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Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) informiert über die fortschreitenden Bauarbeiten auf seinen Industrieflächen und Gebäuden (13,6 Acres im US-Bundesstaat Washington, 7 Acres in Nevada)


Von Marapharm Ventures Inc.

Thumb Marapharm Ventures Inc. (Marapharm) informiert über die fortschreitenden Bauarbeiten auf seinen Industrieflächen und Gebäuden (13,6 Acres im US-Bundesstaat Washington, 7 Acres in Nevada) 13. März 2917, Kelowna, British Columbia Nevada: 19. Dezember 2016 - Marapharm informierte über die Bauarbeiten auf dem 7 Acres großen Konzessionsgebiet in Las Vegas, das dem Unternehmen gehört. Bei einigen Aspekten und Terminen gab es Änderungen, aber das Enddatum für die Errichtung der Gebäude am 30. März ist nach wie vor aufrecht. Fotos und ein Video, die vor einigen Tagen aufgenommen wurden, wurden auf der Webseite unter dem Menüpunkt Projekt Las Vegas veröffentlicht. Die Gebäudeteile sind bereits vor Ort und derzeit wird das Fundament errichtet. Es ist nach wie vor geplant, spätestens Ende April mit der Aufzucht zu beginnen. Die Gebäude auf einer Gesamtfläche von 360.000 Quadratfuß sind derzeit in Planung. Die gesamten Lagerbestände der Aufzucht wurden bereits im Vorfeld verkauft. Linda Sampson, CEO von Marapharm. http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2017/39194/News Release.March.13.2017_DEprcom.001.jpeg http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2017/39194/News Release.March.13.2017_DEprcom.002.jpeg http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2017/39194/News Release.March.13.2017_DEprcom.003.jpeg Washington: Am 9. März 2017 - Das Washington State Liquor Control Board (LCB) hat die eingereichten Pläne für die Neubauten und die Sanierung eines der Gebäude auf der vor kurzem angekauften Grundfläche von 13,6 Acres genehmigt. Die Genehmigung der 30.000 Quadratfuß großen Halle wird unter der Voraussetzung erteilt, dass Marapharm das LCB in regelmäßigen Abständen anhand von Bildaufnahmen über die Fortschritte informiert. Die Regionalbehörden prüfen derzeit die Abdeckungen der Sprinkleranlagen im Hinblick auf eine Genehmigung im Rahmen des Gesamtverfahrens. http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2017/39194/News Release.March.13.2017_DEprcom.004.jpeg http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2017/39194/News Release.March.13.2017_DEprcom.005.jpeg http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2017/39194/News Release.March.13.2017_DEprcom.006.jpeg Zusammenfassung der Auszüge aus Pressemeldungen für den US-Bundesstaat Washington: 27. Februar 2017 - Marapharm informierte über Maßnahmen im Hinblick auf den Bau/die Errichtung eines Cannabis-Campus. 12. Februar 2017 - Marapharm gab bekannt, dass sein Tochterunternehmen Marapharm Washington, LLC (Washington WA) eine Vereinbarung unterzeichnet hat, um eine unmittelbar neben der Straße gelegene Industriegrundfläche von 13,6 Acres, nur wenige Minuten südlich der kanadischen Grenze, für 4,2 Million USD anzukaufen. Die Transaktion wird am 28. Februar 2017 abgeschlossen. Das Unternehmen hat bereits im Vorfeld am 16. Juni 2016 bekannt gegeben, dass es einen Pachtvertrag für ein 30.000 Quadratfuß großes Gebäude und eine Optionsvereinbarung zum Kauf eines Industriegrundstücks mit 13,6 Acres Grundfläche in Whatcom County (US-Bundesstaat Washington) unterzeichnet hat. In weiterer Folge gab Marapharm am 17. August 2016 bekannt, dass Marapharm WA den Kaufvertrag für die 30.000 Quadratfuß große Tier-3-Aufzucht- und Verarbeitungsanlage für Marihuana im US-Bundesstaat Washington abgeschlossen hat, und informierte am 27. September 2016 und am 1. November 2016 über die fortschreitenden Maßnahmen in der Betriebsstätte in Washington. Marapharm hat bereits Pachtzahlungen für das Betriebsgrundstück entrichtet und sich dafür entschieden, die Option auf den Kauf des Grundstücks in Anspruch zu nehmen. ÜBER MARAPHARM VENTURES INC. www.marapharm.com Die Aktien von Marapharm werden in Kanada an der CSE unter dem Börsensymbol MDM, in den Vereinigten Staaten im OTCQB-Markt unter dem Börsensymbol MRPHF und in Europa an der Börse Frankfurt unter dem Börsensymbol 2M0 gehandelt. Marapharm verfügt in WA und NV über Grundflächen und Anlagen zur Herstellung von medizinischem Marihuana auf 300.000 Quadratfuß. Vor mehr als zweieinhalb Jahren stellte Marapharm bei Health Canada einen Antrag auf Gewährung einer Produktions- und Vertriebslizenz gemäß den MMPR-Richtlinien und hat auch die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen absolviert. Der Antrag wird derzeit einem eingehenden Screeningverfahren unterzogen. Im September 2016 erhielt Marapharm von Health Canada den Bescheid, seinen Antrag im Hinblick auf die neuen ACMPR-Richtlinien zu ergänzen. Weitere Informationen zu den Betriebs- oder Finanzergebnissen von Marapharm entnehmen Sie bitte den bei den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden vorliegenden Berichten, die über die CSE-Website (www.thecse.com), die OTC-Website (www.otcmarkets.com) und die SEDAR-Website (www.sedar.com) unter dem Unternehmensprofil von Marapharm Ventures Inc. eingesehen werden können. NÄHERE INFORMATIONEN: www.marapharm.com oder Linda Sampson, CEO, 778-583-4476 info@marapharm.com BÖRSEN: Weder CSE noch FWB oder OTCQB® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt noch abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQB® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter erwarten, fortsetzen, schätzen, rechnen mit, könnten, werden, planen, sollten, glauben und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

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