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Markenrecht und Weihnachtszeit?


Von Thomson CompuMark

Thomson Compumark zeigt, warum Markeninhaber an den Festtagen besonders wachsam sein sollten

Die Adventszeit gilt allgemein als stille, besinnliche Zeit. Für Handel und Markenunternehmen trifft jedoch genau das Gegenteil zu. Denn gerade in der Endphase des Jahres starten Händler und Marken ihre großen Weihnachtskampagnen. Spätestens mit Black Friday und Cyber Monday beginnt die heiße Phase und noch über Weihnachten hinaus werden Verbraucher jeden Tag mit tausenden Marketing-Botschaften bombardiert.

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Weihnachten als Höhepunkt des Marketingjahres

Egal ob Kataloge, Aufsteller in Geschäften, Online-Banner oder TV-Spots: rund um die Feiertage geben Markenhersteller und Händler noch einmal alles. Die Kampagnen sind für sie der Höhepunkt harter Arbeit und kreativen Brainstormings. Nicht nur der Marketingverantwortlichen und des Vertriebsteams – auch wenn es viele vergessen, die Rechtsabteilungen sind in dieser Zeit ebenfalls besonders gefordert.



Denn für Weihnachtskampagnen werden oft neue Slogans, eigene Marken oder neue Produkte entwickelt. Diese sollten alle markenrechtlich geschützt sein, bevor die Kampagne startet. Nur so können sie vor Rechtsverletzungen durch Dritte geschützt werden beziehungsweise sich auch das Markenunternehmen selbst absichern, keine Rechte anderer zu verletzen. Der Schutz von Saisonmarken und Slogans ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Förderung der allgemeinen Markengesundheit. In Zeiten von engen Terminen und knappen Budgets wird diese jedoch oft außer Acht gelassen.


Unzureichende Markenrechtsklärung verdirbt Marketingverantwortlichen das Fest

Eine Kampagne, die auf einer Marke oder einem Slogan aufbaut, der nicht ausreichend markenrechtlich geklärt wurde, kann sehr kostenintensiv werden. Das gilt nicht nur im Hinblick auf potenzielle Rechtsstreitigkeiten, sondern auch dann, wenn Marketingmaterialien, Branding und Verpackungen erneuert werden müssen.


Dies gilt neben Marken vor allem auch für andere geistige Eigentumsrechte. Etwa Weihnachtslieder: Nur wenige wissen welche der beliebten Songs urheberrechtlich geschützt sind, obwohl man sie ständig im Radio oder beim Weihnachtsbummel hört. Zwar gibt es bekannte Lieder wie „Jingle Bells“, die Allgemeingut sind. Andere wie „Let it Snow!“ oder „Santa Claus is Coming to Town“ sind jedoch urheberrechtlich geschützt. Dies alles muss bedacht werden, wenn eine Marke eine Weihnachtskampagne plant oder Händler Kunden durch ansprechende Musik in ihre Läden locken will.


"Gerade in der stressigen Weihnachtszeit kann es verlockend sein, die Markenrechtsprüfung schnell abzuhandeln – was bleibt ist ein das Risiko kostspieliger und Imageschädlicher Klagen. Es mag zwar die Jahreszeit der Vergebung und des guten Willens sein – das bei Markenrechtsverletzungen hört für die meisten Unternehmen allerdings der Spaß auf. Und wer will schon am Weihnachtsabend nur Kohlen unter seinem Baum finden?", sagt Rob Davey, ‎Director, Global Service & Customer Experience bei Thomson CompuMark.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Wagner (Tel.: 08917959180), verantwortlich.

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