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Enforcer Gold schliesst zweite Tranche der Privatplatzierung ab und bringt Gesamtbetrag auf 4,98 Millionen Dollar


Von Enforcer Gold Corporation

Thumb ENFORCER GOLD SCHLIESST ZWEITE TRANCHE DER PRIVATPLATZIERUNG AB UND BRINGT GESAMTBETRAG AUF 4,98 MILLIONEN DOLLAR Toronto, Ontario - Enforcer Gold Corp. (Enforcer or the Company) (TSX-V: VEIN - FWB: N071) 27. April 2017, freut sich bekanntzugeben, dass es eine zweite Tranche der vorher bekanntgegebenen nicht-vermittelten Privatplatzierung abgeschlossen hat indem das Unternehmen zusätzliche 1 422 500 Einheiten (die Einheiten) für einen Gesamterlös von 284.500 $ und 7 340 000 Flow Through Stammaktien (jede eine FT Aktie) für einen Gesamterlös von 1.835.000 $ ausgegegeben hat. Im Rahmen der gesamten Privatplatzierung (siehe Pressemeldung des Unternehmens vom 24. April 2017) hat das Unternehmen insgesamt 8 701 200 Einheiten und 12 960 000 FT Aktien für einen Gesamterlös von 4.980.240 $ ausgegeben. Jede Einheit wird aus einer Stammaktie und einem halben Stammaktienwarrant (der Warrant) bestehen, wobei jeder Warrant zum Kauf einer Stammaktie des Unternehmens zu einem Preis von 0,30 $ für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Abschlussdatum der Platzierung berechtigt. Der Erlös aus dem Verkauf der FT Aktien wird für Explorationsausgaben (gemäß dem kanadischen Einkommensteuergesetz (Income Tax Act, Canada)) verwendet und wird nicht für das laufende Besteuerungsjahr geltend gemacht. Im Zusammenhang mit der Privatplatzierung erhielten Mitglieder der Verkaufsgruppe eine Vermittlungsgebühr entsprechend 7% des Gesamterlöses der Platzierung in bar und in Brokers Warrants (Brokers Warrants), die so ausübbar sind, dass die Zahl der Stammaktien des Unternehmens 7% der Gesamtzahl von Einheiten und FT Aktien entspricht, die im Rahmen der Platzierung verkauft wurden. Alle Wertpapiere, die im Rahmen der zweiten Tranche ausgegeben worden sind, unterliegen einer Haltefrist die am 27. August 2017 ausläuft. Das Unternehmen beabsichtigt, den Erlös der Platzierung für die Exploration des hochgradigen Montalembert Goldprojekts in Quebecs ergiebigem Abitibi Greenstone Belt sowie für allgemeine Geschäftsausgaben zu verwenden. Präsident & CEO Steve Roebuck kommentiert: Wir als Unternehmen sind hocherfreut über die ausdrückliche Nachfrage nach dieser Privatplatzierung. Wir freuen uns nun darauf, mit dem Beginn unseres Frühjahr/Sommer-Explorationsprogramms Shareholdervalue zu schaffen. Über Enforcer Gold Corp Enforcer Gold Corp erwirbt eine 100%-ige Beteiligung an seinem 7 300 Hektar-großen Montalembert Goldprojekt welches westlich von Chibougamau in Quebecs ergiebigem Abitibi Greenstone Belt liegt. Die Liegenschaft ist sehr günstig nur 5 km von einer asphaltierten Schnellstraße und Wasserkraft gelegen und ermöglicht durch bequemen Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften, Kraftstoff, Lebensmitteln und Unterkunft niedrige Explorationskosten. Zwei aktuelle Channel Sample Proben von der Galena Ader, die 20 Meter voneinander entfernt entlang der Aderlänge entnommen wurden, ergaben 510.79 g/t Au auf 1 Meter und 118,79 g/t Au auf einem Meter. Enforcer Gold hat über 2,2 Millionen Dollar für sein Explorationsprogramm im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt; unter anderem für: Datenerfassung, Geophysik am Boden und aus der Luft, Stripping von Überlagerungen, Kartierung, Grabungsarbeiten, Channel-Sampling und RC- und Diamantbohrungen. Für weitere Informationen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an: Steve Roebuck P. Geo., CEO Telefon: (647) 496-7984 Mobiltelefon: (905) 741-5458 Email: contact@enforcergold.com Im Namen des Board of Directors Enforcer Gold Corp. Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff als Regulation Services Provider in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert ist) übernimmt die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung. Die TSX Venture Exchange hat in keiner Weise den Werten der vorgeschlagenen Transaktionen zugestimmt und hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder genehmigt noch abgelehnt. DIESE PRESSEMITTEILUNG, DIE NACH GELTENDEN KANADISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ERFORDERLICH IST, IST NICHT ZUR VERBREITUNG AN U.S. NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND STELLT KEIN ANGEBOT ZUM VERKAUF ODER EIN ANSUCHEN EINES ANGEBOTS ZUM VERKAUF ODER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF JEGLICHER HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN DAR. DIESE WERTPAPIERE WURDEN NICHT UND WERDEN NICHT NACH DEM UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933, WIE EINE ABGEÄNDERTE FASSUNG, ODER NACH JEDEM ANDEREN STAATLICHEN KAPITALMARKTRECHT REGISTRIERT, UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN U.S. STAATSBÜRGER ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, MIT AUSNAHME VON REGISTRIERTEN ODER VON HIER AUSGENOMMENEN.


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