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Anwartschaft: Nicht jeder Abschluss ist sinnvoll


Von Müller & Kollegen UG

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Einmal privat krankenversichert, immer privat krankenversichert: Dieser Trend galt früher in der PKV. Heute haben sich die Zeiten verändert, und nicht immer bleiben PKV-Patienten der privaten Krankenversicherung ein Leben lang treu. Wenn ein vorübergehender Austritt aus der PKV sinnvoll erscheint, muss man aber mit einer neuen Gesundheitsprüfung und mit höheren Beiträgen rechnen, wenn man später einen neuen Vertrag abschließt. Mit einer Anwartschaftsversicherung lässt sich das verhindern. Welche Strategie bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung am besten ist, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen-testsieger.de/private-krankenversicherung-wechsel/

 

Die Anwartschaft sichert feste Ansprüche ab

Die Anwartschaftsversicherung wird mit ihrem Potenzial häufig unterschätzt. Dabei sichert sie bestehende Ansprüche ab, die sich der PKV-Versicherte über längere Zeit erworben hat. Wer nämlich vorübergehend aus der privaten Krankenversicherung ausscheiden muss, verliert die bereits erworbenen Altersrückstellungen. Er muss beim Abschluss eines neuen Vertrags eine Gesundheitsprüfung durchführen. Außerdem wird der Betrag nach dem dann gegebenen Eintrittsalter berechnet. So steigen die Kosten für den Versicherungsschutz häufig überproportional, nur weil der Versicherte für einen vorübergehenden Zeitraum nicht privat versichert sein kann. Diese bereits gegebenen Ansprüche sichert die Anwartschaftsversicherung ab.

 

Spätere Rückkehr zu festen Bedingungen

Wer heute eine Anwartschaftsversicherung abschließt, friert das Eintrittsalter und die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung zum jetzigen Zeitpunkt ein. Das bedeutet, wenn der PKV-Vertrag später neu abgeschlossen wird, muss keine weitere Gesundheitsprüfung abgelegt werden. Dadurch fallen auch keine teuren Risikozuschläge an. Sie könnten nämlich entstehen, wenn der Versicherte in der Zeit nach dem Austritt aus der PKV bis zum Wiedereintritt erkrankt. Wenn eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wird, besteht diese Gefahr nicht. Selbst wenn im Zeitraum zwischen dem Austritt aus der PKV und dem Neuabschluss eine Erkrankung auftritt und festgestellt wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Höhe des Versicherungsbeitrags.

 

Nicht jeder Wechsel ist notwendig

 

Ein kurzfristiger Austritt aus der PKV kann im Einzelfall erforderlich und sinnvoll sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man für einige Zeit ins Ausland geht und sich dort versichern muss. Allerdings ist in jedem Fall genau zu prüfen, ob ein Austritt aus der privaten Krankenversicherung wirklich angebracht ist und ob auch eine Rückkehr nach einem absehbaren Zeitraum wahrscheinlich ist. Wer nämlich als Selbständiger privat versichert war und als Arbeitnehmer unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, kann sich erst dann wieder privat versichern, wenn das Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze steigt. Ob das in absehbarer Zeit der Fall ist, kann der Versicherte häufig kaum beurteilen. Aus diesem Grund ist jeder vorübergehende Austritt aus der PKV und vor allem der Abschluss der Anwartschaftsversicherung sehr genau zu prüfen. Zwar kann diese Versicherung bei jeder PKV-Gesellschaft abgeschlossen werden, doch sie ist recht teuer. Deshalb sollte man diese Absicherung nur wählen, wenn die Rückkehr in die PKV in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. Ist das nicht der Fall, kann der Wechsel in die GKV mit dem Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung auf Dauer die günstigere Alternative sein.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Mario Müller (Tel.: 03092277527), verantwortlich.

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