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Smarte Haushaltsgeräte: Datenschutzbedingungen genau kontrollieren


Von TÜV Rheinland

TÜV Rheinland zur IFA 2018: Smart-Home Nutzer liefern unbewusst kostbare Daten / Geschlossene Systeme sind eher unkritisch / Im Zweifel Hersteller informieren

Der Trend zum vernetzten Haushalt ist auch auf der diesjährigen IFA ungebrochen. Von der internetfähigen Küchenmaschine bis hin zum smarten Wasserhahn, der per Sprachsteuerung auf den Milliliter genau Wasser abmisst – immer mehr Menschen setzen in Sachen...
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Köln, 21.08.2018 (PresseBox) - Der Trend zum vernetzten Haushalt ist auch auf der diesjährigen IFA ungebrochen. Von der internetfähigen Küchenmaschine bis hin zum smarten Wasserhahn, der per Sprachsteuerung auf den Milliliter genau Wasser abmisst – immer mehr Menschen setzen in Sachen Hausarbeit auf smarte Helfer. „In vielen Fällen ist dieser Fortschritt praktisch und nützlich. Aber Nutzer sollten vor dem Kauf eines Gerätes oder dem Download einer Steuerungs-App unbedingt die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien lesen“, rät Uwe Wienand, zuständig für die Prüfung smarter Haushaltsgeräte bei TÜV Rheinland.

Offene Systeme sammeln Daten

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Varianten der vernetzten Hausgeräte: Geschlossene („proprietäre“) Systeme funktionieren nur mit den Geräten eines Herstellers und werden über Funk und eigene Apps gesteuert. In offenen Systemen hingegen sind Geräte verschiedener Hersteller miteinander kompatibel und werden durch Sprachsteuerungsassistenten bzw. über eine Cloudlösung gesteuert. „Die proprietären Geräte sind in Sachen Datenschutz eher unkritisch. Die offenen Systeme können aber schnell zu Datensammlern werden“, sagt Wienand. Beispiel: Hobbyköche rufen über ihren Sprachassistenten regelmäßig Rezepte ab, bestellen die entsprechenden Zutaten online und bewerten das Gericht anschließend. „So wissen die Hersteller schnell, wie viele Personen welchen Alters oder Geschlechts im Haushalt leben. Über die IP-Adresse lässt sich zudem herausfinden, wo die User sich befinden“, sagt Wienand.

Geschönte Formulierungen

Solche Daten sind kostbar, nicht nur für die gezielte Platzierung von Werbung. Auch die Hausgeräte-Hersteller nutzen die Informationen für neue Entwicklungen und Anpassungen. In den Datenschutzbedingungen muss zum Beispiel vermerkt sein, ob die Daten nur für interne Zwecke verwendet oder an eine externe Gesellschaft weitergegeben werden. „Im Zweifel sollten Verbraucher lieber nachfragen, bevor sie Datenschutz- oder Nutzungsbedingungen einfach schnell akzeptieren. Viele Texte sind geschönt formuliert, um wichtige Informationen darin zu verstecken“, so der Experte.



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