällige Werte, auffällige Werte und stark auffällige Werte gemäß des Ampelprinzips dargestellt.

=> Messungen am Arbeitsplatz
Abgesehen vom Schlafbereich halten sich viele Berufstätige die meiste Zeit des Tages an ihrem Arbeitsplatz auf. Es ist der Ort, an dem wir möglichst produktiv sein sollen und wollen und häufig nicht gestört werden möchten. Allerdings befindet sich der Körper hier im Wachzustand und in keiner regenerativen Phase. Deshalb wurden für Arbeitsplätze – ebenso wie für Wohnbereiche – für die Gabriel-Objekt-Beratung andere Richtwerte bezüglich niederfrequenter elektrischer Wechselfelder festgelegt: Die baubiologischen Richtwerte des IBN (siehe dazu "Messungen am Schlafplatz") wurden mit dem Faktor 10 multipliziert. Das heißt, dass ein Wert von 12 V/m im elektrischen Wechselfeld an einem Schlafplatz bereits als extrem auffällig eingestuft wird, während er an einem Arbeitsplatz erst als schwach auffällig gilt.
Zum Vergleich: Gemäß der World Health Organization kann es nachts bereits bei einer dauerhaften Lautstärke von über 30 Dezibel zu Schlafstörungen kommen; tagsüber kommt es erst bei einer höheren Lautstärke (über 50 dB bei Geräuschen aus dem Freien) zu Beeinträchtigungen (Berglund/Lindvall/Schwela (1999) für die World Health Organization: Guidelines for Community Noise, Seite 47).
Neben der Begründung des Vorhandenseins einer Aktivierungsphase für die Heraufsetzung der Richtwerte, muss auch ganz klar gesagt werden, dass an einem heutzutage "gewöhnlichen" Arbeitsplatz mit PC, Telefon und anderen elektrischen Geräten das Erreichen der baubiologischen Richtwerte für Schlafbereiche utopisch erscheint. Eine Anpassung der Richtwerte auf die gegebenen Situationen hin zu Werten, die durch Vermeidung und Optimierung möglich sind, erschien logisch. Um auf obiges Beispiel zurückzukommen: In einem Großraumbüro wären Richtwerte für Schlafzimmer, die deutlich unter 30 Dezibel verlangen sollten, wahrscheinlich geradezu utopisch und auch gar nicht notwendig (siehe z. B. Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege und Wohlfahrtspflege: Sichere Seiten – Arbeitsplatz Büro und Verwaltung (2013), Seite 1; http://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsschutz/Gesund-und-sicher-Arbeiten/Sichere-Seite/Pflege/Arbeitsplatz_Buero_Artikel_Download.pdf?__blob=publicationFile [abgerufen am 08.05.2014]).

Sie möchten einen Termin für eine Gabriel-Objekt-Beratung für Ihren Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsbereich vereinbaren? Über diesen Link gelangen Sie auf unsere Website, wo Sie über ein Formular einen Termin mit uns vereinbaren können.
Wenn Sie noch mehr über die Gabriel Technology Platform™ und die Gabriel-Objekt-Beratung erfahren möchten, folgen Sie uns auf unserer Website: www.gabriel-technology.de.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Anja Lehmann (Tel.: 06195/977733-0), verantwortlich.

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