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Neue Auflage der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2018 erschienen


Von Freie Fachinformationen GmbH

Nutzer der Tabelle bekommen durchschnittlich 750 Euro mehr im Jahr erstattet.
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Um erstattungsfähige Kosten zu berechnen, ist eine komplizierte und zeitaufwendige Recherche erforderlich. Die Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte des Abrechnungsexperten Norbert Schneider erspart Anwälten und deren Mitarbeitern diesen Aufwand. In ihr lässt sich die jeweils weiteste Entfernung des einzelnen Gerichtsbezirks nachschlagen. Neben Zeit und Aufwand sparen Nutzer der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte auch Geld: Durch ihre Nutzung bekommen sie im Schnitt 750 Euro mehr im Jahr erstattet:

Die Tabelle umfasst folgende Gerichtsarten:

- Amtsgerichte
- Landesgerichte
- Oberlandesgerichte
- Arbeitsgerichte
- Landesarbeitsgerichte
- Sozialgerichte
- Landessozialgerichte
- Verwaltungsgerichte
- Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe
- Finanzgerichte

Ergänzend zur Tabelle erklärt Norbert Schneider die Rechtslage zur Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfemandaten sowie der Kostenerstattung. Musterformulierungen und Erläuterungen helfen, Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

Überarbeitete Neuauflage mit top-aktuellen Daten

Mit der redaktionellen Überarbeitung wurden die Adressen der Gerichte und die Entfernungen zu den am weitesten entfernten Orten innerhalb Gerichtsbezirke geprüft und aktualisiert. Bezieher der Neuauflage haben mit der verbesserten Aktalität einen wesentlichen Vorteil.

Herausgeber: Norbert Schneider
3. Auflage 2018
Bestellnr. 978-3-8240-5788-7
Link zum kostenlosem Download: http://bit.ly/2EVVDCx



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Bettina Taylor (Tel.: 02233 80575-14), verantwortlich.

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