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East Africa Metals informiert über den aktuellen Stand der Erschließung von Magambazi und der Goldförderbeteiligungstransaktion in Tansania


Von EAST AFRICA METALS INC

Thumb East Africa Metals informiert über den aktuellen Stand der Erschließung von Magambazi und der Goldförderbeteiligungstransaktion in Tansania Vancouver, British Columbia - 24. Januar 2018 - East Africa Metals Inc. (TSX-V: EAM) (East Africa oder das Unternehmen) möchte im Anschluss an die Pressemeldungen vom 2. Oktober 2017 und vom 5. Oktober 2016 bekannt geben, dass das Unternehmen im Hinblick auf die mit der unabhängigen privaten Explorations- und Erschließungsgesellschaft Tanzanian Goldfields Company Limited (TzGF), einer Firma mit Sitz in Hongkong (das Erschließungsunternehmen), abgeschlossene definitive Vereinbarung im Hinblick auf den Kauf und die Erschließung von East Africas Konzessionsgebieten Handeni - einschließlich dem Projekt Magambazi - sowie allen Konzessionsgebieten, die East Africa in Tansania besitzt (zusammen das Portfolio), neue Bedingungen (Anhang) ausgehandelt hat. Im Anhang werden folgende Punkte festgelegt: - Das Erschließungsunternehmen hat die Rechte an den Verpflichtungen der definitiven Vereinbarung, der Goldkaufvereinbarung und des Anhangs auf Tanzanian Goldfields Company Limited, die neue Betriebsgesellschaft des Erschließungsunternehmens, übertragen. - Das Erschließungsunternehmen hat einen Betrag in Höhe von 688.972 USD bezahlt, um ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber East Africa zu begleichen und Vorauszahlungen im Hinblick auf den endgültigen Kauf des Portfolios zu tätigen. - Das Erschließungsunternehmen wird bei Aushändigung der Dokumente für die Genehmigung der tansanischen Regierung 500.000 USD an East Africa bezahlen. - Das Erschließungsunternehmen wird eine Kaution in Höhe von 750.000 USD auf einem Treuhandkonto hinterlegen, sobald die Dokumente der tansanischen Regierung übermittelt wurden, und der Betrag wird freigegeben, sobald die Genehmigung der tansanischen Regierung vorliegt. - Im Rahmen eines interimistischen Verwaltungsabkommens werden TzGF und East Africas Tochterunternehmen in Tansania eine Vereinbarung der Aktionäre und Direktoren unterzeichnen, in der die Rechte und Pflichten von TzGF im Rahmen des täglichen Betriebs festgelegt werden, bis die Transaktion von der tansanischen Regierung genehmigt wurde. - Sowohl das Unternehmen als auch das Erschließungsunternehmen sind berechtigt, die Umwandlung der Goldförderbeteiligung in eine NSR-Gebühr anzubieten. - Luck Winner Investment Limited wird nicht in die tansanischen Betriebe investieren. Im Rahmen der Transaktion erhält East Africa das Recht auf eine Beteiligung von 30 % an der Goldproduktion aus sämtlichen im Portfolio errichteten Förderbetrieben, wenn ein Betrag auf Unzenbasis bezahlt wird, der entweder (i) den Produktionskosten zuzüglich 15 % auf Basis der dem Erschließungsunternehmen erwachsenen historischen und budgetierten Produktionskosten oder (ii) dem geltenden Marktpreis für Gold entspricht, wobei der jeweils geringere Betrag der beiden Varianten zum Tragen kommt. Darüber hinaus überträgt das Erschließungsunternehmen auf East Africa das Recht auf den Erhalt einer NSR-Gebühr von 1,6 %, die mit 1.800.000 USD gedeckelt ist. Des Weiteren werden East Africa und das Erschließungsunternehmen einen Bergbaufachausschuss (Mining Technical Committee oder MTC) einrichten, der die Aufgabe hat, sämtliche fachlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Exploration, Erschließung und dem Betrieb der Mine Magambazi einschließlich der Budgets, der Produktionsziele und der Sanierungsauflagen zu beaufsichtigen. Das Erschließungsunternehmen wird mit drei Sitzen und East Africa mit zwei Sitzen im MTC vertreten sein. Der MTC wird Richtlinien für das Erreichen des geplanten Produktionsziels von 40.000 Unzen pro Jahr für das Kalenderjahr 2020 vorgeben. Das Erschließungsunternehmen hat folgende Fertigstellungsgarantie abgegeben: Falls es dem Erschließungsunternehmen nicht gelingt, ab dem Jahr 2020 in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen ein Produktionsziel von 10.000 Unzen pro Quartal zu erreichen, wird das Erschließungsunternehmen East Africa gegenüber eine Vorauszahlung in Höhe von 85 % der prognostizierten Einnahmen leisten. Der verbleibende, nicht an East Africa entrichtete Betrag von 15 % der Einnahmen wird beglichen, sobald das Erschließungsunternehmen in einem beliebigen Quartal eine Goldproduktionsmenge von 10.000 Unzen erzielt. Die Produktionszahlen werden kumuliert und jährlich abgestimmt. East Africa erhält das Vorkaufsrecht auf den Wiedererwerb der Konzessionsgebiete, wenn die kommerzielle Produktion während des Jahres 2020 nicht erreicht wird, wenn das Erschließungsunternehmen das Unternehmen von seiner Absicht in Kenntnis setzt, das Portfolio aufzugeben, oder wenn das Erschließungsunternehmen einen Verkauf des Portfolios beschließt. Wird das Portfolio an eine neue Partei verkauft, bleiben die Rechte von East Africa an der Goldkaufvereinbarung wirksam. Die Transaktion wird erst rechtkräftig, wenn das Unternehmen die oben angeführten Zahlungsbeträge erhält und die tansanische Regierung eine Genehmigung erteilt. East Africa ist nicht verpflichtet, sich an den Investitionen oder Explorationsaufwendungen im Hinblick auf den Bau und die Erschließung des Portfolios zu beteiligen. