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Umgezogen - jetzt Nachsendeantrag stellen


Von Nachsendeantrag Online

Der Umzug steht bevor, das ist Stress pur. Die To-Do Listen werden jeden Tag länger. Ein Problem allerdings ist nun in wenigen Minuten gelöst, ein paar Klicks, und die Post kommt an die neue Adresse.
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Schnell und unkompliziert per Internet Post Nachsendeauftrag aufgeben

Ein Post Nachsendeauftrag ist vor allem bei einem geplanten Umzug sehr sinnvoll. So erhalten Sie die Post sofort an Ihre neue Adresse, es geht Ihnen keine wichtige Post verloren, und Sie können in aller Ruhe Ihre Adressänderung bekannt geben. Ebenfalls bei Sterbefälle ist ein Post Nachsendeauftrag zu empfehlen. Die Post wird dann an die Verwandten des Verstorbenen verschickt, und bleibt nicht im Briefkasten liegen. Dies ist vor allem bei Zahlungen von Rechnungen sehr wichtig. Ebenfalls wird ein Post Nachsendeauftrag sehr oft bei einem Pflegefall oder auch bei einer Insolvenz benötigt. Auch, wenn die Person für eine gewisse Zeit nicht Zuhause ist, zum Beispiel bei einer Reha kann der Nachsendeantrag gestellt werden.

Den Nachsendeantrag können Sie bequem online bestellen. Sie können unterschiedlich lange Laufzeiten aussuchen. Zudem können Sie zwischen 6 Monaten, 12 Monaten und 24 Monaten wählen. Auch wenn Sie vorübergehend abwesend sind ist dies ebenfalls kein Problem. Sie können dies dann im Nachsendeantrag angeben. Dieser Verfahren ist sehr flexibel und sicher. Auf dieser Seite kann der Nachsendeauftrag in wenigen Minuten online gestellt werden, schnell und sicher: https://www.nachsendeauftrag-online-erstellen.de/

Sie bekommen die Briefe und sämtliche Post in den gängigen Größen an die neue Adresse gesendet. Auch Nachnahmen, Prio oder auch Einschreiben sind kein Problem. Blindensendungen, Waren und Bücher erhalten Sie ebenfalls ganz unproblematisch an die neue Adresse. Der Post Nachsendeauftrag gilt auch für Pakete und Päckchen. Dies müssen Sie einfach bei der Antragstellung angeben und erhalten dann die Päckchen in das neue Heim geliefert. Zudem bekommen Sie in der Regel alle Briefe nachgesendet. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen. Dies sind vor allem die Briefe, die von Ämtern versendet werden.

Auch Briefe, die nicht nachgesendet werden sollen, werden dies auch nicht. Die Briefe gehen dann wieder an den Absender zurück. Sie erhalten weiterhin keine Dialogpost nachgesendet. Auch Express Sendungen werden nicht per Nachsendung geliefert. Postvertriebsstücke und auch Pressesendungen werden hier ebenfalls nicht berücksichtigt. Postzustellungsauftrag werden nur im Inland versendet. Wenn Sie die Post ins Ausland liefern lassen wollen, dann müssen Sie hier zusätzliches Entgelt zahlen.

Wenn Sie also umgezogen sind, oder einen Umzug in nächster Zeit planen, dann können Sie auf https://www.nachsendeauftrag-online-erstellen.de/ ganz einfach, schnell und sicher einen Nachsendeantrag stellen. Dies ist sehr unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt. So haben Sie auf jeden Fall die Sicherheit, dass Sie Ihre Post auch weiterhin an die neue Adresse erhalten. Falls nötig, können Sie den Antrag sofort auf der Internetseite stellen und erhalten dann einfach eine Bestätigung per E-Mail.




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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Beatrice Hassa (Tel.: 037602-60606525), verantwortlich.

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