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"Miethelden" - Junges Startup aus Potsdam hilft Mietern ab sofort beim Durchsetzen ihrer Mieterrechte


Von Miethelden GmbH

Hilfestellung für Mieter beim Durchsetzen der Mietpreisbremse
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Pressemitteilung

Potsdam, d. 5. April 2017

"Miethelden" - Junges Startup aus Potsdam hilft Mietern ab sofort beim Durchsetzen ihrer Mieterrechte

Kein Kostenrisiko für Mieter - Servicegebühr nur bei Erfolg

Miethelden GmbH - Ein junges Gründerteam bestehend aus Immobilienexperten und Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Miet- und Immobilienrecht haben sich mit ihrem heute startenden Online-Portal www.miethelden.de zum Ziel gesetzt, anderen Mietern in Deutschland beim Durchsetzen ihrer Mieterrechte zu helfen. Das funktioniert ohne Kostenrisiko für den Mieter überall dort, wo eine Mietpreisbremse besteht. Die Miethelden starten mit über 30 deutschen Städten. Weitere sind in Planung. Dazu gehören mehr als 10 Brennpunktstädte mit den höchsten Mietsteigerungen in den letzten Jahren (vgl. Studie d. Berenberg Bank u. des HWWI "Wohnen in Deutschland - Eine Analyse der 20 größten Städte", Juni 2016).

"Mieter müssen in vielen deutschen Großstädten immer mehr ihres verfügbaren Netto-Einkommens für ihre Miete ausgeben. Wir wollen Mietern in Deutschland beim Sparen helfen. So wird nach wenigen Eingaben auf unserer Website sofort die mögliche Mieteinsparung aufgezeigt", so Philipp von Zezschwitz, Geschäftsführer der Miethelden GmbH. Das Durchsetzen der Mieterrechte übernehmen die Miethelden, indem der Mieter mit einem kurzen Klick via Online den Miethelden den Auftrag vergibt. "Kosten entstehen dem Mieter keine, denn nur im Erfolgsfall erhalten die Miethelden nach einem Staffelmodell eine einmalige Vergütung, die sich anteilig aus der ersparten Miete ergibt", so der Gründer.
So liegt die Servicegebühr beispielsweise bei 30 % des Erstattungsbetrags der zu viel bezahlten Miete (zzgl. MwSt.), wenn der Vermieter den Erstattungsbetrag erst nach dem achten Monat der von den Miethelden eingereichten Rüge leistet.
"Dabei kann schnell mal nach eigener Erfahrung eine Einsparung von einigen Hundert Euro oder mehr im Jahr herauskommen", so die Mitgründerin und Geschäftsführerin Nicole Fechner. Die Gründer selbst haben so ihre Rechte bereits erfolgreich in Berlin durchgesetzt.

Den Miethelden liegen zunächst die Städte in Deutschland besonders am Herzen, in denen es nach der HWWI-Studie am meisten brennt. Dazu gehören:
Aachen, Berlin, Bamberg, Bochum, Braunschweig, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erding, Erfurt, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Kiel, Koblenz, Köln, Langenhagen, Ludwigsburg, Mainz, Mühlheim an der Ruhr, München, Norderstedt, Nürnberg, Offenbach, Osnabrück, Potsdam, Stuttgart, Wiesbaden, Wuppertal.
Weitere Städte sind in Planung. Der Mieter erkennt im Online-Portal mit wenigen Klicks sofort das Einsparpotenzial seiner Miete und kann sich dann im zweiten Schritt entscheiden, die Miethelden zu beauftragen.

Hintergrund

Was regelt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt in Städten, die in der "Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung" genannt sind. Sie gilt nur für Mietverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung in dem jeweiligen Bundesland abgeschlossen wurden.
In folgenden Bundesländern gibt es die Mietpreisbremse: Baden-Württemberg 1.11.2015; Bayern 1.8.2015; Berlin 1.6.2015; Brandenburg 1.1.2016; Bremen 1.1.2015; Hamburg 1.7.2015; Hessen: 27.11.2015; Niedersachsen 1.12.2016; NRW 1.7.2015; Rheinland-Pfalz 8.10.2015; Schleswig-Holstein: 1.12.2015; Thüringen 31.3.2016
Die bundesgesetzlichen Neuregelungen sehen vor, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die zulässige Nettokaltmiete höchstens 10% über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Vermieter muss sich demnach bei der Wiedervermietung seiner Wohnung an die von der Stadt oder Gemeinde gesetzlich festgelegten Vergleichswerte halten. Liegt die Nettokaltmiete mehr als 20% über diesen Werten, so liegt gar ein Verstoß nach § 5 Abs. 1, 2 WiStG vor und wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bestraft. Wichtig für den Mieter: Relevant für eine mögliche Rüge ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags.

Das Gründerteam
Zu den Gründern der Miethelden GmbH gehören: Philipp Philipp, Rechtsanwalt für Miet- und Immobilienrecht, Nicole Fechner, Immobilienexpertin und Bankkauffrau sowie Philipp von Zezschwitz, Kommunikationsexperte. www.miethelden.de/ueber-uns
Das Unternehmen wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg und den Europäischen Fond für Regionale Entwicklung gefördert.

Rücksprachen bitte an: Philipp von Zezschwitz, Geschäftsführer Miethelden GmbH, Am Kanal 16-18, 14467 Potsdam, T +49 (0) 331 585 699 70, presse@miethelden.de



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Hinweis Herr Philipp von Zezschwitz (Tel.: 0331 585 699 70)">Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Philipp von Zezschwitz (Tel.: 0331 585 699 70), verantwortlich.

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