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Chairman und CEO von First Global informiert über diverse Angelegenheiten


Von FIRST GLOBAL DATA LIMITED

Thumb Chairman und CEO von First Global informiert über diverse Angelegenheiten - TSX Venture Exchange: FGD ----- Börse Frankfurt: 1G5 OTCQB: FGDBF Toronto, ON, 31. Mai 2018 - Der Chairman und CEO von First Global Data (First Global oder das Unternehmen) freut sich, unsere Aktionäre im nachfolgenden Update über die Perspektiven des Unternehmens zu informieren. http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/43556/5-31-2018 Press Release Letter to Shareholders v9 (AI final)_DEprcom.001.jpeg Sehr geehrte Aktionäre, Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, um Sie über einige aktuelle Themen das Unternehmen betreffend zu informieren. Ihren Fragen, Anliegen und ermutigenden und unterstützenden Worten entnehme ich, dass Sie über die aktuelle Situation des Unternehmens vermutlich besorgt sind. Wir haben uns die Zeit genommen, die nötig war, um einen besseren Einblick in jeden einzelnen der nachfolgenden Themenpunkte zu gewinnen bzw. arbeiten wir nach wie vor daran, einige davon noch umfassender zu beleuchten. Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Geduld, Ihr Verständnis und Ihre loyale Unterstützung bedanken. Ich werde dieses Schreiben in die wesentlichen Themenbereiche gliedern, zu denen Sie uns um eine entsprechende Aufklärung gebeten haben. Cease Trade Order, Anerkennung von Einnahmen und verspätete Einreichung des Jahresabschlusses Im Zuge der Abschlussprüfung für das Jahr 2017 (Audit 2017) wurde das Unternehmen auf eine Angelegenheit aufmerksam, die in Zusammenhang mit der Anerkennung der Einnahmen für sein ISP-Lizenzierungsprogramm (ISPL-Programm) steht. Kurz zum ISPL-Programm: First Global hatte ein Programm gestartet, um Lizenzen für die Nutzung der unternehmenseigenen Geldübermittlungs-Software zu vergeben. Der daraus generierte Erlös sollte in erster Linie für die Einrichtung von mobilen Wallets (elektronische Geldbörsen) auf internationaler Ebene und das Unternehmenswachstum in wichtigen Bereichen und Märkten verwendet werden. Bei diesem Programm werden Lizenzen an einen Käufer (den Lizenznehmer) verkauft, der dann Marketing- und Werbeinitiativen umsetzt, welche der Verbesserung der wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs) dienen; es sind dies die Nutzerbasis, die aktiven Nutzer, die durchschnittlichen Jahreseinnahmen pro Nutzer (AARPU), die Anzahl der Transaktionen und die Einnahmen. Das Unternehmen und seine damaligen Berater (Rechtsberater und Finanzberater) arbeiteten im Zuge der Planung und Gestaltung des ISPL-Programms eng mit den Wirtschaftsprüfern des Unternehmens zusammen. Im Rahmen der späteren Vorbereitungen auf den Audit 2017 wiesen die Wirtschaftsprüfer das Unternehmen darauf hin, dass das ISPL-Programm in der Praxis Probleme im Zusammenhang mit der Anerkennung von Einnahmen verursacht. Angesichts dieser Entwicklung beschäftigte sich das Unternehmen mit den Bedenken bezüglich des ISPL-Programms und konsultierte mehrere Berater. Zuletzt wurde ein Sonderausschuss (der Sonderausschuss) des Vorstands mit der Thematik befasst und das Unternehmen kam in weiterer Folge zum Schluss, das ISPL-Programm bis zu dessen Überarbeitung freiwillig einzustellen und die Wirtschaftsprüfung zu stoppen, um dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen der Einnahmenanerkennungsproblematik auf das Geschäftsergebnis 2017 zu bewerten. Anstatt sich zu beeilen, die Einreichfrist bis 30. April 2018 einzuhalten, entschied das Unternehmen, sich eingehend mit der Thematik auseinanderzusetzen, um ein korrektes Geschäftsergebnis