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Nachfolgeproblematik: Unternehmenserhalt durch Familienstiftung


Von UnternehmerKompositionen GmbH

Der "DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2018" zeigt, dass fast 50 Prozent der Unternehmer Schwierigkeiten bei der Nachfolge haben. Die Lösung kann eine Familienstiftung sein.
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Eine Kernaussage des "DIHK-Reports zur Unternehmensnachfolge 2018: Unternehmensnachfolge 2018 - Große Herausforderungen, aber auch Lichtblicke" lautet: "Im Jahr 2017 haben sich 6.674 Senior-Unternehmer/innen an ihre IHK gewandt, ein abermaliger Rekord in der Historie des DIHK-Reports zur Unternehmensnachfolge seit 2007. Mit 47 Prozent hatte fast jeder zweite Unternehmer zum Zeitpunkt der Beratung noch keinen passenden Nachfolger in Sicht. Das betrifft insgesamt 3.105 Unternehmen - ebenfalls ein neuer Höchststand. Von den beratenen potenziellen Nachfolgern hatten sogar 70 Prozent zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht das passende Unternehmen gefunden, auch dies ist ein neuer Rekord."

Diese Einschätzung bestätigt auch der Meerbuscher Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner. "Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass die Suche nach einem Nachfolger in den vergangenen Jahren sehr schwierig geworden ist. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag führt dies mit seinen Zahlen noch einmal vor Augen. Eine große Anzahl von Unternehmern muss ihren Firmen an einen Dritten übergeben, um sie erhalten zu können, weil in der Familie kein gesellschaftsrechtlicher Nachfolger zur Verfügung steht." Der Stiftungsexperte ist geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft UnternehmerKompositionen (www.unternehmerkompositionen.com) und berät und begleitet gemeinsam mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen.

"Dabei zeigt sich aber auch regelmäßig, dass der Wunsch vieler Unternehmer eben dahin geht, dass das Unternehmen nicht unter Fremdkontrolle gerät, sondern für die Familie als stabile Ertragsquelle erhalten bleibt. Gerade Mittelständler scheuen sich eigentlich nicht vor einem Fremdmanagement. Aber sie möchten sicherstellen, dass die Gesellschafterebene in Familienhand bleibt und die Gewinne des Unternehmens der Familie zugutekommen", betont der Berater.

Daher tritt immer mehr als Lösung in solchen ungeklärten Nachfolgesituationen die Familienstiftung in den Vordergrund. Eigentümer können damit ein mögliches Nachfolgeproblem lösen und ihren Betrieb erhalten, auch wenn die Familie überhaupt nicht mehr im Unternehmen tätig ist. Rechtlich funktioniert dies folgendermaßen: Durch die Übertragung des Betriebsvermögens in eine Stiftung tritt diese an die Stelle der persönlichen Gesellschafter und entbindet damit von der Verpflichtung, die Gesellschaftsanteile im Rahmen der Nachfolge an Kind, Neffe oder Käufer weitergeben zu müssen, um das Unternehmen zu erhalten.

"Der Vorteil: Diese Stiftung gehört nur sich selbst, sodass die auf sie übergegangenen Anteile unveräußerlich sind, will heißen: Ein einmal auf die Stiftung übertragenes Unternehmen kann gegen den Willen des Stifters nicht verkauft oder zersplittert werden, da kein Nachfolger Zugriff darauf hat. Insofern kann das Betriebsvermögen niemals durch Streitigkeiten in der Erbengeneration, eine feindliche Übernahme oder ähnliches geschädigt werden", betont Thorsten Klinkner. Und trotz des Entzugs des Vermögens profitiert die Familie davon: Der Stifter, also der Unternehmer, entscheidet ausgehend von seinen persönlichen und familiären Vorstellungen, wie mit den Erträgen der Stiftungen - also den Gewinnen des Unternehmens - umgegangen werden soll. Sie können genauso wie die Ausschüttungen auf Gesellschafterebene frei verteilt werden, um die Familie zu fördern - bis hin zu einer umfänglichen Versorgung durch hohe Betriebsgewinne."

Klinkner ist sich sicher: "Die Zahlen des DIHK-Reports zur Unternehmensnachfolge 2018 werden sich in Zukunft nicht verbessern, im Gegenteil. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Unternehmer alle Alternativen in der Unternehmensnachfolge kennen, um zu entscheiden, welcher Weg der richtige ist."


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Thorsten Klinkner (Tel.: 02132 9157490), verantwortlich.

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