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Plötzlich pflegebedürftig - wie geht es weiter?


Von Pflegeimmobilien Invest

Wenn durch Krankheit oder Unfall plötzlich ein geliebtes Familienmitglied pflegebedürftig wird, stellen sich viele Fragen und die neue Lebenssituation wird zur mentalen und körperlichen Belastungsprobe für Angehörige.

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In vielen Fällen tritt eine Pflegebedürftigkeit bei einem Familienmitglied völlig überraschend auf. Die Gründe können ganz unterschiedlicher Natur sein, doch die in diesem Kontext auftretenden Probleme und Fragen könnten ähnlicher nicht sein, wenn Partner, Eltern oder auch das eigene Kind plötzlich pflegebedürftig sind. Das eigene Leben wird durch diese plötzlich eintretende Pflegebedürftigkeit völlig auf den Kopf gestellt. Plötzlich gilt es, gefühlte eintausend wichtige Entscheidungen zu treffen, die von der Feststellung und Beantragung des Pflegegrads bis hin zur individuell angepassten Form der Versorgung reichen. Sowohl Angehörige als auch Betroffene selbst stehen bei einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit vor einem regelrechten Berg an Fragen, denen man zumeist ratlos gegenüber steht. Wie geht es weiter? Auf was sollte man als Angehöriger achten? Wo erhält man Hilfe und Unterstützung?

 

Muss man sich dieser besonderen Herausforderung stellen, so sollte man zunächst einmal verinnerlichen, was der Begriff pflegebedürftig eigentlich bedeutet. Die Entscheidung, ob ein Mensch pflegebedürftig ist oder nicht, hängt dabei nicht allein von einer medizinischen Einschätzung des Arztes ab. Vielmehr spielt dabei auch oftmals eine rein praktische Notwendigkeit eine große Rolle. Die Definition Pflegebedürftigkeit wurde im Rahmen der Pflegereform per 01.01.2017 überarbeitet und erweitert. (Quelle: https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/pflegefall/pflegebeduerftigkeit/?pcrid=188780169737&pkw&pmt=b&CID=DE_SEM_739734162.39003954232.dsa-280331591508&gclid=Cj0KEQjwiI3HBRDv0q_qhqXZ-N4BEiQAOTiCHsWcutKm5ouWamsr2es3oACDTGR6sHAfGJTrosEvFEYaAvJA8P8HAQ&gclsrc=aw.ds, Zugriff: 04.04.2017) So ist nun gemäß SGB XI jeder Mensch als pflegebdürftig zu betrachten, der
„… wegen einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Erkrankung und/oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf …“. Damit erklärt sich von selbst, dass es sich per Gesetz um eine allgemeine Pflegebedürftigkeit handelt, welche aber nichts mit einer kurzzeitigen Pfegebedürftigkeit, wie sie beispielsweise während des Genesungsprozesses auftritt, zu tun hat. Im Zusammenhang mit der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit steht immer auch der festgestellte Pflegegrad, nach dem sich schlussendlich auch die Höhe des Pflegegeldes richten wird.

 

Die Feststellung des Pflegegrads ist bei einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit der erste Schritt. Dazu gehören zum einen das Erfassen des individuellen Pflegebedarfs sowie zum anderen die Beantragung des jeweiligen Pflegegrads. Als eine der nächsten wichtigen Entscheidungen kommt auf alle Beteiligten das klärende Gespräch zu, in welchem gemeinsam mit dem Betroffenen und den Angehörigen geklärt werden muss, welche Form der Pflege am sinnvollsten ist. So kann hier zum Beispiel zwischen der häuslichen Pflege durch Familienangehörige oder auch der vollstationären Pflege gewählt werden. Wenn diese Fragen geklärt und organisiert sind, gehört aber immer auch der rechtliche Teil zu den neuen Anforderungen durch eine plötzliche Pflegebedürftigkeit. So sollte die Finanzierung der Pflege ebenso gesichert sein, wie die vollwertige gesetzliche Vertretung des Pflegebedürftigen durch ein Familienmitglied geregelt sein sollte.

 

Wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, gibt es viele Fragen und Probleme, bei deren Lösung jedoch eine spezielle Pflegefachberatung oder auch die Beratungsstellen der Kranken- und Pflegekassen behilflich sein werden. Doch auch örtliche Wohlfahrtsverbände, der Hausarzt, Pflegestützpunkte und der Sozialdienst der Kliniken bieten in dieser außergewöhnlichen Situation ihre Hilfe und Unterstützung an.

 

http://www.pflegeimmobilie-invest.de/wissen/aktuelles/aktuelles-detail/ploetzlich-pflegebeduerftig.html



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Rolf Schmolke (Tel.: 071120526322), verantwortlich.

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