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Rauchmelderpflicht gilt in Berlin und Brandenburg


Von A&TA Alarm- & Telefon-Anlagen Montage GmbH

Die Rauchmelderpflicht gilt für Neu- und Umbauten bereits jetzt in Brandenburg und zum Jahreswechsel wird die Vorschrift auch in Berlin wirksam.
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Berlin, 03.11.2016 | Von allen Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz haben sich Rauchmelder als besonders effektives Mittel bewährt, Leben zu retten.

Gefährlich bei einem Wohnungsbrand ist nicht in erster Linie das Feuer, sondern der entstehende Rauch. Dieser wird besonders nachts oft nicht oder zu spät bemerkt. Eine Zahl belegt das dramatisch: 70% der Brandopfer verunglücken nachts und bei tödlichen Ausgängen sind zu 95% die Folgen von Rauchvergiftungen als Ursache zu nennen.

"Gerade nachts bewähren sich der Rauchmelder. Denn der Alarm im Fall eines Feuers kann die Familie wecken und verhindert damit, dass die Brandgase nicht bemerkt werden" erklärt Sebastian Niebel, zuständig für die Abteilung Sicherheitstechnik bei A&TA Berlin. "Die Zahl der Brandopfer beträgt derzeit bei 400 pro Jahr in Deutschland und könnte weitaus niedriger liegen, wenn Rauchmelder in jeder Wohnung eingebaut wären. Daher begrüßt A&TA die Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg", erklärt Niebel weiter.

Die Rauchmelderpflicht wird in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Auch Berlin und Brandenburg haben die entsprechende Pflicht zur Installation der Rauchmelder inzwischen gesetzlich geregelt. A&TA informiert hier über die Termine und Einzelheiten der Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg.

Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg

Nach dem neue Berliner Gesetzestext (§ 48 Abs. 4 BauO BE) müssen in Wohnungen alle Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen) und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Berliner Regelung folgt der Rauchmelderpflicht in Brandenburg. Danach müssen Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen eingebaut werden und nicht nur in Schlaf- und Kinderzimmern, wie in den meisten anderen Bundesländern. Brandenburg und Berlin gehören damit zu den Bundesländern, die eine überdurchschnittlich gute Rauchmelder-Ausstattung beschlossen haben.

Rauchmelderpflicht: Termine und Verantwortlichkeiten in Berlin

Die Einbaupflicht für Rauchmelder gilt

für Neu- und Umbauten ab 01.01.2017
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020

Verantwortlich für den Einbau: Eigentümer
Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft: Mieter

Rauchmelderpflicht: Termine und Verantwortlichkeiten in Brandenburg

Die Einbaupflicht für Rauchmelder gilt

für Neu- und Umbauten ab 01.07.2016
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020

Verantwortlich für den Einbau: Eigentümer
Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer

Während in Brandenburg die Einbaupflicht für Neu- und Umbauten bereits seit Juli 2016 gilt, wird diese Vorgabe in Berlin erst ab Januar 2017 wirksam.

Unterschiedlich wird in den beiden Bundesländern die Verantwortlichkeit für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder geregelt. Während in Berlin dafür der Mieter verantwortlich ist, liegt diese Pflicht in Brandenburg beim Vermieter bzw. Eigentümer.

Wichtig: Qualitätskriterien für Rauchmelder beachten

A&TA weist darauf hin, dass seit 2008 nur noch Rauchwarnmelder in Verkehr gebracht bzw. angeboten werden dürfen, die nach DIN EN 14604 zertifiziert und geprüft sind. Diese Rauchmelder sind mit einem CE-Zeichen, einer Prüfnummer des Prüfinstituts und der Angabe "EN 14604" gekennzeichnet. Immobilienbesitzer und Mieter sollten immer einen Fachbetrieb mit der Planung und Installation vorbeugender Brandschutzmaßnahmen beauftragen und die kostenlosen Beratungsmöglichkeiten nutzen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Sébastien Niebel (Tel.: (030) 322 93 27-0), verantwortlich.

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