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50 Milliarden Euro Einsparungen im Gesundheitswesen von EU-Kommission verhindert


Von Christoph Klein / Buchankündigung

Der Großgmainer Bürger Christoph Klein schreibt derzeit an einem Enthüllungsbuch in dem EU-Skandal "Affaire atmed", in dem neben der EU-Kommission der Freistaat Bayern und die BRD mit verwickelt sind.
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Der Autor des neuen Enthüllungsbuches ist Erfinder, Unternehmer, Berater und freier Autor, gebürtiger Rheinländer und lebt seit 1995 in seiner Wahlheimat Grossgmain im Salzburger Land (Österreich). Er hatte von 1991 - 1992 eine Inhalierhilfe für Asthmatiker erfunden, die weltweit patentiert und sogar mit Innovationspreisen gewürdigt wurde sowie zu gewaltigen Arzneimitteleinsparungen führte. Dass er sich hierdurch mächtige Feinde aus einer unheiligen Allianz von "Pharmaindustrie, Behörden und Politik" schuf, dürfte verständlich erscheinen. Seine Erfindung wurde mit fadenscheinigen Gefahrenbegründungen von deutschen Behörden verboten und hierdurch Jahrzehnte systematisch vom deutschen, europäischen und sogar weltweiten Markt ferngehalten. Nutznießer hiervon war die Pharmaindustrie.

Es entwickelte sich seit dem Jahre 1993 ein Wirtschaftskrimi, der reif für ein Buch und eine Verfilmung ist. Nach Aussagen des Europäischen Parlamentes in einem Bericht aus dem Jahre 2012 für eine Verwaltungsreform wurden hierdurch alleine Einsparungen von ca. 50 Milliarden Euro zu Lasten der europäischen Krankenversichertengemeinschaften von 1997 - 2012 verhindert, was ein gewaltiger Skandal und Schaden zu Lasten der Allgemeinheit ist. Derzeit schreibt der freie Autor und Erfinder Christoph Klein an einem umfangreichen Enthüllungsbuch über die von dem ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso im Jahre 2007 selbst betitelte "Affaire atmed", der jedoch trotz der Kenntnisse von eklatanten Missständen über Jahre tatenlos blieb.

Bayerische und deutsche Behörden, die deutsche und bayerische Justiz, das Europäische Gericht (EuG), die EU-Kommission und verschiedene Kommissare (u. a. der ehemalige deutsche Kommissar Günter Verheugen und viele andere) sowie deutsche und bayerische Spitzenpolitiker und Topbeamte der EU-Kommission (u. a. der ehemalige österreichische Generaldirektor Heinz Zourek und andere) sind maßgeblich in diesem tiefen, dunklen Sumpf verwickelt.

Der Rechtsausschuss "JURI" des Europäischen Parlamentes empfahl deshalb dem dortigen Petitionsausschuss bereits im Juni 2010 die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, um die Vorkommnisse lückenlos aufklären zu können. Am 18. Januar 2011 musste sich der damals zuständige EU-Kommissar John Dalli aus Malta und Ressortnachfolger von Günter Verheugen diesbezüglich einer sehr heftigen Anhörung im Parlament stellen. Am 19. Januar 2011 wurde nachfolgend ohne Gegenstimmen vom gesamten Parlament eine Entschließung zur Petition 0473/2008 von Herrn Christoph Klein verabschiedet und die EU-Kommission dazu aufgefordert, unverzüglich tätig zu werden, eine Entscheidung gemäß Art. 8 der RL 93/42/EWG in dem seit 1998 offenstehenden Schutzklauselverfahren zu treffen und den Petenten zu entschädigen. Bis heute wird diese Aufforderung jedoch von der EU-Kommission vollkommen ignoriert, da eine Entschließung keine verbindliche Wirkung zum Tätigwerden des Unionsorgans entfaltet, was eine Lücke in den Europäischen Verträgen darstellt. Hierdurch wird der Schaden zu Lasten der EU sogar noch täglich vergrößert. Über 50 Millionen Menschen in der EU hätten von Klein´s Technologie seit 2 Jahrzehnten enorm profitieren können, sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich.

Auch verweigert die EU Kommission in dieser Causa seit über einem Jahr die Herausgabe von diversen Dokumenten an Christoph Klein mit der Begründung, dass diese zu einer möglichen, fehlgeleiteten Diskussion in der Öffentlichkeit führen könnten, sofern sie an die Öffentlichkeit geraten würden und hierdurch das gesamte noch anhängige Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof beeinflussen könnten. Diese Begründung verfängt nicht, sondern ist vielmehr Ausdruck dafür, dass es ungeheuerliche und möglicherweise korrupte Vorgänge gegeben haben könnte, denn ansonsten würde man nicht derart vehement die Herausgabe der Akten verweigern, obwohl gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ein Recht auf Akteneinsicht besteht.

Es kann deshalb nur vermutet werden, dass die verweigerten Akten massiv selbstbelastend sind und möglicherweise Hinweise gemäß Aussagen eines "Whistleblowers" liefern könnten, dass im Jahre 2007 eine rechtswidrige Absprache zwischen der EU-Kommission und BRD getroffen wurde, um Christoph Klein durch die Verweigerung einer zwingend erforderlichen Entscheidung, ob das Verbot der deutschen Behörden berechtigt oder nicht berechtigt war, auszutricksen und hierdurch seine Firma atmed AG in Piding (Bayern) vorsätzlich in die Insolvenz und den Ruin zu treiben. Inzwischen sind eine deutsche Staatsanwaltschaft und die Europäische Ombudsfrau mit der Verweigerung der Aktenherausgabe durch die EU-Kommission beschäftigt. Zuletzt hatte noch der jetzt zuständige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Anfang Oktober diesen Jahres wiederholt eine Akteneinsicht von Herrn Klein gegenüber der Europäischen Ombudsfrau Emily O'Reilly aufgrund seiner Beschwerde verweigert bzw. die bisherige kontinuierliche Verweigerung der Herausgabe mit den gleichen Gründen begründet, dass hierdurch das anhängige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof beeinflusst werden könnte.

Dieser gewaltige Skandal dauert immer noch an, denn seit September 2011 klagt Christoph Klein gegen die EU-Kommission auf Schadensersatz in Milliardenhöhe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In erster Instanz vor dem EuG verlor er, anschließend gewann er im Rechtsmittel vor dem EuGH (Rechtssache C-120/14 P) und das Urteil des EuG wurde aufgehoben und die Rechtssache an das Europäische Gericht zurückverwiesen. Am 28.09.2016 verlor Christoph Klein trotzdem erneut vor dem EuG und geht nunmehr wieder erneut ins Rechtsmittel vor den EuGH. Spätestens im Mai 2017, möglicherweise sogar früher und somit noch vor den Landtagswahlen in NRW soll das spannende Sach- und Enthüllungsbuch auf den deutschsprachigen Buchmarkt kommen. Mehr Informationen findet man auf der Webseite des Autors unter www.christoph-klein.info




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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Christoph Klein (Tel.: +49 163 5453849), verantwortlich.

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