PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Selbstständig machen im Nebenjob? Tipps finden Sie auf selbststaendigkeit.de


Von Selbststaendigkeit.de Service UG

Wichtige Hinweise wie man nebenberuflich selbstständig machen kann, findet man auf selbststaendigkeit.de
Thumb

Wenn Sie im Nebenberuf selbstständig werden wollen, finden Sie wichtige Hinweise und Anregungen dazu auf der Onlineplattform selbststaendigkeit.de - dem Portal für Gründer und Unternehmer.

Selbstständig machen im Nebenjob

Knapp 60 Prozent aller Existenzgründer nutzen die Möglichkeit, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Die Tendenz ist steigend. Die Selbstständigkeit ist immer mit Risiko verbunden. So haben die Nebenberuflichen ein gesichertes Einkommen während der Gründungsphase und vor allem, falls die Bemühungen gescheitert sind.

Mit dem Beitrag "Im Nebenjob selbständig - Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbständig machen!" wendet sich die Onlineplattform selbsstaendigkeit.de mit wichtigen Hinweisen an alle Existenzgründer, die nebenberuflich selbstständig werden wollen.

Die Vorbereitung

Für die Vorbereitung unerheblich ist, ob die geplante Selbstständigkeit im Nebenjob eine Nebentätigkeit als finanzielles Zubrot bleiben oder in eine Haupttätigkeit übergehen soll; denn das Geschäftsmodell muss tragfähig sein, wenn es den Gründer ernähren soll. Deshalb sind alle Überlegungen von der Geschäftsidee bis zur Aufzeichnung im Businessplan in hoher Konzentration anzustellen. Existenzgründer im Nebenjob dürfen nicht deshalb nachlässig sein, weil sie ihr Vorhaben durch ihre Haupttätigkeit finanziell abgesichert haben. Am Businessplan wird erkennbar, ob die beabsichtigte Selbstständigkeit erfolgversprechend ist. Fehler und Fehlstarts können durch eine gute Vorbereitung vermieden werden.

Die Rechtssituation

Wer sich im Nebenberuf selbstständig machen will, muss verinnerlichen, dass seine Haupttätigkeit in seinem Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber geregelt ist und seine Selbstständigkeit nur nebenbei stattfindet. Deshalb ist auf Folgendes zu achten:

1. Genehmigung: Eine Genehmigung der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist nicht erforderlich, auch wenn sie arbeitsvertraglich gefordert ist. Eine solche Klausel ist unwirksam, weil sie gegen die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit verstößt (Art. 12 GG). Doch ist es ratsam, dass der Existenzgründer seinen Arbeitgeber informiert und auf dem Laufenden hält zumal, wenn er eine hauptberufliche Selbstständigkeit plant. Ein wohlwollender Arbeitgeber kann ein unschätzbarer Vorteil sein.

2. Beeinträchtigung: Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist nur zulässig, wenn sie die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt. Der Existenzgründer muss inhaltlich und zeitlich voll bei der Sache sein und darf nicht wegen Übermüdung ausfallen, die auf seinen Nebenjob zurückzuführen ist. Eine Überschneidung der Arbeitszeiten ist unzulässig. Die wöchentliche Arbeitszeit für die Nebentätigkeit kann maximal 18 Stunden betragen; sonst wird der Nebenjob zu einer parallelen Haupttätigkeit. Auch darf der Existenzgründer seinem Arbeitgeber keine geschäftliche Konkurrenz machen.

3. Arbeitszeit: Die tägliche maximale Arbeitszeit beträgt zehn Stunden. Arbeitet der Existenzgründer bereits acht Stunden bei seinem Arbeitgeber, bleibt nicht viel Zeit für seinen Nebenjob. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitszeit zu kontrollieren; denn die Lenkzeit eines LKW-Fahrers kann durch eine entsprechende Nebentätigkeit beeinträchtigt werden. Der Urlaub dient laut Bundesurlaubsgesetz der Erholung und der Erhaltung der Arbeitskraft für das Anstellungsverhältnis. Er darf deshalb nicht für die Nebentätigkeit aufgewendet werden. Dasselbe gilt für die Gesundungszeit im Krankheitsfall.

4. Anmeldung: Die Existenzgründung im Nebenjob ist genau wie die hauptberufliche Selbstständigkeit anzumelden. Freiberufler melden sich beim Finanzamt an, Gewerbliche beim Gewerbeamt, das die Informationen an das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer weitergibt. Die Krankenkasse und die Sozialversicherungen sind in Kenntnis zu setzen, damit sie die Beiträge überprüfen können.

Fazit

Der Trend zur Selbstständigkeit im Nebenjob ist Anlass für die Onlineplattform selbststaendigkeit.de, die Existenzgründer und Startups mit den erforderlichen Informationen zu versorgen und ihnen Hilfestellung zu geben. Gerade die rechtliche Situation ist kompliziert, weil eine Gründung als Nebentätigkeit auf der einen Seite in Abhängigkeit zum bestehenden Arbeitsverhältnis verläuft und auf der anderen auf eine Selbstständigkeit zuläuft.

Nicht nur der Newsletter für Gründer, sondern auch der Beitrag "Im Nebenjob selbständig - Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbständig machen!" sind für alle Gründer im Nebenjob hilfreich und lesenswert.




Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Roul Radeke (Tel.: 0251 9811575377), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 658 Wörter, 5662 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!