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Mit der europ. Datenschutzgrundverordnung verlässt der Datenschutz die Alibi-Ecke


Von actus-it

Bisher fristete der Datenschutz in vielen Unternehmungen eher ein Schattendasein. Wenn überhaupt, so wurde der Datenschutz eher mit einer Alibi-Funktion betrachtet.
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- Viele Datenverarbeiter unterschätzen die neuen Regelungen zum Datenschutz -

Bisher fristete der Datenschutz in vielen Unternehmungen eher ein Schattendasein. Wenn überhaupt, so wurde der Datenschutz eher mit einer Alibi-Funktion betrachtet. Nach dem Motto: Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Vorgabe ohne Mehrwert für die Organisation; und somit wird sie auch mehr schlecht als recht erledigt. Diese Haltung wird sich mit Inkrafttreten der neuen europ. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ändern müssen. Denn neben den drastischen Sanktionsvorschriften wird sich eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz ändern, welche einen existenziellen Einfluss auf das Unternehmen haben, insbesondere dann, wenn man nicht datenschutzkonform handelt.

Umso unverständlicher ist es, dass bei allen wichtigen Umfragen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die meisten Organisationen angeben, nur unzureichend oder gar schlecht auf die DSGVO vorbereitet zu sein. Mehr noch, fast 40 Prozent der befragten Unternehmen geben an, noch nicht mal die Anforderungen des bereits bestehenden Bundesdatenschutzgesetzes umzusetzen.

Es stellt sich also die Frage, worauf die mangelnde Akzeptanz oder Fehleinschätzung hinsichtlich der kommenden Datenschutzregelung beruht. Vermutlich liegt es in erster Linie an der noch gewährten Frist zur Umsetzung der Verfahren bis zur Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai 2018. Vergessen wird dabei allerdings, dass die DSGVO gegenwärtig bereits Gesetzesstatus hat und ihre Vorgaben schon jetzt, mindestens aber bis Mai nächsten Jahres umzusetzen sind.

So sollten schon jetzt die Verfahren bei etwaigen Datenpannen geregelt werden, da spätestens ab dem nächsten Jahr alle Datenschutzvorfälle den Aufsichtsbehörden nach Art. 33 DSGVO zu melden sind. Abgesehen von einem beachtlichen Bußgeldverfahren wiegen für viele Unternehmen die Veröffentlichung des Fehlverhaltens und der damit einhergehende Imageverlust schwer.

Die Datenschutzagentur actus-IT rät zur frühzeitigen Beschäftigung mit der DSGVO. Empfohlen wird ein dreistufiges Verfahren, bestehend aus Schulung der Mitarbeiter zur europ. Datenschutzgrundverordnung, Aufnahme des datenschutzrechtlichen IST-Zustandes der Organisation und abschließender Implementierung neuer Verfahren und Dokumentationen, um entsprechend der Datenschutzgrundverordnung datenschutzkonform zu agieren. Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Änderungen vor und gehören Sie nicht zu den 97 Prozent der Unternehmen, die noch immer keinen Umsetzungsplan zur DSGVO haben. Gerne gibt Ihnen die Datenschutzagentur actus-IT weitere Informationen zur Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen unter www.actus-IT.de oder info@actus-IT.de.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Frank Sommerfeld (Tel.: 05222 921315), verantwortlich.

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