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Sibanye-Stillwater: SA-Wettbewerbskommission empfiehlt dem Tribunal, die Übernahme von Lonmin unter vereinbarten Bedingungen zu genehmigen


Von Sibanye Gold Limited

Thumb Sibanye-Stillwater: SA-Wettbewerbskommission empfiehlt dem Tribunal, die Übernahme von Lonmin unter vereinbarten Bedingungen zu genehmigen. Johannesburg, 18. September 2018: Sibanye-Stillwater (Tickers JSE: SGL und NYSE: SBGL - http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298294) und Lonmin Plc ("Lonmin") stellen erfreut fest, dass die südafrikanische Wettbewerbskommission ("die Kommission") dem südafrikanischen Wettbewerbsgericht ("Tribunal") empfohlen hat, die geplante Übernahme von Lonmin Plc unter bestimmten Bedingungen zu genehmigen, die sowohl für Sibanye-Stillwater als auch für die Kommission annehmbar sind. Das Tribunal ist die Aufsichtsbehörde, die die endgültige Genehmigung für große Fusionen in Südafrika erteilt. Die Aktionäre werden auf die Bekanntmachung vom 14. Dezember 2017 bezüglich des Angebots für das gesamte ausgegebene und auszugebende Aktienkapital von Lonmin (das "Angebot") für weitere Einzelheiten des Angebots verwiesen. Obwohl die Kommission eine vertikale und horizontale Überschneidung der Tätigkeiten von Sibanye-Stillwater und Lonmin in der PGM-Branche feststellte, kam sie zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf keinem der von dem geplanten Zusammenschluss betroffenen Märkte erheblich behindern oder mindern wird. Bestimmte Bedingungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss, die zwischen der Kommission und Sibanye-Stillwater vereinbart wurden, stehen im Einklang mit dem Ansatz von Sibanye-Stillwater zur Einbeziehung der Interessengruppen und seiner Vision, "allen Beteiligten einen höheren Wert zu bieten". Zu diesen Bedingungen gehören u.a: - Um die potenziellen Auswirkungen von Einsparungen abzumildern, wird Sibanye-Stillwater bestimmte Bergbauprojekte untersuchen und umsetzen, sofern die Wirtschaftlichkeit der Projekte durch künftige Metallpreise und höhere Betriebskosten durch die Realisierung erwarteter Synergien unterstützt wird. - Um die potenziellen Auswirkungen von Arbeitsplatzverlusten in der Region weiter abzumildern, hat sich Sibanye-Stillwater außerdem verpflichtet, die Durchführbarkeit eines Programms zur Entwicklung der Agrarindustrie in der Region Rustenburg ähnlich der Bokamoso-Barona-Initiative, einer öffentlich-privaten Partnerschaft am West Rand, die am Freitag, den 7. September 2018 angekündigt wurde, zu prüfen. - Darüber hinaus wird Sibanye-Stillwater die aktuellen und zukünftigen Sozial- und Arbeitspläne von Lonmin, wie mit dem Ministerium für Bodenschätze vereinbart, sowie die derzeitigen Vereinbarungen mit der Gemeinde Bapo ba Mogale einhalten. - Schließlich unterstützt das Unternehmen weiterhin den Wandel in der Bergbauindustrie, einschließlich der Entwicklung historisch benachteiligter Personen ("HDP"). In diesem Zusammenhang wird Sibanye-Stillwater sowohl bestehende HDP-Lieferanten an Lonmin ehren als auch sich bemühen, weiterhin HDP-Lieferanten zu vernünftigen kommerziellen Bedingungen im Einklang mit der bestehenden Beschaffungspolitik des Unternehmens einzusetzen. sagte Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater: "Die positive Empfehlung der Kommission an den Gerichtshof ist erfreulich und zu Bedingungen, die wir für fair, vernünftig und im besten Interesse aller Beteiligten halten. Wir sind zuversichtlich, dass diese Transaktion nicht nur die Stabilität dieser Anlagen erhöht und eine nachhaltigere und positivere Zukunft sichert, sondern auch das Engagement von Sibanye-Stillwater für den südafrikanischen Bergbau demonstriert". Ben Magara, CEO von Lonmin, fügte hinzu: "Wir freuen uns, dass die Parteien die vereinbarten Bedingungen erreicht haben und dass unser Transformationsprozess fortgesetzt wird. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung oder (falls zutreffend) des Verzichts auf die ausstehenden Bedingungen in Anlage I zur Ankündigung des Angebots durch Lonmin und Sibanye-Stillwater am 14. Dezember 2017. Zu diesen Bedingungen gehören unter anderem die Genehmigung des Angebots durch das Tribunal und die Zustimmung der Aktionäre von Lonmin und Sibanye-Stillwater sowie der Gerichte von England und Wales. Sowohl Sibanye-Stillwater als auch Lonmin bleiben dem Angebot voll verpflichtet. Weitere Ankündigungen werden zu gegebener Zeit erfolgen. Ende. Sibanye-Stillwater Investor Relations Kontakt: James Wellsted Leiter Investor Relations E-Mail: ir@sibanyestillwater.com +27 (0) 83 453 4014 Lonmin Investor Relations Kontakt: Tanya Chikanza E-Mail: ir@lonmin.com Telefon: +27(0)83 391 2859 Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa (Proprietary) Limited In Europa Swiss Resource Capital AG Jochen Staiger info@resource-capital.ch www.resource-capital.ch VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN Diese Mitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "Ziel", "wird", "Prognose", "erwarten", "potenziell", "beabsichtigen", "einschätzen", "antizipieren", "können" und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder keine Aussagen über historische Sachverhalte sind. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten zukünftigen Ergebnissen abweichen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen Die Freigabe, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind oder den Gesetzen anderer Gerichtsbarkeiten unterliegen, sollten sich über die geltenden Vorschriften informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften kann einen Verstoß gegen das Wertpapierrecht einer solchen Gerichtsbarkeit darstellen.

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