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Alle Jahre wieder: individuelle Steuerklassenkombination für Ehepartner


Von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

Die richtige Steuerklassenkombination für ein berufstätiges Ehepaar hängt stets von verschieden Faktoren ab. Im Zweifelsfall ist der Steuerberater dafür der erste Ansprechpartner.
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Die Wahl der vorteilhaftesten Steuerklassen für 2017 ist in erster Linie für Verheiratete von entscheidendem Nutzen: Mit der richtigen Steuerklasse lässt sich viel Geld sparen. Eine Änderung der Steuerklasse ist generell bis zum 30.11. jeden Jahres möglich. Die neu gewählte Steuerklasse ist dann ab dem 01.01. des Folgejahres gültig. Die Auswirkungen sind erheblich: Die Steuerklassenwahl für 2017 sowie die Kombination der Steuerklassen von Ehepartnern kann Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzleistungen haben. Betroffen sind beispielsweise: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Um die richtigen Lohnsteuerklassen für das Kalenderjahr 2017 zu ermitteln, stellt der Steuerberater gerne seine Expertise zur Verfügung.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim unterstützt seine Mandanten bei der Wahl der geeigneten Steuerklasse.

Keine Regeln ohne Ausnahme

Ehepartner werden üblicherweise gemeinsam besteuert. Sie besitzen die Wahlmöglichkeit, welche Steuerklassenkombination man 2017 auswählt. Wann sich für Ehepaare eine Einzelveranlagung lohnt: Beispielsweise, wenn ein Ehepartner als selbstständiger Unternehmer tätig ist, denn dann erhält er den kompletten erweiterten Abzug für die Sonderausgaben. Geld mit der Steuerklassenwahl zu sparen wirkt sich beim Nettolohn aus. Lebt ein Ehepaar das gesamte Jahr über ständig voneinander getrennt, wird es wie ein lediger Steuerzahler behandelt und eine Einzelveranlagung wird für jeden Berufstätigen durchgeführt. Bei der Zusammenveranlagung werden die Eheleute gemeinsam veranlagt und unterschreiben beide die Erklärung. Das gilt auch für einen Partner ohne eigene Einkünfte.

Für spezielle Anforderungen zur Steuerklassenwahl steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim seinen Mandanten zur Verfügung.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Jürgen-Dieter Körnig (Tel.: 0621 10069), verantwortlich.

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