Jeder Vierte hat in Deutschland schon einmal etwas vom eigenen Arbeitsplatz mitgehen lassen. Dies fand das Marktforschungsunternehmen GfK im Jahr 2015 heraus. Dabei sind Schreibgeräte, Papier sowie Büro- und Heftklammern die begehrtesten Objekte. Doch welche Konsequenzen ziehen solche Diebstähle durch Mitarbeiter nach sich? Der folgende Artikel von Laura Gosemann für die Aaden Detektei Köln klärt auf.
Diebstahl als Kündigungsgrund
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist jede private Nutzung betrieblicher Ressourcen verboten. Dabei spielt der Wert des gestohlenen Gegenstands keine Rolle. Das heißt, dass bereits das Drucken oder Kopieren von privaten Unterlagen im Büro als Diebstahl kategorisiert werden und somit Konsequenzen nach sich ziehen kann. Denn Tinte wie Papier werden vom Arbeitgeber gezahlt. Sofern der entsprechende Nachweis erbracht ist, sehen Gerichte in solchen Fällen eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses, sodass eine sofortige Kündigung durchaus gerechtfertigt ist. Schon bei einem einmaligen Fehlgriff kann eine Abmahnung oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, da das Eigentum des Arbeitgebers oder auch eines Kollegen absichtlich entwendet wird.
Maßnahmen sind Ermessens- und Beweislagefrage
Diebstahl gegen Unternehmen wird deutlich seltener durch Externe (z.B. Einbrecher) begangen als durch die eigene Belegschaft.
Fortsetzung
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Köln
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