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KfW-Förderprogramme: Was Franchisenehmer beim Darlehensantrag beachten müssen


Von imc Unternehmensberatung

Viele Existenzgründer und Unternehmer mit Kapitalbedarf greifen bei der Verwirklichung ihrer Gründungs-, Expansions- oder sonstiger Vorhaben gern auf bewährte Förderprodukte der KfW-Bank zurück.
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Diese Option ist auch für Franchise-Nehmer interessant. Für sie kommen neben einem Mikro-Darlehen bei geringem Kapitalbedarf das so genannte StartGeld für Gründer und junge Unternehmen sowie Unternehmerkapital in Form des ERP-Kapitals für Gründung oder Wachstum in Frage.

Damit die KfW-Bank ein Darlehen für Franchisevorhaben gewährt, muss der Franchisevertrag allerdings drei Kriterien erfüllen. Diese sind in einem speziell für Franchisenehmer konzipierten KfW-Antragsformular ("Selbsterklärung des Antragstellers zum Franchisevorhaben zur Vorlage bei der Hausbank") für die genannten Förderprogramme aufgeführt.

Gemäß dem ersten Kriterium muss im Franchisevertrag geregelt sein, dass der Franchisenehmer rechtlich und wirtschaftlich selbständig ist und folglich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt.

Das zweite Kriterium besagt, dass der Franchisevertrag dem Franchisenehmer eine "nachhaltige selbständige Existenz" sichern muss. Diese Bedingung betrachtet die KfW als erfüllt, wenn der Vertrag kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot umfasst. Falls ein solches Verbot doch besteht, muss die Vertragslaufzeit mindestens 10 Jahre betragen. Auch Verlängerungsoptionen sind zum Erreichen der Gesamtlaufzeit zulässig (z.B. 5 Jahre Laufzeit mit zusätzlichen 5 Jahren Verlängerungsoption).

Das dritte Kriterium besteht darin, dass im Franchisevertrag entweder deutsches Recht oder das Recht des in einem EU/EFTA-Staat ansässigen Franchisegebers vereinbart ist.

Ein Grund für die Festlegung dieser - für viele Unternehmer selbstverständlich anmutenden - Kriterien ist die Vielzahl neuer Franchise-Systeme aus dem Ausland, die häufig sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen mit sich bringen. Damit die KfW-Bank die vertragliche Erfüllung der Darlehensbedingungen nachprüfen kann, ist zusätzlich das Einreichen von Franchise-Vertragsdokumenten in deutscher Sprache erforderlich.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Andreas M. Idelmann (Tel.: 0211 911 82 196), verantwortlich.

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