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Betriebsrenten: Versorgungsregelungen überprüfen


Von Aon Hewitt GmbH

Whitepaper von Aon Hewitt zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Unternehmen müssen ihre Regelungen für Betriebsrenten überprüfen. Neuregelungen dazu treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
Thumb Am 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Unternehmen sollten dieses Datum zum Anlass nehmen, ihre Versorgungsregelungen grundsätzlich und zeitnah zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für betriebliche Versorgungswerke über die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Das Gesetz nimmt hier ab Januar unmittelbaren Einfluss und eröffnet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern neue Möglichkeiten. Das Beratungsunternehmen Aon Hewitt hat dazu jetzt ein ausführliches Whitepaper veröffentlicht.

Das Whitepaper beleuchtet den rechtlichen Hintergrund und beschreibt die wesentlichen Eckpfeiler sowie Auswirkungen des Gesetzes. Es richtet sich an Fachverantwortliche, die sich mit dem vielschichtigen Thema vertraut machen, die Chancen für ihr Unternehmen bewerten und auf Arbeitnehmerfragen antworten müssen. Vordringlich ist dabei die Überprüfung, ob und inwieweit bestehende Versorgungsregelungen angepasst werden müssen. Außerdem gilt es, die neuen Fördermöglichkeiten u.a. auch für Geringverdiener in die Versorgungslandschaft zu integrieren. Auch die unternehmensinterne Kommunikation muss auf das neue Umfeld reagieren. Eine Checkliste mit zwölf Fragen, die sich Unternehmen stellen sollten, sowie Handlungsempfehlungen runden das Informationsangebot ab.

"Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet unabhängig vom Sozialpartnermodell eine ganze Reihe positiver Möglichkeiten. Unternehmen sind gut beraten, sich jetzt damit auseinanderzusetzen und nicht abzuwarten, bis die Tarifparteien aktiv werden", erläutert Aon Hewitt Geschäftsführer Fred Marchlewski.

Das Whitepaper kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://go.aon.com/DE_2017_EMEA_AH_Download_WPBetriebsrentenstaerkungsgesetz Firmenkontakt
Aon Hewitt GmbH
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