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Neue Anforderungen an Überwachungsanlagen im Smart Home


Von UDS Beratung GmbH

UDS Beratung GmbH hilft Planern, Architekten und Installateuren, ihren Wissensvorsprung durch laufende Fort- und Weiterbildungen weiter auszubauen - neue Schulungen vermitteln Sicherheit für den Einsatz von Gefahrenmeldetechnik im Smart Home

Gefahrenwarnanlagen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit ihrer Hilfe sollen Personen- und Sachschäden verhindert werden, die durch Einbruch, Brände, gefährliche Gase, austretendes Wasser...
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Fulda, 07.09.2018 (PresseBox) - Gefahrenwarnanlagen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit ihrer Hilfe sollen Personen- und Sachschäden verhindert werden, die durch Einbruch, Brände, gefährliche Gase, austretendes Wasser oder technische Defekte entstehen können. Mit der Weiterentwicklung zum Smart Home ist es erforderlich geworden, bestimmte Anforderungen an die eingesetzten Smart Home-Komponenten und -Systeme zu definieren, um die Qualität bei Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung und damit die Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb ersetzt zukünftig die neue erweiterte Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 den vorausgegangenen Entwurf aus dem letzten Jahr. Die UDS Beratung unterstützt mit entsprechenden Schulungen Planer, Architekten, Techniker und auch Hersteller von Sicherheitsanlagen bei der für die sichere Anwendung notwendigen Fortbildung.

Hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Smart Home

Im Smart Home werden Geräte, wie zum Beispiel Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Heizung, Klima und Lüftung, elektrisch betriebene Türen, Tore und Fensteröffnungen sowie sicherheitstechnische Installationen miteinander vernetzt und können ferngesteuert werden. Sicherheitsanwendungen im Smart Home können beispielsweise zur visuellen Dokumentation (Videoaufzeichnung) bzw. Kommunikation in Gefahrensituationen genutzt werden.

An der Vernetzung beteiligt sind verschiedene Gewerke; oft werden Endgeräte wie Smartphone oder Tablet über das Internet mit Anwendungssoftware in Form von Apps verbunden. Deshalb findet die neue Vornorm auch dann Anwendung. Darüber hinaus wurden die Gefahren berücksichtigt, die entstehen können, wenn die Anlage unbemerkt ausfällt. In diesem Fall ist auf die funktionelle Sicherheit, insbesondere die Überwachung der drahtlosen Übertragungswege, zu achten.

Anforderungen an Fachfirmen

Die DIN VDE V 0826-1 fordert in Abschnitt 5.1, dass die Anforderungen der DIN EN 16763 „Brandsicherheitsanlagen & Sicherheitsanlagen“ in Verbindung mit dieser Vornorm für jede Bearbeitungsphase nachweislich von den Beschäftigten sowie auch für die Fachfirmen erfüllt werden müssen.

Schulung und Weiterbildung

Aktuelle Informationen zur neuen DIN VDE V 0826-1 vermittelt die von der UDS-Beratung angebotene 2-tägige Seminarreihe „DIN EN 16763 Brandschutz- und Sicherheitstechnik“, welche sich insbesondere mit den Schwerpunkten Einbruchmeldeanlagen, Smart Home sowie der Umsetzung der DSGVO für Video- und Zutrittskontrollanlagen beschäftigt. Weitere Auffrischungsschulungen wie z. B. „Neues zu Brandmelde- und Alarmierungsanlagen“ informieren verantwortliche Personen, Fachkräfte, Fachplaner und Facherrichter tiefergehend.

Weiterführende Informationen zur Vornorm „Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen“ unter www.uds-beratung.de



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