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Bei der Generalinspektion ihrer Abscheideranlage gehen Unternehmen in Bayern zunehmend auf Nummer sicher.


Von RESTOil GmbH & Co. KG

Die Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch aus Gründen der Rechtssicherheit vertrauen immer mehr Anlagenbetreiber die Überprüfung dem Spezialisten RESTOil an.
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Die Generalinspektion (Überprüfung) gemäß DIN 1999-100 ist eine den Betreibern von Ölabscheidern auferlegte Kontrolluntersuchung zum Schutz des Bodens und des Grundwassers sowie zur Erhaltung des Wasserkreislaufes. In regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren ist jede Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten - nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung - durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen. Da die Gesetze und technischen Regeln ständigen Änderungen unterworfen sind, kommt der Kompetenz des ausführenden Unternehmens heute eine besondere Bedeutung bei.


Termingerecht, zuverlässig und ohne Nachunternehmer.

Das in Geiersthal (Landkreis Regen) ansässige Unternehmen RESTOil ist ein spezialisierter Entsorgungsfachbetrieb, der die Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung durch seine fachkundigen Mitarbeiter (m/w) äußerst gewissenhaft und termintreu zu einem konkurrenzfähigen Preis ausführt. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den bayerischen Regierungsbezirken. Ob München, Regensburg, Augsburg, Passau, Nürnberg oder Würzburg, RESTOil ist der Spezialist für Generalinspektion gemäß DIN 1999-100.


RESTOil bietet seinen Kunden größtmögliche Rechtssicherheit.

Die rechtlichen und fachtechnischen Grundlagen sind maßgeblich für RESTOil. Entleerung, Wartung, Generalinspektion und Sanierung werden ohne Wenn und Aber termingerecht und ohne Nachunternehmer ausgeführt. Rechtssicherheit wird allen Kunden zugesichert. Zum einen durch das elektronische Abfallnachweisverfahren; der Entsorgungsnachweis mit elektrischer Signatur stellt eine lückenlos nachvollziehbare abfallrechtliche Überwachung sicher. Zum anderen durch die absolut vollständige Dokumentation aller im Rahmen der Generalinspektion erforderlichen Maßnahmen in einem den gesetzlichen Vorschriften in sämtlichen Punkten entsprechenden Prüfbericht.


Vollständige, rechtssichere Prüfberichte über die Durchführung der Generalinspektion.

Betreiber von Abscheideranlagen haben heute viele rechtliche und fachtechnische Grundlagen zu beachten. Ihre Pflichten (sog. Betreiberpflichten) sind durch EU-Richtlinien, die Gesetze des Bundes, die Gesetze der Länder und die untergesetzlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften umfassend geregelt. Das Ergebnis der Generalinspektion und vor allem dessen Dokumentation ist darum belangreich. Der Prüfbericht gliedert sich in drei Hauptabschnitte: Administrative und liegenschaftsbezogene Daten, Dokumentation und Ergebnis der Generalinspektion sowie Anlagen zum Prüfbericht.

Nur ein lückenloser Prüfbericht mit exakter Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln gibt Betreibern Rechtssicherheit. RESTOil-Kunden haben die Gewissheit, dass alles an seinem Platz ist: das Prüfprotokoll über die Durchführung der Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage, der Kalibrierschein des eingesetzten Messsystems, die geforderte Fotodokumentation der Abscheideranlage sowie der Fachkundenachweis des Prüfers und, und, und.

Mit anderen Worten: Der von den RESTOil-Mitarbeitern (m/w) erstellte Prüfbericht ist der vom Anlagenbetreiber zu erbringende Nachweis, dass seine Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten bis zur nächsten Generalinspektion ordnungsgemäß betrieben werden kann, dass sie durch regelmäßige Wartung voll funktionsfähig ist, dass sie ausreichend bemessen ist und den wasserwirtschaftlichen Anforderungen genügt und - nicht minder wichtig - dem Stand der Technik entspricht. Dies alles verdeutlicht:


Die Generalinspektion ist eine Arbeit für erfahrene, qualifizierte Fachkräfte.

RESTOil arbeitet zuverlässig und gewissenhaft - bei der Entleerung, Wartung und Generalinspektion wie auch bei der Sanierung. Das mittelständische Unternehmen kommt ganz ohne Nachunternehmer aus und behandelt die ölhaltigen Abfälle in der eigenen chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage. Dort werden modernste Verfahren eingesetzt, um wassergefährdende Stoffe durch kontrollierte, chargenweise erfolgende Bahandlungsschritte in geschlossenen Reaktionsbehältern unschädlich zu machen. Mehr über die Arbeits- und Wirkungsweise der chemisch-physikalischen Behandlungsanlage von RESTOil (die übrigens zu den modernsten Europas zählt), lesen Sie hier.

Diese lückenlose Kette - von der Reinigung und Wartung des Ölabscheiders über die Prüfung bzw. Generalinspektion bis zur Sanierung - ist zunehmend gefragt in den Landkreisen München und Regensburg, sowie in und um Augsburg, Nürnberg, Passau und Würzburg. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 09923 80190-300.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Roger Lange (Tel.: +49 9923 80180-300), verantwortlich.

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