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CMC Markets begrüßt die Allgemeinverfügung der BaFin für CFDs


Von CMC Markets

CMC Markets begrüßt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Allgemeinverfügung für CFDs, die ab dem 10. August 2017 den Schutz vor einer Nachschusspflicht fordert, so dass Kunden nicht mehr Geld verlieren können als sie auf ihr Konto eingezahlt haben.
Thumb Frankfurt am Main, 09. Mai 2017 -- CMC Markets ( www.cmcmarkets.de), ein weltweit führender Anbieter von CFDs begrüßt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Allgemeinverfügung für CFDs, die ab dem 10. August 2017 den Schutz vor einer Nachschusspflicht fordert, so dass Kunden nicht mehr Geld verlieren können als sie auf ihr Konto eingezahlt haben.

Wie schon am 09. Dezember mitgeteilt, ist diese Funktionalität für Kunden von CMC Markets bereits auf der technologisch führenden NextGeneration Handelsplattform verfügbar. CMC Markets wird daher die Vorschläge der BaFin in der gesetzten Frist in vollem Umfang umsetzen können. Darüberhinaus fordert die BaFin keine weiteren Änderungen, auch keine Begrenzung des Hebels.

CMC Markets begrüßt die Tatsache, dass die BaFin sowohl die Art und Weise als auch das Tempo beibehalten hat, die Zeit der regulatorischen Unsicherheit für den CFD-Handel In Deutschland zu beenden.

CMC Markets ist laut des jüngsten Investment Trends Report Marktführer in Deutschland und geht davon aus, dass die regulatorischen Änderungen diese Position durch die schnelle Implementierung der Änderungen und den Fokus auf Kunden und Service weiter stärken werden. Firmenkontakt
CMC Markets
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Neue Mainzer Strasse 46-50
60311 Frankfurt am Main
069 2222 44 053
c.inglis@cmcmarkets.com
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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Craig Inglis (Tel.: 069 2222 44 053), verantwortlich.

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