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Klare Angaben in der Leistungserklärung für technische Dämmstoffe aus FEF und PEF
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Seit Einführung der aktuellen Bauproduktenverordnung (BauPVO) sind Hersteller dazu verpflichtet, die Übereinstimmung ihrer Produkte mit den Anforderungen der BauPVO zu garantieren. Dafür müssen sie eine Leistungserklärung ausfüllen, die zur Anbringung eines CE-Kennzeichens berechtigt. Nur mit diesem "CE-Logo" versehene Produkte dürfen im europäischen Handelsraum vermarktet werden. Auch die führenden Hersteller von technischen Dämmstoffen aus flexiblen Elastomer- (FEF) und Polyethylen-Schäumen (PEF) sorgen für eine entsprechende Markierung. Vereint in der europäischen Interessengemeinschaft "CEFEP" setzen sie sich zudem für einheitliche Standards und eine klare Informationslage ein. Denn gerade Importeure, Händler und Anwender sollten sich gut informieren, für welche Bereiche das jeweilige Isoliermaterial geeignet ist und wie es richtig angewendet wird.

Das CE-Kennzeichen steht für Produktnormen, die einem gesamteuropäischen Anforderungsprofil gerecht werden. Dank einer Philosophie, die auf gemeinsame Standards setzt, hat sich im Jahr 2012 auch der Fachverband "CEFEP" gegründet. Ihre Mitglieder produzieren technische Dämmstoffe, die in Europa zugelassen sind und das CE-Kennzeichen tragen. Damit erklären Hersteller wie Armacell, Kaimann, L'Isolante K-Flex, NMC, Steinbacher Dämmstoffe, Thermaflex und Union Foam, dass ihre Produkte den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen.

Die wichtigsten Normen für FEF- und PEF-Dämmung

Wie bei allen Handelsprodukten basiert das CE-Kennzeichen auf einer Leistungserklärung, in der die "Wesentlichen Merkmale" des Produktes eingetragen sind. Im Falle von technischen Dämmstoffen aus FEF und PEF sind zwei EU-Normen grundsätzlich relevant: Die EN 14304 findet Anwendung für Wärmedämmstoffe aus flexiblen Elastomer-Schäumen (FEF) zur technischen Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie, die typischerweise für einen Temperaturbereich von etwa -50 bis +110 Grad Celsius genutzt werden. Aber auch Anwendungen über diesen Bereich hinaus sind nach Rücksprache mit den Herstellern möglich. Daneben bezieht sich die EN 14313 auf Dämmprodukte, die aus Polyethylen-Schäumen (PEF) bestehen. Zusätzlich wird bei technischen Dämmstoffen zwischen ebenen Produkten (Dämmplatten) und linearen Produkten (Schläuchen) unterschieden. Angaben zur Wärmeleitfähigkeit und zum Brandverhalten sind in beiden Kategorien obligatorisch. Für die Beurteilung der Materialien spielen auch Daten zum Wasserdampfdiffusions-Widerstand sowie zur Abgabe korrosiver Substanzen eine Rolle. Beide Produktnormen verlangen Prüfverfahren für die werkseigene Produktionskontrolle (FPC) sowie eine Erstprüfung (PTD).

Mehr Planungssicherheit für Anwender

Für die Baubranche bedeutet der Übergang zur BauPVO und zu harmonisierten europäischen Produktstandards eine grundlegende Änderung. Traditionell beschrieben nationale Produktstandards meist die spezifische Nutzung und Leistung von Produkten. Dies hat sich mit der Einführung des CE-Zeichens gewandelt, da nun harmonisierte Prüf- und Bewertungsmethoden anzuwenden sind und diese mit den EU-Normen übereinstimmen müssen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union legen ihre Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Gebäuden und Bauprodukten dabei selbstständig fest.

Für Planer und Anwender ist es enorm hilfreich, wenn die Leistungserklärung vollständige Angaben enthält - was in der Praxis vieler Branchen aber nicht immer der Fall ist. So gibt es für Hersteller oftmals die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche "Wesentlichen Merkmale" geprüft und bescheinigt werden. Dies macht es für Planer schwierig, die Produkte zu vergleichen und festzustellen, ob sie für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignet sind. Für die richtige Auswahl eines Bauproduktes trägt er allerdings selbst die Verantwortung. Bei der Beschreibung ihrer Produkte setzen die CEFEP-Mitglieder daher auf hohe Genauigkeit und eindeutige Angaben.

Einheitliche europäische Brandklassifizierung

Mit den europäischen Produktnormen sind zugleich auch die neuen europäischen Brandklassen (A bis F) nach EN 13501-1 in Kraft getreten. Demnach wenden die Zertifizierungsstellen zur Beurteilung des Brandverhaltens von technischen Dämmstoffen einheitliche Prüfverfahren an. Für brennbare Dämmstoffe der Klassen B bis D ist das SBI-Prüfverfahren (Single Burning Item) erforderlich, das den Beitrag des Bauproduktes zu einem sich entwickelnden Brand bewertet. Lineare Produkte werden zusätzlich mit einem tiefgestellten "L" gekennzeichnet. Neu ist zudem die Prüfung der Rauchentwicklung mit der Angabe "s" (für "smoke") sowie des brennenden Abtropfens mit der Angabe "d" (für "droplets"). Die Euroklasse E wird für Dämmstoffe durch den Entzündbarkeits-Test gemäß EN ISO 11925-2 nachgewiesen.

Um ihren Kunden schon vor der Anlieferung von technischen Dämmstoffen größtmögliche Klarheit zu bieten, stellen die CEFEP-Mitglieder ihre Leistungserklärungen bereits im Vorfeld zur Verfügung - zum Beispiel als PDF-Download auf der eigenen Homepage. "Bezüglich der erklärten Leistungen zu unseren Produkten wollen wir möglichst viel Transparenz schaffen und so eine hohe Sicherheit bei der Produktwahl erreichen", versichert Georg Eleftheriadis, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Hartschaum und Obmann der CEFEP. "Bei Fragen stehen wir Händlern, Planern und Anwendern gern beratend zur Seite."



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Georg Eleftheriadis (Tel.: 05141-889265), verantwortlich.

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