Pressemitteilung von: Deutscher Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV)
Neue Norm DIN VDE 0100-420 verpflichtet Bauherren und Fertighauskäufer zu nichts
Der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV) und zahlreiche weitere holzbau-affine Verbände treten Falschmeldungen entgegen, wonach die Installation sogenannter "Fehlerlichtbogen-Schutzschalter AFDD" (die irreführenderweise häufig als 'Brandschutzschalter' bezeichnet werden) bei Gebäuden aus Holz und anderen brennbaren Materialien künftig vorgeschrieben seien. Zwar hält die Deutsche Kommission für Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) die Installation solcher Bauteile für einen wünschenswerten Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz; die bloße Verabschiedung einer darauf abzielenden technischen DIN-Norm zieht für private Bauherren und Fertighauskäufer - entgegen anderslautender Medienberichte - aber keinerlei Verpflichtung zum Einbau von Brandschutzschaltern nach sich. Aufgrund der eindeutigen Stellungnahme des DHV, des Verbands Holzbau Deutschland sowie weiterer bauwirtschaftlicher Verbände gegen den obligatorischen Einbau von Schutzschaltern wird die zugrundeliegende DIN-Norm seit Jahresbeginn 2018 nochmals überarbeitet.
Rund 300 Mitgliedsunternehmen des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes, des Unternehmer-Netzwerks 81fünf und der Vereinigung ZimmerMeisterHaus kritisieren ebenso wie Holzbau Deutschland, in Berlin ansässiger Dachverband des Zimmererhandwerks, sowie etliche weitere Holz- und Fertigbau-affine Wirtschaftsorganisationen die von vielen Medien kolportierte Desinformation der Öffentlichkeit. Die großen deutschen Holzbauverbände stellen unisono klar, dass es derzeit keine gesetzlichen Auflagen zum Einbau von Brandschutzschaltern gibt, weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen von Bestandsgebäuden. Auch eine Nachrüstpflicht ist nicht in Sicht. Im Unterschied zu Gesetzen sind DIN-Normen per se nicht bindend. Rechtsverbindlich werden sie erst, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, was hier nicht der Fall ist. Die Entwicklung und Verabschiedung der neuen DIN-Norm VDE 0100-420 zieht daher weder für Bauherren noch für Fertighauskäufer noch für Hausbesitzer irgendeinen Installationszwang nach sich. Ob ein Bauherr oder Eigentümer sein Haus mit "Fehlerlichtbogen-Schutzschaltern AFDD" - so die technisch korrekte Bezeichnung des umstrittenen Bauteils - ausstatten lässt oder nicht, diese Entscheidung zu treffen bleibt ihm selbst überlassen.
Das sieht auch der in Berlin ansässige Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) so und weist darauf hin, dass es bislang weder konkrete Anhaltspunkte noch gesicherte statistische Nachweise dafür gibt, dass Fehlerlichtbögen in Gebäuden, die aus potenziell brennbarem Material bestehen, das allgemeine Brandrisiko signifikant erhöhen würden. Dementsprechend moniert der ZDB die unterbliebene Abstimmung der DKE mit anderen Verbänden und merkt an, dass weder der Arbeitskreis Technische Gebäudeausrüstung der ARGE BAU noch der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) die neue DIN-Norm befürwortet hätten.
Der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV) und zahlreiche weitere holzbau-affine Verbände treten Falschmeldungen entgegen, wonach die Installation sogenannter "Fehlerlichtbogen-Schutzschalter AFDD" (die irreführenderweise häufig als 'Brandschutzschalter' bezeichnet werden) bei Gebäuden aus Holz und anderen brennbaren Materialien künftig vorgeschrieben seien. Zwar hält die Deutsche Kommission für Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) die Installation solcher Bauteile für einen wünschenswerten Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz; die bloße Verabschiedung einer darauf abzielenden technischen DIN-Norm zieht für private Bauherren und Fertighauskäufer - entgegen anderslautender Medienberichte - aber keinerlei Verpflichtung zum Einbau von Brandschutzschaltern nach sich. Aufgrund der eindeutigen Stellungnahme des DHV, des Verbands Holzbau Deutschland sowie weiterer bauwirtschaftlicher Verbände gegen den obligatorischen Einbau von Schutzschaltern wird die zugrundeliegende DIN-Norm seit Jahresbeginn 2018 nochmals überarbeitet.
Rund 300 Mitgliedsunternehmen des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes, des Unternehmer-Netzwerks 81fünf und der Vereinigung ZimmerMeisterHaus kritisieren ebenso wie Holzbau Deutschland, in Berlin ansässiger Dachverband des Zimmererhandwerks, sowie etliche weitere Holz- und Fertigbau-affine Wirtschaftsorganisationen die von vielen Medien kolportierte Desinformation der Öffentlichkeit. Die großen deutschen Holzbauverbände stellen unisono klar, dass es derzeit keine gesetzlichen Auflagen zum Einbau von Brandschutzschaltern gibt, weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen von Bestandsgebäuden. Auch eine Nachrüstpflicht ist nicht in Sicht. Im Unterschied zu Gesetzen sind DIN-Normen per se nicht bindend. Rechtsverbindlich werden sie erst, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, was hier nicht der Fall ist. Die Entwicklung und Verabschiedung der neuen DIN-Norm VDE 0100-420 zieht daher weder für Bauherren noch für Fertighauskäufer noch für Hausbesitzer irgendeinen Installationszwang nach sich. Ob ein Bauherr oder Eigentümer sein Haus mit "Fehlerlichtbogen-Schutzschaltern AFDD" - so die technisch korrekte Bezeichnung des umstrittenen Bauteils - ausstatten lässt oder nicht, diese Entscheidung zu treffen bleibt ihm selbst überlassen.
Das sieht auch der in Berlin ansässige Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) so und weist darauf hin, dass es bislang weder konkrete Anhaltspunkte noch gesicherte statistische Nachweise dafür gibt, dass Fehlerlichtbögen in Gebäuden, die aus potenziell brennbarem Material bestehen, das allgemeine Brandrisiko signifikant erhöhen würden. Dementsprechend moniert der ZDB die unterbliebene Abstimmung der DKE mit anderen Verbänden und merkt an, dass weder der Arbeitskreis Technische Gebäudeausrüstung der ARGE BAU noch der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) die neue DIN-Norm befürwortet hätten.
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