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Personal-Dienstleister abresa in Sachen Datenschutz gut aufgestellt


Von abresa GmbH

Kunden können sich auf fristgerechte Umsetzung der neuen Verordnung verlassen

Kunden können sich auf fristgerechte Umsetzung der neuen Verordnung verlassenSchwalbach, 08.11.2017 Mit Wirksamwerden der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 kommt auf Dienstleister in der Personalwirtschaft eine Reihe neuer Anforderungen zu. ...
Thumb Schwalbach, 08.11.2017 Mit Wirksamwerden der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 kommt auf Dienstleister in der Personalwirtschaft eine Reihe neuer Anforderungen zu. Die neue Verordnung, deren Ziel es unter anderem ist, die Rechtsprechung europaweit zu vereinheitlichen und an die fortschreitende technologische Entwicklung anzupassen, nimmt Unternehmen und Dienstleister beim Schutz personenbezogener Daten mehr in die Verantwortung. Um im Sinne seiner Auftraggeber alle Anforderungen zu erfüllen, hat der Personaldienstleister abresa GmbH rechtzeitig Vorkehrungen getroffen.
Seit Beginn der Übergangsfrist vor zwei Jahren begleitet, dokumentiert und kontrolliert Thomas Fletschinger, Geschäftsführer der Auxilium Managementberatung in Mühltal, als externer Datenschutzbeauftragter alle datenschutzrelevanten Verträge und Vorgänge des auf Personalwirtschaft spezialisierten IT-Dienstleistungs- und Beratungsunternehmens abresa. "Mit der zunehmenden Digitalisierung haben auch die Anforderungen an den Datenschutz in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Das kann man nicht mehr nebenbei machen", erklärt abresa Geschäftsführer Günter Nikles. Der Mittelständler hat sich daher bereits im Mai 2016 externe Expertise ins Haus geholt. Für abresa Kunden ist somit sichergestellt, dass der Dienstleister alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Mit externer Expertise alle relevanten Prozesse eingeführt
Die Verordnung, die mit Wirksamwerden in allen EU-Mitgliedsstaaten geltendes Recht wird, beinhaltet mehr Dokumentationspflichten auf Seiten des mit der Datenverarbeitung beauftragten Unternehmens und sieht deutlich höhere Bußgelder vor. "Durch die Übergangsfrist hatten wir gemeinsam mit dem externen Partner genügend Zeit, die neuen Prozesse sowie die notwendigen technologischen und organisatorischen Maßnahmen zu etablieren", so Nikles.
Damit sieht sich der IT-Dienstleister gut gerüstet, um bereits im März oder April, also noch vor dem endgültigen Wirksamwerden der Verordnung im Mai nächsten Jahres, alle neuen Vorgaben erfüllen und entsprechende Zertifizierungen (IT und Datenschutz) erlangen zu können. "Anforderungen, welche von unseren Kunden massiv nachgefragt werden", betont Nikles.
Sorgfältige Auswahl des Dienstleisters
Ebenso legt das Schwalbacher Unternehmen bei der Auswahl seiner externen Dienstleister höchsten Wert darauf, dass sie die Verordnung erfüllen. "Im Personalbereich haben wir es mit hochsensiblen Daten zu tun", so der Unternehmer. Einige Kundendaten liegen auf deren eigenen Servern. Etwa die Hälfte der abresa Kunden aber entscheidet sich für das komplette Outsourcing-Angebot der IT-Experten inklusive des Hostings aller Mitarbeiterdaten. In diesem Fall arbeitet abresa mit dem Rechenzentrumsdienstleister Freudenberg IT zusammen, der seit vielen Jahren durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young umfassend zertifiziert ist. Die neue Verordnung sieht vor, dass Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben haften. "Umso wichtiger wird die Wahl des richtigen Partners, sowohl für unsere Kunden, als auch für uns", so Nikles. Firmenkontakt
abresa GmbH
Günter Nikles
Katharina-Paulus-Str. 8
65824 Schwalbach
06196 96958-12
guenter.nikles@abresa.de
http://www.abresa.de


Pressekontakt
SCL - Strategy Communication Lötters
Dr. Christine Lötters
Zur Marterkapelle 30
53127 Bonn
0171 48 11 803
loetters@sc-loetters.de
http://www.sc-loetters.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Günter Nikles (Tel.: 06196 96958-12), verantwortlich.

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