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Strom & Gas: Preiserhöhung berechtig zur Kündigung - auch bei Steuern und Umlagen


Von Strom-Report.de

Verbraucher, die dieser Tage Post vom Energieversorger bekommen, müssen besonders aufmerksam sein. Jede Mitteilung kann eine Preiserhöhung enthalten, die zur Sonderkündigung berechtigt.
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Für viele Stromkunden wird es ab Januar teurer. Bereits 139 Versorger haben Preiserhöhungen angekündigt, melden die Vergleichsportale. Weitere Anbieter werden nachziehen.

Bei einer Preiserhöhung haben Energiekunden die Möglichkeit, ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen. So wird der Wechsel zu einem günstigen Strom- oder Gasanbieter auch möglich, wenn die Laufzeit des aktuellen Vertrags noch nicht beendet ist.

Verschickt der Energieversorger eine Preiserhöhung, muss er darauf achten, dass er seinen Wunsch nach höheren Gebühren plausibel und verständlich erklärt. "Aktuell begründet die Mehrzahl der Anbieter den Preisanstieg mit höheren Abgaben und Umlagen", berichten die Energie-Experten von 1-Stromvergleich.com und weisen darauf hin, dass Verbraucher in dem Preisanpassungsschreiben gleichzeitig deutlich über ihr gesetzliches Kündigungsrecht aufgeklärt werden müssen. Denn das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat bereits am 5. Juli 2016 entschieden, dass Stromkunden selbst dann ein Sonderkündigungsrecht für ihren Stromvertrag haben, wenn die Preiserhöhung ausschließlich auf gestiegene oder neu eingeführte staatlich veranlasste Bestandteile zurückzuführen ist. Az. I-20 U 11/16

Möchten Energiekunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, bleiben für die ordentliche schriftliche Kündigung oft nur 14 Tage Zeit.
Kündigt er rechtzeitig, hat er danach die freie Wahl. Tarifrechner im Internet wie bei https://1-Gasvergleich.com und https://1-Stromvergleich.com helfen dabei, die Tarife und Preise anderer Anbieter zu vergleichen. Schließlich soll sich der Wechsel auch lohnen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Manja Kuhn (Tel.: +49 (3222) 3397 650), verantwortlich.

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