Niedersachsen fördert Unternehmensnachfolgen und Gründungen von KMUs
Von Fördermittelwissen.de Astrid Klee RedaktionMedien Verlag
MikroSTarter Niedersachsen
Das Land Niedersachsen und die NBank unterstützt die Unternehmensnachfolgen und Gründungen besonders von den KMU´s . Durch die Unterstützung werden Arbeitsplätze gesichert und es entstehen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die Bonität der Kleinstgründer wird bei der Kreditvergabe bei den Kreditinstituten erhöht. Der Vorteil bei der Förderung ist, dass keine bankübliche Besicherung notwendig ist.
Gefördert werden bei dem MikroSTaRTer Niedersachsen natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens in Niedersachsen anstreben oder eine Unternehmensnachfolge gedenken. Auch bereits Unternehmen, die sich in den ersten fünf Jahren der Geschäftstätigkeit befinden, sind antragsberechtigt.
Der MikroSTaRTer fördert alle Ausgaben, die mit dem Gündungsvorhaben oder Erweiterung bzw. Unternehmenswachstum umfassen. Beispielsweise werden Betriebsmittel, Investitionen oder auch Aus- und Weiterbildungskosten gefördert.
Hierbei werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, der Kreditbetrag liegt zwischen 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro. Die Kreditlaufzeit liegt zwischen zwei bis fünf Jahren. Gegenwärtig beträgt der Zinssatz nominal 4,2 % pro Jahr. Die Kreditauszahlung erfolgt zu 100 %. Bei der Kreditgewährung ist keine Besicherung erforderlich, bei juristischen Personen übernehmen die Gesellschafter eine Bürgschaft.
Für die Inanspruchnahme des MikroSTaRTer Niedersachsen muss ein Nachweis über eine Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle zur Gründung oder zu dem geplanten Vorhaben vor der Beantragung eingereicht werden.
Weitere Informationen unter www.FID-Deutschland.de
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