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Campari, ein Fotograf und die Bildrechte: So werden Magazine von Abmahnanwälten in die Haftung genommen


Von WBD - Web Business Development GmbH

Inhaltlich Verantwortlicher dieser Pressemeldung: Jan-Christopher Sierks, Hamburg
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- Presseinformation zur freien Verwendung
- Interviewtermine, O-Töne, Akteneinsicht, Bildmaterial und Screenshots auf Anfrage

Jeder Journalist, Redakteur oder Blogger kennt sie und nutzt sie täglich für seine redaktionelle Arbeit: Pressefotos. Juristisch eng wird es, wenn Herausgeber von Pressefotos nur eingeschränkte Lizenzen erworben haben - und die entsprechenden Fotografen dann die Abmahnanwälte losschicken.

So geschehen aktuell bei Campari, dem italienischen Likör des Herstellers Campari-Gruppe, dessen Macher mit einer PR Aktion aus dem Jahre 2012 eine Klage der Abmahnkanzlei Meissner & Meissner aus Berlin ausgelöst haben.

Im konkreten Fall geht es um das Online-Magazin modelvita.com der WBD GmbH aus Schleswig, das seit zehn Jahren im Web aktiv ist. Im Jahre 2012 erhielten die Redakteure dort eine Pressemeldung von Campari.

Das Thema stieß auf Interesse, es wurde recherchiert und schließlich ein Beitrag daraus angefertigt. Inklusive eines angefügten Pressefotos, das Campari ohne weitere Hinweise auf eine eingeschränkte Nutzung an die Aussendung anhängte. Als Fotoquelle wurde - presserechtlich einwandfrei - der Hersteller angegeben.

Fünf Jahre später, also 2017, ging bei der WBD GmbH eine anwaltliche Abmahnung bezüglich des Fotos vom Fotografen Marcus W. aus Berlin ein. Absender war die Kanzlei Meissner & Meissner, ebenfalls aus Berlin, die bereits seit vielen Jahren durch ähnliche Abmahnungen zu bundesweiter Bekanntheit kam.

Wie sich auf Nachfrage sowie aufwendiger Recherche bei Campari herausstellte, hatte der Hersteller die Rechte am Bildchen für nur ein Jahr erworben. Ohne irgendeinen Medienvertreter darauf hinzuweisen, zum Beispiel in der originalen Pressemeldung von 2012 oder in den Meta-Daten des Fotos.

Die WBD GmbH unterschrieb als Betreiber vom Online-Magazin modelvita.com eine Unterlassungserklärung und nahm den gesamten Beitrag inklusive Foto offline. Kurze Zeit später folgte eine Urheberrechtsklage von Marcus W., vertreten durch die Anwälte Meissner & Meissner, gestützt auf die Behauptung, das Bild sei immer noch öffentlich zugänglich.

Ein unter Mitarbeitern in der Medienbranche übliches, kollegiales Vorgehen - wie ‚Fotograf Marcus W. nimmt Kontakt zu Hersteller oder Magazin zur Einigung der Bildrechte auf' - fand laut Campari und den Redakteuren von modelvita.com nicht statt.

Dazu sagte heute ein Sprecher der WBD GmbH: "Das Foto war weder über Suchmaschinen wie Google noch über die Webseite erreichbar, da der gesamte Campari-Beitrag, inklusive Bild, noch am selben Tag der Abmahnung offline genommen wurde. Also war es nicht öffentlich zugänglich."

Offenbar kannten die Anwälte einen direkten Link zu dem Server, um das Bild doch noch zu finden. Ob hier ein Zugänglichmachen des Fotos vorliegt, muss nun das Landgericht Flensburg (AZ 8 O 260/17) entscheiden.

Also, große Vorsicht bei der Verwendung von Pressefotos. Die Abmahnfotografen und Abmahnanwälte warten nur darauf, Magazine bei Pressefotos direkt in die Haftung zu nehmen. Und zwar ohne vorherige Rücksprache.

Anmerkung: Die Kanzlei Meissner & Meissner wollte sich auf schriftliche Anfrage nicht öffentlich zu dem Thema äußern.

Sie sind ebenfalls betroffen? Schreiben Sie an redaktion@modelvita.com.

Die Originalmeldung finden Sie unter http://www.pr-agent.media/pressemeldungen/2017/campari-ein-fotograf-und-die-bildrechte-so-werden-magazine-von-abmahnanwaelten-in-die-haftung-genommen/2760.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Angelika Währisch (Tel.: 0151 552 432 75), verantwortlich.

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