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Gebäudeversicherung: Jede Kündigung bringt Probleme


Von Müller & Kollegen UG

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Für die Versicherten kommt die Situation einer größeren Katastrophe gleich: Der Versicherer hat die Gebäudeversicherung gekündigt. Schwere Unwetter haben in den vergangenen Monaten immer wieder hohe Schäden verursacht, die die Gebäudeversicherer zu tragen hatten. Gerade Versicherte mit älteren Verträgen mussten danach mit Kündigungen rechnen. Doch was sind eigentlich die Ursache einer Vertragskündigung, und was können Versicherte in dieser Situation tun? Das und mehr erfährt man auf http://www.xn--gebudeversicherungtest-24b.de/leistungen/

 

Diese Gründe berechtigen zur Kündigung

In der Regel ist der Versicherer berechtigt, nach dem Versicherungsfall und nach einer Leistungsübernahme eine Kündigung auszusprechen. Wenn also ein Schaden am Gebäude geltend gemacht wurde und der Versicherer die Kosten reguliert hat, kann danach eine Vertragskündigung folgen. Doch nicht immer ist es der Eintritt des Versicherungsfalls, der eine Kündigung durch den Versicherer auslöst. In der jüngeren Vergangenheit war in der Fachpresse regelmäßig von Versicherern zu lesen, die ältere Gebäudeversicherungsverträge gekündigt haben. Der Versicherer will sich damit unrentabler Verträge entledigen. Wenn nämlich ein Vertrag schon älter ist und wenn die Versicherungsprämie die Kosten für den Versicherer nicht mehr decken, fühlen sich manche Gesellschaften berechtigt, eine Kündigung auszusprechen. In diesem Fall muss der Versicherte genau überlegen, was zu tun ist.

 

So schwierig ist der Neuabschluss

Üblicherweise bietet der Versicherer bei einer angedrohten Vertragskündigung eine Fortführung zu neuen und veränderten Konditionen an. Diese sind für den Versicherten meist erheblich ungünstiger. Konkret muss er mit höheren Kosten rechnen, das bedeutet, der Versicherer erhöht die Versicherungsprämie für den gleichen Versicherungsschutz. Wenn der Versicherte darauf nicht eingeht, kündigt die Gesellschaft den Vertrag. Der Versicherte ist dann gezwungen, einen neuen Versicherer zu finden. Beim Vertragsabschluss muss er aber schon im Antrag angeben, dass der Altvertrag von seiner Gesellschaft aufgelöst wurde. Spätestens dann wird ein neuer Versicherer sehr genau überlegen, ob er den Antrag annehmen will. Häufig müssen Antragsteller in dieser Situation leider mit einer Ablehnung ihres Versicherungsantrags rechnen. Der Neuabschluss einer Gebäudeversicherung kann durch die Vertragskündigung des alten Versicherers also sehr schwer werden. Doch wie kann man sich in dieser Situation schützen?

 

Vertragsfortführung dringend zu empfehlen

 

Im besten Fall erklären sich betroffene Versicherte vorübergehend mit der Fortführung des Vertrags zu neuen Konditionen einverstanden. Dann wird die Gebäudeversicherung meist zu höheren Kosten fortgeführt. Der Versicherte hat aber die Gelegenheit, in Ruhe einen neuen Versicherer auszuwählen und den alten Vertrag dann selbst zu kündigen. Dies geschieht zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, die man in dieser Lage nur mit einem Jahr wählen sollte. Da der neue Vertrag vom Versicherten gekündigt wird, hat der nachfolgende Versicherer keinen Anlass, den Versicherungsantrag abzulehnen. Gleichzeitig genießt der Versicherte einen lückenlosen Versicherungsschutz in der so wichtigen Gebäudeversicherung. Wenn also die Kündigung des Altvertrags angedroht wird, sollten die betroffenen Versicherten zunächst Ruhe bewahren und die neuen Vertragsbedingungen erst einmal akzeptieren, bevor ein Versicherungswechsel durchgeführt wird.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Mario Müller (Tel.: +493092277527), verantwortlich.

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