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LEWO Unternehmensgruppe: Die neuen Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliendarlehen


Von LEWO Unternehmensgruppe

Bessere Voraussetzungen für junge Familien und Senioren

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 Leipzig,12.06.2018. Am 1. Mai 2018 traten die Leitlinien zur „Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliendarlehen“ in Kraft. Sie sorgen für mehr Klarheit bei der immer noch diskussionsbedürftigen Auslegung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“, sagt Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe aus Leipzig. Diese neue EU-Richtlinie sollte eigentlich verhindern, dass sich Menschen bei Finanzierungen von Immobilien übernehmen. Doch das Ziel wurde nur bedingt erreicht. „Es zeigte sich, dass bestimmte Zielgruppen hiervon maßgeblich mehr betroffen waren als andere - wären auf der anderen Seite der Schutz vor Überschuldungen kaum erkennbar ist“, so LEWO-Geschäftsführer Stephan Praus.

 

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Korrektur und nun Ergänzung

Gut zwei Jahre nach Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in Deutschland sollen die neuen Leitlinien bei in der Praxis aufgetretenen Fragen zu den Anforderungen im Hinblick auf die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Baufinanzierungen geklärt werden. „Generell eine positive Entwicklung, insbesondere weil nun konkretere Aufstellung der Einflussfaktoren für die Kreditwürdigkeitsprüfung definiert wurden“, meint Stephan Praus von der LEWO Unternehmensgruppe. Nötig wurde dies unter anderem deshalb, weil die WIKR auf der einen Seite teilweise sehr „grob gefasste“ Begrifflichkeiten enthält. Beispielsweise lässt die Begrifflichkeit ‚nachhaltige finanzielle Tragfähigkeit‘ viel Raum Interpretationen. „Da auf der anderen Seite die Kunden von Finanzierungen mit weitreichenden Rückabwicklungsrechten ausgestattet wurden, was wiederum zu Haftungsproblemen bei Finanzierern sorgte, entstand eine Verunsicherung, die nicht selten dazu führte, dass eine Finanzierung bei Unklarheiten eher abgelehnt, denn vergeben wurde. Dies sorgte bei vielen Finanzierungswilligen für Unmut“, erklärt der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe, Stephan Praus.

 

Benachteiligung von Zielgruppen

Schließlich benachteiligte die WIKR seit Einführung bestimmte Zielgruppen, da die Finanzierung nun grundsätzlich mehr auf die zu finanzierende Immobilie, ohne deren Wert zu berücksichtigen und weniger auf die Gesamtsituation des Finanzierenden abgestellt wurde. So beispielsweise, indem das Darlehen bis zum Rentenbeginn getilgt sein muss. „In der Folge werden seither zwei Zielgruppen besonders benachteiligt: junge Familien und angehende Rentner“, so der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe. Für Stephan Praus war immer klar, dass bei der WIKR Nachbesserungsbedarf besteht.

 

Einflussfaktoren für Kreditwürdigkeit besser definiert

Die neuen Leitlinien bieten nun klarer gefasste Einflussfaktoren zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit“, erklärt der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe, Stephan Praus. Berücksichtigt werden nun künftige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien und positive zu erwartende Ereignisse wie die Entfristung einer Beschäftigung oder die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit nach der Elternzeit. Dies betrifft insbesondere junge Familien. Für Ältere ist wichtig, dass der Immobilienwert wie auch andere Vermögenswerte bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit miteinbezogen werden kann und diese im Todesfall Abdeckung bieten würden. „Damit wird die Finanzierung, auch die Anschlussfinanzierung nicht mehr ausschließlich abhängig von den erzielten Renteneinnahmen, was zu einer deutlichen Entspannung bei angehenden Rentnern führen dürfte“, meint Stephan Praus von der LEWO Unternehmensgruppe. Zudem verständen sich die Leitlinien eben nur als solche und ließen nach Willen der Gesetzgeber ausreichend Handlungsspielraum.

 

Weitere Informationen unter: www.lewo.de

 

Die LEWO Unternehmensgruppe realisiert Immobilienprojekte von der Sanierung bis zur Vermietung und Verwaltung des Objektes. Gegründet im Jahr 1995, zählt sie zu Leipzigs nachhaltig erfolgreichen Bauträgern und Hausverwaltungen. Die Unternehmensgruppe besteht aus der LEWO Immobilien GmbH sowie der EBV Grundbesitz GmbH.

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Stephan Praus (Tel.: 0341 46 24 3340), verantwortlich.

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