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Gutes Hören ist Grundvoraussetzung für den Lernerfolg - FGH Experten raten zu regelmäßigen Hörtests.


Von Fördergemeinschaft Gutes Hören

Bereits im Vorschulalter ist gutes Hören Grundvoraussetzung für eine ungehinderte Lernentwicklung. Hört ein Kind nicht gut, bleibt es auf vielen Entwicklungsfeldern hinter den Gleichaltrigen zurück.
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FGH, 2016 - Spätestens dann, wenn es in den Schulen wieder Zeugnisse gibt, rücken die Lernleistungen des Nachwuchses in vielen Familien in den Mittelpunkt des Interesses. Nicht immer erfüllt der halbjährliche Leistungsüberblick die Erwartungen. Mit elterlicher Unterstützung bei den Hausaufgaben oder Nachhilfeunterricht wird dann häufig versucht gegenzusteuern, damit die Schüler im Unterricht nicht den Anschluss verlieren. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass es Kindern schwerfällt, in der Schule mitzuhalten. Dafür kann es viele Gründe geben. Neben emotionalen und verhaltensbezogenen Entwicklungsstörungen, bleibt eine mögliche Ursache jedoch häufig unerkannt: Das Hörvermögen des betreffenden Kindes kann gemindert sein. Aufgrund einer möglichen Hörschwäche hat es dann enorme Probleme, dem Unterricht zu folgen. Die Lernleistungen leiden umso mehr, je länger dieser Zustand andauert und nichts unternommen wird.

Bereits im vorschulischen Alter ist gutes Hören Grundvoraussetzung für eine ungehinderte Lernentwicklung. Die Herausbildung der sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten ist von Geburt an eng mit dem gut funktionierenden Hörsinn verbunden. Hört ein Kind nicht gut, bleibt es auf vielen Entwicklungsfeldern hinter den Gleichaltrigen zurück. In der Schule zeigt sich das, wenn es darum geht, die Lehrer gut zu hören und zu verstehen. Ebenso wichtig ist es außerdem, dass sich Kinder im Unterricht an Lernspielen, Fragerunden und Diskussionen beteiligen und mit eigenen Beiträgen zu Wort melden. Aber gerade in diesen komplexen, vielstimmigen Hörsituationen haben es Kinder mit unerkannter Hörschwäche besonders schwer, am Geschehen teilzunehmen, da sie das Gesagte häufig nur lückenhaft erfassen und verarbeiten können. Häufig ziehen sich die betroffenen Kinder dann zurück. Sie beteiligen sich kaum am Unterricht und können im Klassenverbund zunehmend isoliert werden. Schlechtere Zeugnisbeurteilungen sind die Folge.

Vermeiden lassen sich diese Fehlentwicklungen durch rechtzeitige und regelmäßige Hörtests. Während bei den Klein- und Vorschulkindern durch die Regeluntersuchungen (Neugeborenenhörscreening, Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt, schulärztliche Untersuchung) der Hörstatus regelmäßig kontrolliert wird, gerät bei Schulkindern und Jugendlichen die routinemäßige Überprüfung des Hörvermögens schnell aus dem gesundheitlichen Blickfeld, was später auch für viele Erwachsene zutrifft. Das Gehör kann aber in jedem Alter durch Infektionskrankheiten, übermäßige Schalleinwirkung oder andere Einflüsse geschädigt werden. Gerade die anfangs leichten Beeinträchtigungen bleiben meistens unbemerkt, da sie zunächst kompensiert und durch Gewöhnungseffekte verdeckt werden. Dennoch wirken sie sich zunehmend negativ auf das Konzentrations- und Auffassungsvermögen aus. Regelmäßige Überprüfungen des Gehörs, die von Hörakustikern kostenlos durchgeführt werden, sollten also grundsätzlich zur persönlichen gesundheitlichen Vorsorge zählen, um negative Auswirkungen auf die Lernleistungen von vornherein auszuschließen. Wird eine Hörminderung festgestellt, lässt sich diese durch die Anpassung auch spezieller kindgerechter Hörsysteme ausgleichen. Hörgeräte verbessern insbesondere das Sprachverstehen, so dass Lern- und Entwicklungshemmnisse in diesem Zusammenhang erst gar nicht auftreten.

Hörtests auch für Kinder und Jugendliche bieten die Partnerakustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH) kostenlos an. Mit bundesweit rund 1.500 Partnerakustikern ist die FGH überall in Deutschland präsent. Die FGH Partner sind zu erkennen am Ohrbogen mit dem Punkt. Den Hörexperten in der Nähe findet man im Internet unter www.fgh-info.de.

Verwendung und Nachdruck des Textes honorarfrei mit Quellennachweis: "FGH"



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Lena Edeler (Tel.: 051176333666), verantwortlich.

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