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Unternehmenstransaktionen: Familienstiftung als sicherer Hafen


Von UnternehmerKompositionen GmbH

Für Berater Thorsten Klinkner von UnternehmerKompositionen kann die Familienstiftung eine tragfähige Option dafür sein, eine Ertragsquelle strategisch für M&A-Aktivitäten aufzustellen.
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Auch für mittelständische Unternehmen spielen Transaktionen und Fusionen (Mergers & Acquisitions - M&A) eine wichtige Rolle. Branchenexperten erwarten, dass die Höchststände der vergangenen Jahre auch 2018 anhalten werden. Allein ausländische Investoren haben laut Studienzahlen weit mehr als 800 deutsche Unternehmen übernommen, dazu kommt eine hohe Schlagzahl an Transaktionen mit rein deutscher Beteiligung.

"Ein Kauf oder Verkauf bedeutet für ein Unternehmen in Familienhand eine Chance der Weiterentwicklung. Liquide Vermögenswerte und Handlungsoptionen werden vergrößert oder es werden fortlaufend höhere Gewinne durch eine Expansion ermöglicht. Entscheidend ist dabei ein gesellschaftsrechtlich sicherer Hafen für die M&A-Aktivitäten. Viele Eigentümer wollen verhindern, dass feindliche Übernahmen oder Zersplitterungen in der Nachfolgegeneration, den Erhalt des Familienvermögens gefährden", sagt Thorsten Klinkner, Rechtsanwalt und Steuerberater aus Meerbusch bei Düsseldorf. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwaltsgesellschaft UnternehmerKompositionen (www.unternehmerkompositionen.com) und berät und begleitet gemeinsam mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstif-tungen als Garant für eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur.

Für den Berater ist die Familienstiftung ein solcher sicherer Hafen für Unternehmenstransaktionen. Denn über die Schutzfunktion der Stiftung können Unternehmen ihre betriebswirtschaftlichen und strategischen Ziele im Rahmen von Zu- und Verkäufen erreichen, sind aber davor abgesichert, dass ungünstige Verkäufe von Betriebsvermögen durchgeführt werden. "Unter dem Dach der Familienstiftung wird das Vermögen verselbstständigt. Das gilt sowohl für Anteile und Beteiligungen als auch für Sachwerte wie Immobilien. Durch die rechtliche Konstitution der Stiftung können diese Vermögenswerte nicht gegen den Willen des Stifters veräußert werden", betont Thorsten Klinkner.

Das bedeutet konkret: In der Stiftungssatzung als Kern der Stiftungserrichtung legt der Stifter-Unternehmer fest, inwiefern M&A-Aktivitäten durchgeführt werden dürfen, vor allem auf Verkäuferseite. Der Stifter-Unternehmer kann bestimmte Betriebsteile von jeder Veräußerung ausschließen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft festlegen. Diese Vorgaben sind bindend und können nicht umgangen werden. "Dadurch erhalten Unternehmer eine Sicherheit in der unternehmerischen Weiterentwicklung, da sie jede unerwünschte Aufspaltung in der Organisation von vornherein verhindern beziehungsweise nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Damit ist es zum Beispiel für Erben nicht möglich, ihre Anteile am Unternehmen zu veräußern, da sie keine Anteile erben, sondern Bezugsrechte an den Ausschüttungen der Stiftung. Der Stifter-Unternehmer hält durch die Formulierungen in der Satzung das Heft des Handelns auch nach seinem Ausscheiden in der Hand, indem nichts geschehen kann, was er nicht vorgesehen hat."

Für Thorsten Klinkner ist die Familienstiftung daher ein tragfähiges Vehikel dafür, ein Unternehmen oder auch ein Beteiligungsportfolio strategisch für M&A-Aktivitäten aufzustellen. Die Regularien dafür könnten detailliert vorgegeben werden, sodass unter allen denkbaren Führungskonstellationen im Sinne des Stifters entschieden werden kann. Und für das Unternehmen wird die Möglichkeit geschaffen, sich gezielt weiterzuentwickeln, auf Marktveränderungen zu reagieren und Chancen zu nutzen, die sich durch ein kluges Management ergeben.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Thorsten Klinkner (Tel.: 02132 9157490), verantwortlich.

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