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Haier gewinnt gegen Sisvel vor dem OLG Düsseldorf


Von Open2Europe

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit zwei Urteilen vom 30. März 2017 (Az. I-15 U 65/15 und I-15 U 66/15) entschieden, dass Sisvel den Verkauf von Haier Smartphones und Tablets in Deutschland nicht untersagen kann.

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Zur Begründung führt das Oberlandesgericht Düsseldorf aus, dass Sisvel sich gegenüber Haier diskriminierend verhalten hat. Denn obwohl Haier dazu bereit ist, eine Lizenz an den Patenten von Sisvel zu nehmen, erfährt das Unternehmen im Hinblick auf die Höhe der Lizenzgebühren eine Diskriminierung vonseiten Sisvels. Ohne Grund verlangt Sisvel von Haier exorbitant höhere Lizenzgebühren als von anderen Lizenznehmern.

Seit 2014 versucht der Patentverwerter Sisvel gegen Haier in Deutschland ein gerichtliches Verkaufsverbot für Smartphones und Tablets zu erwirken. Mit diesem Vorhaben ist Sisvel nun auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert.

Ursprünglich hatte Sisvel gegen Haier eine einstweilige Verfügung auf der IFA 2014 in Berlin erwirkt, die jedoch später vom Kammergericht Berlin aufgrund mangelnder Dringlichkeit aufgehoben wurde.

Das Landgericht Düsseldorf hatte Haier im November 2015 zunächst wegen Patentverletzung verurteilt, jedoch hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Vollstreckung der Urteile im Januar 2016 vorläufig ausgesetzt, insbesondere weil Sisvel der Verpflichtung aus dem im Sommer 2015 ergangenen EuGH-Urteil, ein faires, angemessenes und nicht-diskriminierendes Lizenzangebot (sog. FRAND-Angebot) zu unterbreiten, nicht nachgekommen war.

Auch in seinen nunmehrigen Urteilen hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass Sisvel sich nicht FRAND-konform verhält. Obwohl sich Haier bereit zeigte, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen (FRAND: Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) abzuschließen, hat Sisvel in seinen Lizenzvertragsangeboten gegenüber Haier keine FRAND-gemäßen Bedingungen angeboten.

Sisvel muss 75 Prozent der entstandenen Prozesskosten tragen, Haier dagegen nur 25 Prozent. Die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

 

Zum Kontext:

Sisvel ist Inhaber verschiedener Patente. Unter anderem bei den beiden Klagepatenten in den Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist Sisvel der Auffassung, dass diese Patente standardessentiell sind für Smartphones und Tablets.

Als standardessentiell werden Patente bezeichnet, deren Patentanspruch identisch ist mit einem (Industrie-)Standard für das jeweilige Produkt. Das heißt, ein Produkt, das den Vorgaben dieses Standards entspricht, verwirklicht auch die Merkmale des Patentanspruchs und verletzt damit das Patent.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Sommer 2015 im Verfahren Huawei ./. ZTE entschieden, dass der Inhaber eines standardessentiellen Patents bestimmte Pflichten erfüllen muss, wenn er aus seinem Patent wegen Patentverletzung vorgehen will. Er muss unter anderem dem angeblichen Patentverletzer einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen anbieten.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Iris Hartl (Tel.: +33155021457), verantwortlich.

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