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Kenwood präsentiert neue HD- und WQHD-Dashcams mit integriertem GPS, G-Sensor und TFT-Display zur Aufzeichnung hoch auflösender Videos während der Autofahrt


Von JVCKENWOOD Deutschland GmbH

Ob als wichtiger Augenzeuge bei einem Unfall oder zur Dokumentation einer besonders sehenswerten Urlaubsstrecke – die Vi­deo­aufzeichnungen einer Dashcam, also einer auf dem Armaturenbrett montierten Videokamera, sind seit einem BGH-Urteil im Mai 2018...
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Bad Vilbel, 06.09.2018 (PresseBox) - Ob als wichtiger Augenzeuge bei einem Unfall oder zur Dokumentation einer besonders sehenswerten Urlaubsstrecke – die Vi­deo­aufzeichnungen einer Dashcam, also einer auf dem Armaturenbrett montierten Videokamera, sind seit einem BGH-Urteil im Mai 2018 nicht nur in vielen Fällen vor deutschen Gerichten als Beweis zulässig, sie sorgen auch für schöne Erinnerungen beim privaten Videoabend*. Zudem gewähren bereits erste Autoversicherer Kunden mit einer im Fahrzeug montierten Dashcam Rabatte auf die Prämien.

Kenwood, in Japan Marktführer für Dashcams, präsentiert auf der Berliner IFA 2018 zwei neue, besonders leistungsfähige und umfassend ausgestattete Modelle: die extrem kompakte und preiswerte DRV-330 und das mit WQHD-Auflösung (2.560 x 1.400 px) arbeitende Topmodell DRV-830. Beide Dashcams verfügen über einen integrierten G-Sensor, der ruckartige Bewegungen in drei Achsen (von vorn, seitlich oder von oben) erkennt und somit automatisch die Aufzeichnung von Videodaten kurz vor und nach einem Aufprall oder Unfall startet. Dank des ebenfalls eingebauten GPS-Empfängers speichern die Kameras zudem stets parallel zu den Bildern die gefahrene Geschwindigkeit und Position. Darüber hinaus verfügen die Dash-Cams über integrierte Fahrassistenzsysteme und warnen z.B. vor dem Verlassen der Fahrspur oder bei zu geringem Abstand zum vorausfahrenden Auto.

Die kompakte DRV-330 wird per Saugnapf an der Windschutzscheibe befestigt und speichert das Geschehen vor dem Fahrzeug als Full HD Video (Auflösung 1.920 x 1.080 px) auf einer bis zu 32 GB fassenden Micro SD Speicherkarte**. Das Kenwood Topmodell DRV-830 arbeitet mit einem besonders weitwinkligen 144 Grad-Objektiv und zeichnet die Videodaten auf Micro SD Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu 128 GB auf. Zur Kontrolle dient ein 7,6 cm (3‘‘) großes LC-Display, für besonders lange Aufnahmen stehen ein zweiter SD-Kartenslot sowie eine Intervall-Aufzeichnung mit 3 oder 9 Frames je Sekunde zur Verfügung.

Eine weitere Besonderheit beider Dashcams ist der Parkplatzmodus. Ist er aktiviert, schaltet die Kamera eigenständig auf Aufnahme, sobald der G-Sensor eine Bewegung registriert. Die HDR-Technologie (High Dynamic Range) ermöglicht dabei besonders kontrastreiche Aufnahmen, die Standard-Bildrate liegt bei 27 Frames pro Sekunde. Die Bilddaten lassen sich über einen USB-Anschluss auf den PC oder Mac übertragen und dort mit der kostenlos verfügbaren „Kenwood Drive Reviewer“-Software ansehen und verwalten.

Modell: DRV-830

Highlights in Ausstattung & Technik: 

Dashcam zur Installation über dem Armaturenbrett mit

WQHD Videoaufzeichnung (2.560 x 1.440 px) auf Micro SD Speicherkarte bis 128 GB*

7,6 cm (3‘‘) großem LC-Display

integriertem dreiachsigen G-Sensor zur Erkennung eines Aufpralls oder Unfalls mit auto-

matischer Speicherung sowie GPS-Aufzeichnung von Geschwindigkeit, Position usw.

Fahrassistenzsystemen zur Warnung bei Verlassen der Fahrspur und zu geringem Abstand

Parkplatzmodus mit automatischer Aufzeichnung bei Bewegungen vor dem Fahrzeug

Windschutzscheibenhalterung, Anschlusskabel und Software im Lieferumfang

Empf. VK-Preis: 199,– €

Modell:  DRV-330

Highlights in Ausstattung & Technik:

Ähnlich DRV-330, nur mit 4,9 cm (2‘‘) großem LC-Display und HD-Videoaufzeichnung (1.920 x 1.080 px) auf Micro SD Speicherkarte bis 32 GB*

Empf. VK-Preis: 129,– €

*   Hinweis: In Deutschland ist die Aufzeichnung von Videos und Fotos mit einer Dashcam ausschließlich für private Zwecke erlaubt. Wer beispielsweise Mitschnitte aus dem öffentlichen Straßenverkehr im Internet veröffentlicht oder an Dritte weitergibt, verstößt u.U. gegen Persönlichkeitsrechte und gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

** Eine SD Card befindet sich bei beiden Modellen nicht im Lieferumfang.

 



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