sicherzustellen und sämtliche Bedenken der Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise auszuräumen. Aus diesem Grund war es uns nicht möglich, unseren Jahresabschluss 2017 innerhalb der bis 30. April 2018 anberaumten Frist einzureichen. Eine der Empfehlungen des Sonderausschusses war, dass das Unternehmen den Wirtschaftsprüfer austauschen und zu einer größeren nationalen Firma wechseln sollte, und dass aufgrund der zu erwartenden Verzögerung bei der Einreichung ein Management Cease Trade Order (MCTO) beantragt werden sollte. Ein MCTO ist ein freiwilliges Ansuchen des Unternehmens um verspätete Einreichung des Jahresabschlusses, die es dem Unternehmen - je nach den konkreten Bedingungen des bewilligten Antrags - ermöglicht, bestimmte Aktien im Handel zu belassen, obwohl das Geschäftsergebnis noch nicht veröffentlicht wurde. In unserem Fall hätte das Unternehmen durch den MCTO zwei weitere Monate gewonnen, um den Audit 2017 abzuschließen. Nach Prüfung hat die Wertpapierbehörde von Ontario nach eigenem Ermessen entschieden, keinen MCTO zu bewilligen, sondern stattdessen einen Failure-to-File Cease Trade Order (FFCTO) zu gewähren. Im Zuge der Bemühungen des Unternehmens, für den Audit 2017 zu einer nationalen Wirtschaftsprüfungsfirma zu wechseln, wurde klar, dass der Audit 2017 von einem größeren, institutionelleren Wirtschaftsprüfungsunternehmen nicht innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens bewerkstelligt werden kann. Folglich entschied das Unternehmen, dass es das Beste wäre, den Jahresabschluss 2017 noch mit dem derzeitigen Wirtschaftsprüfer abzuschließen und für den Jahresabschluss 2018 zu einem nationalen Wirtschaftsprüfer zu wechseln. Derzeit findet eine eingehende Analyse statt um festzustellen, welche Einnahmen aus dem ISPL-Programm anerkannt werden können bzw. sollten. Diese würden dann im Jahr 2018 verbucht und müssten dann eventuell abgeschrieben werden. Das Unternehmen geht davon aus, dass es den Audit 2017 innerhalb der nächsten zwei Monate abschließen kann und arbeitet eng mit seinem Wirtschaftsprüfer zusammen, um den zeitlichen Ablauf bestmöglich zu beschleunigen. Das ISPL-Programm bleibt weiterhin ausgesetzt, bis wir die Parameter rund um die wichtigsten Themen wie etwa die Einnahmenanerkennung besser zuordnen und zur Zufriedenheit des Wirtschaftsprüfers bereinigen können. Nach nunmehriger Umsetzung des FFCTO wurden der Aktienkurs, die Marktkapitalisierung sowie weitere statische Daten von der Webseite der TSX-V entfernt. Der Börsenhandel wird erst dann wieder aufgenommen, wenn das Unternehmen seinen testierten Jahresabschluss 2017 eingereicht hat, was erst nach Genehmigung durch die Wertpapierbehörde von Ontario und die Börsenaufsicht der TSX-V erfolgen wird. OTCQB-Listing First Global hat das Börsennotierungsverfahren für den OTCQB-Markt in den Vereinigten Staaten abgeschlossen. Diese Initiative haben wir ergriffen, um den US-Anlegern einen besseren Zugang zum Börsenhandel zu ermöglichen. Das Unternehmen wird in diesem Markt das Börsensymbol FGBDF verwenden. Sobald der Handel an der TSX-V wiederaufgenommen wird, ist das Unternehmen berechtigt, auch eine Wiederaufnahme des Handels im OTCQB-Markt zu beantragen. Die Aktien des Unternehmens sind derzeit allerdings nicht DTC-berechtigt. Eine solche Berechtigung ermöglicht es einem börsennotierten Unternehmen, seine Wertpapiere beim DTC, der weltweit größten Zentralverwahrungsstelle für Wertpapiere, aufbewahren zu lassen. Das Unternehmen plant, eine DTC-Berechtigung zu beantragen und wird über eine allfällige Erteilung dieser Berechtigung informieren. Unterbrechung des Happy Transfer Service Das Unternehmen möchte bekannt geben, dass der gemeinsam