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Deutsch-schweizerische Kooperation zur Schuldenbekämpfung:


Von BonFin Gruppe AG

BonFin Gruppe AG Zürich und Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. Berlin

In der DACH Region besteht ein wachsender Bedarf an Informations- und Finanzdienstleistungen für verschuldete Konsumenten. Seit kurzem arbeiten ein deutsches Verbraucherportal und ein Schweizer Finanzunternehmen im Bereich Kommunikation und Information enger zusammen: die Interessengemeinschaft für Sozialrecht e.V. die das Portal privatinsolvenz.net betreibt und die Schweizer BonFin Gruppe AG.

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Die BonFin Gruppe AG Zürich hat ihr Leistungs- und Informationsspektrum erweitert. Die Unternehmung arbeitet seit kurzem mit der Berliner Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. zusammen. Der Verein betreibt eine Verbraucher- und Informationsseite für „Privatinsolvenz“, „Insolvenzrecht“ und „Schulden“. Da die BonFin Gruppe zahlreiche Kunden aus Deutschland betreut, sieht das Unternehmen in der Zusammenarbeit einen weiteren Mehrwert für Interessenten und Kunden der Finanzsanierung. Das Ziel das der Verein und die gewerblich tätige BonFin Gruppe verfolgen, läuft auf dasselbe Ziel hinaus: überschuldeten und von Privatkonkurs bedrohten Kunden, einen Ausweg zu bieten und ihnen in die Schuldenfreiheit zu verhelfen. Während die Interessengemeinschaft ihre Leistungen auf die Betreibung des Informationsportals fokussiert, macht die BonFin Gruppe „Finanzsanierungen für die Schuldenregulierung“ möglich. Die Partner arbeiten zunächst im Bereich Informationsaustausch und Verbraucherschutz zusammen.

 

Profil Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten. Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.    



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