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Betreibungen - Internet-Komfort für Gläubiger.


Von Finanz Gruppe Schweiz AG

Finanz Gruppe Schweiz sieht Schuldner digital im Nachteil.

Das Bundesamt für Justiz hat jüngst auf seiner Internetseite den Gläubigerservice „Angebote im Betreibungsschalter“ eingerichtet. Was sich wie eine Shop-Offerte anhört, ist eine komfortable Dienstleistung für Gläubiger. Das Betreibungsbegehren lässt sich bequem am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und ans Betreibungsamt schicken. Die Finanz Gruppe Schweiz sieht darin einen Nachteil für den Schuldner.

 

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Die Demokratie digitaler Dienste sollte für alle Verbraucher gelten

Der „Betreibungsschalter“ bietet Gläubiger alternativ zum Postversand den digitalen „SchKG Briefkasten“ mit dem sie das qualifiziert signierte Betreibungsbegehren inklusive Upload-Funktion für Beilagen in Echtzeit nutzen können. Das vereinfacht und beschleunigt den Anstoss des Betreibungsbegehrens. Eine digitale Reaktionsmöglichkeit des Schuldners über das Portal besteht nicht. Bis auf Downloadoptionen für Muster eines Rechtsvorschlags über kantonale Seiten muss der Schuldner den konventionellen Weg beschreiten. Entweder erhebt er sofort beim Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehles beim Betreibungsamt mündlich oder schriftlich einen Rechtsvorschlag gegen die Betreibung – sofern er sie als unberechtigt erachtet oder er sie grundlegend bestreiten will. Das Risiko eines Fristversäumnisses ist damit gegeben. „Schuldner stehen genügend unter Druck durch ihre Finanz- und Liquiditätsprobleme. Mit Realtime-Diensten wird dieser nur unnötig gesteigert,“ meint Hans Ruedi Eggert von der Finanz Gruppe.

 

Rechtsvorschlag – Zeitgewinn und Missbrauch

Ein Schuldner muss seinen Rechtsvorschlag nicht begründen. Er teilt via Betreibungsamt dem Gläubiger mit, dass er die Forderung nicht anerkennt und sich zwecks Weiterführung der Betreibung gemäss Art. 74 SchKG an ein Gericht wenden müsse. Allerdings „missbrauchen“ zahlreiche Schuldner den Rechtsvorschlag, um Zeit zu gewinnen, die Betreibungskette in die Länge zu ziehen und eine drohende Pfändung hinauszuzögern. Eine Taktik, die sich nicht auszahlt. Die Verhaltensweise erklärt sich zwar aus dem finanziellen Druck, dem Mangel an strategischer Beratung und der Unkenntnis von effizienten Gläubigerlösungen, wie die Finanz Gruppe Schweiz sie anbietet. Dennoch sollte der Rechtsvorschlag nicht „missbraucht“ werden.

 

Finanz Gruppe Schweiz forciert Ausbau der Konsumentenservices

Der Schuldner soll sich dem Gläubiger gegenüber konstruktiv verhalten und seine Forderung begleichen können. Die Finanz Gruppe Schweiz ermöglicht entsprechende Lösungen. Das Unternehmen forciert insofern seine Konsumenteninformation u.a. mit PR-Arbeit, Ausbau der digitalen Dienste und Aufstockung der Berater im Kundencenter. „Der Kunde soll gleich beim ersten Online- oder Telefonkontakt den besonderen Effekt erkennen, den die Finanz- und Schuldensanierung gegenüber Gläubigerforderungen und Betreibungen hat, anstatt sich hinter Alibilösungen zu verstecken.“

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Hans-Ruedi Eggert (Tel.: +41 (0) 44 515 56 30), verantwortlich.

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