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Webseite des Unternehmens: www.eastafricametals.com. Für das Board of Directors: Andrew Lee Smith, P.Geo., CEO Nähere Informationen erhalten Sie über: Nick Watters, Business Development Tel: +1 (604) 488-0822 E-Mail: nwatters@eastafricametals.com Website: www.eastafricametals.com Vorsorglicher Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Informationen Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen. Im Allgemeinen sind solche zukunftsgerichteten Informationen anhand der Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie erwarten, glauben, planen, beabsichtigen, schätzen, prognostizieren, vorhersagen, budgetieren, können, werden, könnten, dürften, sollten oder Abwandlungen solcher Begriffe oder an ähnlichen Bezeichnungen oder Ausdrücken zu erkennen. Zukunftsgerichtete Informationen beruhen auf angemessenen Annahmen von East Africa zum Zeitpunkt, an dem diese erstellt wurden. Sie unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge von East Africa wesentlich von den in zukunftsgerichteten Informationen explizit oder implizit zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Dazu zählen unter anderem auch Risiken in Zusammenhang mit folgenden Aspekten: Aushandlung einer definitiven Vereinbarung, welche die hier beschriebenen geplanten Strukturen und zeitlichen Abläufe widerspiegelt; Verzögerungen im Hinblick auf die erforderlichen Zahlungen und Genehmigungen der Regulierungsbehörden; Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung; die frühzeitige Exploration; dass das Erschließungsunternehmen die erforderlichen Produktionsziele einhält; die Rohstoffexploration und -erschließung; die Metall- und Mineralpreise; die Verfügbarkeit von Kapital; die Genauigkeit der von East Africa getätigten Prognosen und Schätzungen, einschließlich der ersten Mineralressourcenschätzung für die Projekte Magambazi; Zins- und Wechselkursraten; Wettbewerb; Aktienkursschwankungen; Verfügbarkeit von Bergbaugeräten; Regierungsauflagen; politische und wirtschaftliche Entwicklungen; ausländische Besteuerungsrisiken; Umweltrisiken; Investitionsaufwendungen; betriebliche oder technische Schwierigkeiten in Verbindung mit den Erschließungsaktivitäten; Arbeitsbeziehungen; der spekulative Charakter der strategischen Erschließung einschließlich der Risiken in Bezug auf Qualitätsverluste bei den Erzgehalten der Reserven; Streitigkeiten über Konzessionsrechte; Änderungen bei den Projektparametern im Zuge der detaillierteren Planung; sowie all jene Risikofaktoren, die in East Africas MD&A-Bericht zum Jahresende per 31. Dezember 2016, im MD&A-Bericht für die drei und neun Monate zum 30. September 2017 und im Börsenzulassungsantrag von East Africa vom 8. Juli 2013 angeführt sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, welche die Unternehmensführung für angemessen hält. Dazu zählen unter anderem: dass die Bedingungen der definitiven Vereinbarung die hier beschriebenen geplanten Strukturen und zeitlichen Abläufe widerspiegeln; der Erhalt aller erforderlichen Zahlungen und der Genehmigungen der Regulierungsbehörden; der Gold-, Silber-, Kupfer- und Zinkpreis; die Nachfrage nach Gold, Silber, Kupfer und Zink; dass das Erschließungsunternehmen in der Lage ist, die Erschließungs- und Betriebsaktivitäten fortzusetzen; dass das Erschließungsunternehmen in der Lage ist, das Produktionsziel von 40.000 Unzen zu erreichen; der zeitgerechte Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen; die Fähigkeit, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen bzw. Gerätschaften und Dienstleistungen zeitgerecht und kostengünstig zu beziehen; die Fähigkeit, den Betrieb auf sichere, effektive und effiziente Weise zu führen; der regulative Rahmen in Bezug auf Umweltangelegenheiten; sowie andere solcher Annahmen und Faktoren, wie sie hier beschrieben werden. Obwohl East Africa versucht hat, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Informationen unterscheiden, kann es auch andere Faktoren geben, die zu Ergebnissen führen, die nicht angenommen, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Informationen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von jenen abweichen, die in solchen Informationen prognostiziert werden. Das Unternehmen übernimmt selbst bei Verfügbarkeit neuer Informationen keine Verpflichtung zur Aktualisierung der hier enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert. Dementsprechend werden Anleger darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, sich nicht bedingungslos auf die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen zu verlassen, außer in Verbindung mit den geltenden Wertpapiergesetzen. Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. 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