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DGH Deutsche Grundwert Holding AG: 100% Zustimmung der Aktionäre auf ordentlicher Hauptversammlung, in Berlin.


Von DGH Deutsche Grundwert Holding AG

DGH AG geht ihren eingeschlagenen Weg der Personalstrategie weiter und stellt sich so den Governance- und Transparenzrichtlinien sowie den gesetzlichen Regeln der Finanzaufsicht.
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Als Managementgesellschaft für Immobilieninvestments bietet die DGH AG nicht nur maßgeschneiderte Dienstleistungen für Investoren, sondern managet für ihre Kunden deren Investments, baut diese auf und entwickelt zukunftsorientierte neue Projekte in den Bereichen altersgerechtes Wohnen, Wohnimmobilien, Micro-Living (studentisches Wohnen & Apartments) sowie Büroimmobilien.
Mit der Bestellung von Frank Peinelt zum Vorstandsvorsitzenden im März 2018 hat die bis dahin ruhende DGH Deutsche Grundwert Holding AG ihre neue Geschäftstätigkeit aufgenommen. Herr Peinelt betreut das Finanzmanagement und den Bereich Investor Relations. Zum weiteren Vorstand der DGH AG wurde Michael Power im April 2018 bestellt. Herr Power betreut die Unternehmensstrategie, das Projektmanagement sowie Recht. Die Finanzkommunikation zur öffentlich wirksamen Positionierung der DGH Deutsche Grundwert Holding AG als Managementgesellschaft für Immobilien-Investments wird seit Mai 2018 durch Herrn Wolfgang Machalek koordiniert.
Mit ihren neuen Aufsichtsräten verfolgt die DGH AG ihren eingeschlagenen Weg der Personalstrategie weiter und stellt sich so den Governance- und Transparenzrichtlinien sowie den gesetzlichen Regeln der Finanzaufsicht. Mit den am 19.07.2018 bestellten Aufsichtsräten bekommt die DGH AG jetzt auch ein unabhängiges und markterfahrenes Kontrollorgan für alle Unternehmensbereiche:

Rechtsanwalt Udo Blümel, Aufsichtsratsvorsitzender, führt seit Juni 2005 ein eigenes Rechtsanwaltsbüro. Seine Tätigkeiten liegen in der Beratung und Betreuung von Mandanten in allen juristischen Bereichen. Herr Blümel war Gründungsmitglied der Sozietät de Maizière & Partner. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Berlin mit dem Abschluss "Humboldt-Preis" und erhielt 1999 die Ehrendoktorwürde der Europäischen Universität.

Steffen Buckwitz, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, hat an der TU Dresden studiert und diplomiert. Sein Fokus liegt im Bereich Aufbau und Implementierung von Controlling-Instrumenten sowie der Betreuung von due Diligence Prozessen in Akquisition und Verkauf von Immobilien, Projekten und Unternehmen. Des Weiteren spezialisierte er sich auf die Steuerung und Begleitung bei der Immobilien-Projektentwicklung und der Bewertung von Immobilien und Immobilienportfolios.

André Ritschel, Vorstandsmitglied, ist seit 1999 Selbständiger Unternehmer und Vermögensberater. Er ist geprüfter Vermögensberater (DBBV), Fachmann für Versicherungen und Geldanlagen, Deutsche Akademie für Vermögensberatung (DAV), er besitzt die gewerbliche Zulassung als Makler und Darlehensvermittler §34c GWO, ist Versicherungsfachmann §34d IHK, Finanzanlagenfachmann §34f IHK und Immobiliendarlehensvermittler §34i. Herr Ritschel ist ausgewiesener Experte im Versicherungsbereich und bei allen Fragen zu Finanzthemen, was Ihn als Aufsichtsrat der DGH AG besonders wertvoll macht.

Neben den personellen und strukturellen Aufbaumaßnahmen hat die DGH Deutsche Grundwert Holding AG erste Immobilien und Immobilienprojekte akquiriert und befindet sich bei diesen in Vertragsverhandlungen bzw. Planung. Diese befinden sich an interessanten Standorten in strukturstarken Städten Deutschlands.
Die DGH Deutsche Grundwert Holding AG beabsichtigt, neue strategische Aktionäre zu gewinnen, um die Entwicklung der Gesellschaft durch ihre geschäftliche Kompetenz langfristig zu fördern. Für die Umsetzung von Immobilienprojekten werden für das jeweilige Projekt oder für das jeweilige Geschäftsfeld institutionelle Investoren angesprochen.

DGH Deutsche Grundwert Holding AG
Der Vorstand

Disclaimer
Diese Presseinformation enthält vorausschauende Aussagen. Vorausschauende Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben; sie umfassen auch Aussagen über unsere Annahmen und Erwartungen. Jede Aussage in dieser Presseinformation, die unsere Absichten, Annahmen, Erwartungen oder Vorhersagen (sowie die zugrunde liegenden Annahmen) wiedergibt, ist eine vorausschauende Aussage. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der DGH AG derzeit zur Verfügung stehen. Vorausschauende Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Frank Peinelt, verantwortlich.

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