mit dem Partner Lianlian eingerichtete Happy Transfer Service vorübergehend eingestellt wird. Wie bereits in früheren Pressemeldungen bekannt gegeben, ist dieser Dienst insofern innovativ, als er eine grenzüberschreitende Geldüberweisung über eine Social-Messaging-Plattform für Personen in den USA und China ermöglicht. Unser Partner in China, Lianlian, ist zurzeit damit befasst, Geschäftsbeziehungen zu neuen Banken aufzubauen. Bis dahin hat er das Service eingestellt. First Global bemüht sich in Gesprächen mit Lianlian in Erfahrung zu bringen, wann der Dienst wieder in Betrieb geht. Sollte es keine Informationen über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Dienstes geben oder sich diese in die Länge ziehen, erwägt das Unternehmen, sich nach einem lizenzierten Ersatzpartner in China Ausschau umzusehen, der in diesem riesigen Markt ähnliche Dienste anbietet. Geldüberweisungslizenzen Wir sind der Ansicht, dass Geldüberweisungslizenzen (Money Transmitter Licenses/MTL) für First Global ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal wären, vor allem unter dem Aspekt der strengeren Compliance-Kontrolle der Banken und Regulierungsbehörden und der Entwicklung von Alternativwährungen. Das Unternehmen steht nach wie vor in Gesprächen mit verschiedenen Regulierungsbehörden, um auch Lizenzen für die übrigen US-Bundesstaaten zu erhalten. Seit Januar 2017 hat das Unternehmen rund 20 neue Lizenzen erhalten und konnte seine Lizenzen damit auf insgesamt 40 erhöhen. Das Unternehmen ist so zu einem der meistvertretenen lizenzierten Anbieter von Geldüberweisungsdiensten in den Vereinigten Staaten avanciert. Seit Erreichen dieses wichtigen Meilensteins sind viele potenzielle strategische Partner und andere Marktteilnehmern in positiver Weise auf das Unternehmen aufmerksam geworden. Das Unternehmen arbeitet laufend daran, in den übrigen US-Bundesstaaten ebenfalls Lizenzen zu erhalten und bemüht sich daneben auch aktiv um Lizenzen in Europa und anderen Schlüsselmärkten der Welt. Investor Relations (Anlegerservice) Es ist mir eine große Freude, mit Ihnen, unseren Aktionären, in Kontakt zu treten, Ihre Rückmeldungen zu erhalten und auch einige Ihrer Ideen umzusetzen. Auch wenn sich die Dinge nicht wie geplant entwickeln - und solche Situationen können bisweilen zu einer großen Herausforderung werden -, ist diese Kontaktpflege für mich eine der angenehmsten Verantwortlichkeiten im Rahmen meiner Position. Im Zuge der aktuellen Entwicklungen, und vor allem angesichts der historischen Talfahrt unseres Aktienkurses, ist klar geworden, dass wir möglicherweise unser Messaging verbessern und unsere Informationsvermittlung klarer gestalten müssen. Aus diesem Grund sind wir aktiv auf der Suche nach professioneller Unterstützung für unseren IR-Dienst bzw. unser Anlegerservice. Wir glauben, dass sich damit die Kommunikation mit unseren Aktionären und den Marktteilnehmern insgesamt verbessern wird. Ein professioneller IR-Support kann dem Unternehmen auch zu mehr Präsenz in der Branche verhelfen und potenziellen Analysten, institutionellen Anlegern und anderen Interessengruppen klarere Botschaften übermitteln. Position des CFO Das Unternehmen bemüht sich derzeit intensiv darum, einen CFO mit Vollzeitbeschäftigung zu finden, nachdem der interimistische CFO des Unternehmens nach dem Abschluss des Audits 2017 aus dem Unternehmen ausscheidet. Das Unternehmen wird sich bemühen, das Finanzteam entsprechend zu stärken, und wir haben bereits konkrete Maßnahmen eingeleitet, um diese Ziele zu erfüllen. Nochmals vielen Dank für Ihre dauerhafte Unterstützung. