Die Übergangsfrist zur Umsetzung der EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) läuft am 25.05.2018 ab. Bis dahin muss jeder Unternehmer oder Webseitenbetreiber das geltende Recht entsprechend der Vorgaben der EU umsetzen. Neue EU Datenschutzgrundverodnung (EU-DSGVO) ab dem 25.05. ...
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Holger Korsten (01805 110 250) verantwortlich.
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EU-DSGVO, EU Datenschutzgrundverordnung
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die verspätet veröffentlichten US-Arbeitsmarktdaten (Shutdown-Nachlauf) bestätigten die Robustheit des Jobmarkts und schieben eine Fed-Zinssenkung im Dezember möglicherweise nach hinten. Das Nervositätsbarometer zog an, Gewinnmitnahmen dominierten – und ... | mehr
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