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Geschäftsführerhaftung bzw. Verantwortung für den Arbeitsschutz


Von E+Service+Check GmbH

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Nichtwissen schützt vor Strafe nicht

Für den reibungslosen Ablauf des Arbeitsalltags sind nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch der Geschäftsführer eines Unternehmens verantwortlich. Unter anderem hat dieser gemäß der Unternehmerhaftung für die Sicherheit sämtlicher Arbeitnehmer sowie ethisch vertretbare Bedingungen am Arbeitsplatz zu sorgen. Hierzu gehört vor allem die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach dem Betriebssicherheitsverordnungsgesetz.

Diese Verantwortung hat ein Unternehmer gegenüber seinen Mitarbeitern

Als Unternehmer ist stets eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter anzustreben. Laut dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche benötigten Maßnahmen, welche Einfluss die Gesundheit und Sicherheit des Personals haben, unter Berücksichtigung der in der Firma vorherrschenden Bedingungen zu treffen. Dabei muss dieser sämtliche Maschinen auf deren Effizienz hin überprüfen, um bei Bedarf Korrekturen vorzunehmen. Hierzu gehört unter anderem ein Kontrolle des elektronisch betriebenen Systems der Firma durch eine VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft). Die VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) ist dazu imstande, die Funktionstüchtigkeit zu beurteilen sowie Verschleißerscheinungen und etwaige Defekte zu erkennen. In diesem Kontext ist anzumerken, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen unterweisen muss. Dabei ist der Geschäftsführer befugt, bestimmte Aufgaben an speziell ausgebildete Arbeitskräfte wie die VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) zu übertragen. Allerdings muss der Unternehmer die Qualität der Arbeit stets überprüfen.

Darauf ist als Geschäftsführer in Bezug auf Arbeitssicherheit zu achten

Jeder Betrieb muss eine Reihe von Schutzbestimmungen einhalten - dies gilt insbesondere für elektrische Betriebsmittel. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz - und insbesondere die neu eingeführten Gefährdungsbeurteilung - erfolgt eine genaue Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Hierzu gehören unter anderem Gefahren, welche durch chemische, biologische und physikalische Einwirkungen entstehen können. Allerdings werden mittlerweile auch Risiken, die sich durch eine Gestaltung diverser Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie Abläufen im Umfeld und deren Zusammenspiel ergeben können, im Arbeitsschutzgesetz hinzugezählt. Auch etwaige psychische Belastungen sind durch den Arbeitgeber zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall sollte der Geschäftsführer sein Unternehmen von einer ausgebildeten Fachkraft wie diese: www.dguv-vorschrift-3.info auf diese Risikofaktoren hin überprüfen lassen.

Darum ist ein Versicherungsschutz für Unternehmen sinnvoll

Heutzutage ist die Leitung eines Unternehmens im Kontext der Geschäftsführerhaftung mit erheblichen persönlichen Risiken verbunden. Nicht nur Aufsichtsbehörden und Staatsanwälte, sondern gleichermaßen Masseverwalter und Gläubiger machen immer öfter die persönliche Unternehmerhaftung der Geschäftsführer geltend. Aus diesem Grund steigt durch die Geschäftsführerhaftung das Risiko, als Unternehmer für falsche oder unterlassene Handlungen zur Verantwortung gezogen zu werden. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz für Unternehmen lassen sich große finanzielle Verluste durch Fehlhandlungen vermeiden. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie sich für eine Absicherung entscheiden, welche Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Ein Schutz, der oft in Anspruch genommen wird, ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Der Zweck von diesem Versicherungsschutz für Unternehmen besteht darin, sich gegen die Haftpflichtrisiken gegenüber Dritten abzusichern. Vor Kosten, die im Rahmen der Geschäftsführerhaftung entstehen, können Sie sich gleichermaßen mit einer Rechtsschutzversicherung schützen. Diese kommt nämlich für sämtliche Ausgaben auf, die bei einem Rechtsstreit bezüglich der Unternehmerhaftung anfallen.

Das Gewerbeaufsichtsamt als wichtiger Ansprechpartner

Die Hauptaufgabe vom Gewerbeaufsichtsamt besteht darin, die benötigten Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer in einem Betrieb zu treffen. Dabei ist das Gewerbeaufsichtsamt gleichermaßen als Ansprechpartner für Unternehmer tätig. Diese können sich beispielsweise unverbindlich über die Vorschriften zum Arbeitsschutzgesetz sowie die Vorkehrungen für elektrische Betriebsmittel, welche in einem Betrieb zur Erhöhung der Sicherheit getroffen werden müssen, hier: www.e-service-check.com informieren.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Marc Langguth (Tel.: 034462-6962-0), verantwortlich.

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