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen einen besseren Einblick in die Sachlage vermitteln konnte. Andre Itwaru Andre Itwaru Chairman & CEO First Global Data Limited Über First Global: (www.firstglobaldata.com) First Global ist ein international tätiges Finanzdienstleistungstechnologieunternehmen (FINTECH). Die zwei wichtigsten Geschäftsbereiche des Unternehmens sind mobile Zahlungen und grenzüberschreitende Zahlungen. First Globals geschützte Spitzentechnologie ermöglicht die Konvergenz von Inlands- und Auslandszahlungen, Einkäufen und Zahlungen in den P2P-, B2C- und B2B-Bereichen. First Global bietet seinen strategischen Partnern und Kunden in aller Welt mit dieser hochmodernen Technologieplattform für Finanzdienstleistungen ein Plus an Möglichkeiten. Nähere Informationen erhalten Sie über: Andre Itwaru Chairman & CEO E-Mail: ir@firstglobaldata.com Tel: 416 504-3813 Vorsorglicher Hinweis: Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Die angebotenen Wertpapiere wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert. Sie dürfen daher in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung bzw. ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Registrierungsbestimmungen weder angeboten noch verkauft werden. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf der Wertpapiere in Rechtssystemen dar, wo ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Zukunftsgerichtete Informationen Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der einschlägigen Wertpapiergesetze. Insbesondere enthält diese Pressemeldung zukunftsgerichtete Aussagen hinsichtlich der Fähigkeit des Unternehmens, den Audit 2017 innerhalb der nächsten zwei Monate abzuschließen, den Börsenhandel wieder aufzunehmen sobald der Audit 2017 eingereicht wurde, die DTC-Berechtigung zu erhalten und die Kommunikation mit den Aktionären und den Marktteilnehmern durch die professionelle Unterstützung eines IR-Partners zu verbessern. Wir können nicht garantieren, dass im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten ein vorteilhaftes Ergebnis erzielt werden kann. Wir möchten die Anleger darauf hinweisen, dass der Umstand, dass eventuell kein vorteilhaftes Ergebnis in allen vorgenannten Punkten erzielt werden kann, negative und nachhaltige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und den Marktwert des Unternehmens - einschließlich den Kurswert der Stammaktien - haben kann. Obwohl First Global der Ansicht ist, dass die in zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angesichts der Erfahrung seiner leitenden Angestellten und Board-Mitglieder, der aktuellen Bedingungen und erwarteten zukünftigen Entwicklungen sowie anderer Faktoren, die als angemessen gelten, vernünftig sind, sollte man sich nicht auf diese Informationen verlassen, da First Global nicht gewährleisten kann, dass diese sich als richtig erweisen werden. Die Leser werden ausdrücklich darauf hingewiesen, sich nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen. Die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse und Entwicklungen können sich erheblich von jenen in diesen Aussagen unterscheiden. Die Aussagen in dieser Pressemeldung gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung. First Global ist nicht verpflichtet, sich zu den Analysen, Erwartungen oder Aussagen Dritter in Bezug auf First Global, seine Wertpapiere oder gegebenenfalls Finanz- oder Betriebsergebnisse zu äußern. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, lehnt First Global jede Absicht oder Verpflichtung zur öffentlichen Aktualisierung von zukunftsgerichteten Informationen - sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ergebnisse bzw. anderer Faktoren - ab. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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