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GGX Gold mobilisiert 2. Diamantbohrgerät Phase 1 bei kürzlich entdecktem Erzgang Everest bei Greenwood (BC)


Von GGX Gold Corp.

Thumb GGX mobilisiert 2. Diamantbohrgerät Phase 1 bei kürzlich entdecktem Erzgang Everest bei Greenwood (BC) Vancouver (British Columbia), 22. März 2018. GGX Gold Corp. (TSX-V: GGX, OTCQB: GGXXF) (GGX oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass es ein zweites Diamantbohrgerät zum Konzessionsgebiet Gold Drop in der Nähe von Greenwood (British Columbia) transportiert hat. http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/42862/NR-GGX-Mar-23-2018-Phase-1-Everest Vein_deprcom.001.jpeg (Vorbereitung auf die Bebohrung des Erzgangs Everest, 100 m westlich und 600 m südlich auf dem Streichen des Erzgangs COD) Das zweite Diamantbohrgerät wird zurzeit in der Zone Southwest des Konzessionsgebiets aufgestellt, um eine Reihe von Explorationsbohrlöchern zu bohren, mit denen der kürzlich entdeckte goldhaltige Erzgang Everest erprobt werden wird, der nach seiner Entdeckung im Vorjahr bis dato noch keinen Bohrtests unterzogen wurde. Der Erzgang Everest liegt etwa 600 Meter südwestlich des Standorts des Erzgangs COD, wo das Unternehmen zurzeit die Phase-3-Bohrungen bei diesem Erzgang durchführt. Der Erzgang Everest wurde im Jahr 2017 im Rahmen manueller Schürfungen von einem Prospektor des Unternehmens in einer Zone mit lokalem Quarz entdeckt, der den Erzgang an dieser Stelle freilegt. Die erste Schürfprobe 2017 des Erzgangs Everest von dieser Grube ergab 34,1 Gramm (1,0 Feinunzen) Gold und 233 Gramm Silber pro Tonne. Das Unternehmen hat Grabungen auf 40 Metern abgeschlossen und den etwa 0,4 Meter mächtigen Erzgang in Intervallen von 3,5 Metern Splitterprobennahmen unterzogen. Die Splitterproben des zutage tretenden Erzgangs ergaben bis zu 52,8 Gramm Gold und 377 Gramm Silber pro Tonne, während eine Schürfprobe von einem Quarzerzgang-Felsbrocken, der mit einem Bagger vom Ausbiss abgebrochen wurde, 81,8 Gramm Gold und 630 Gramm Silber pro Tonne ergab (siehe Pressemitteilung vom 21. August 2017). http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/42862/NR-GGX-Mar-23-2018-Phase-1-Everest Vein_deprcom.002.jpeg Proben, die in Intervallen von 3,5 m vom Erzgang entnommen wurden und auf 40 m freigelegt wurden ProbennProbentyp Au Ag (ppm r (ppm)) . 844766 Splitterprobe 34,8 277 844767 Splitterprobe 52,8 377 844768 Splitterprobe 12,1 110 844769 Splitterprobe 20,2 167 844770 Splitterprobe 41,8 359 844771 Felsbrocken-Schü81,8 630 rfprobe aus dem Graben 844772 Splitterprobe 25,3 217 844773 Splitterprobe 6,48 47 David Martin, P.Geo., eine qualifizierte Person (Qualified Person) gemäß National Instrument 43-101 und Berater von GGX, ist für die technischen Daten in dieser Pressemitteilung verantwortlich. Die ursprüngliche Pressemeldung mit allen Bildern können Sie auf der Webseite des Unternehmens abrufen oder über das Unternehmen anfordern. Für das Board of Directors Barry Brown, Director 604-488-3900 office@ggxgold.com Investor Relations: Jack Singh, 604-720-6598, ir@ggxgold.com GGX: TSX-V GGXXF: OTCQB FRAU: 3SR2 Wir müssen das nicht tun, wir dürfen es tun Das Team http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/42862/NR-GGX-Mar-23-2018-Phase-1-Everest Vein_deprcom.003.jpeg Zukunftsgerichtete Informationen Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie erwartet oder erwartet nicht, wird erwartet, geht davon aus oder geht nicht davon aus, plant, schätzt, beabsichtigt beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen könnten, würden oder werden, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben. Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. 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