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Wirtschaftsprüfer in Frankfurt, Berlin und München: accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Von accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt

Qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung

Qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung und UnternehmensberatungHochwertige Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung - accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt Berlin München Die Kanzlei accura audit GmbH ...
Thumb Hochwertige Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung - accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt Berlin München

Die Kanzlei accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besteht an drei Standorten und hat neben den drei geschäftsführenden Gesellschaftern, die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind rund 10 Mitarbeiter, die den Partnern zuarbeiten.
Die wesentlichen Aufgaben, mit denen die Gesellschafter mittelständische Unternehmen beraten sind:
- Jahresabschlussprüfung
- Jahresabschlusserstellung
- Konzernprüfung
- Financial Due Diligence
- Unternehmensbewertung
- purchase price allocation
- Horizon 2020 Prüfungen
- Interreg Prüfungen
- sonstige Mittelverwendungsprüfungen

Wichtig zu verstehen ist zunächst, was den Wirtschaftsprüfer ausmacht und welche Aufgaben er innehat.

Der Wirtschaftsprüferberuf gehört zu den sog. freien Berufen. Als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer tätig werden darf nur, wer öffentlich bestellt wurde. Dafür ist eine persönliche und fachliche Eignung nachzuweisen, die in einem Zulassungsverfahren und einem anspruchsvollem staatlichen Examen festgestellt wird.
Nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen dürfen gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse für diese Vorbehaltsaufgabe bieten beste Voraussetzungen dafür, auch weitere anspruchsvolle Dienstleistungen anzubieten, seien sie prüferischer oder beratender Art.
Die berufliche Aufgabe von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern ist es, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und hierüber Bestätigungsvermerke zu erteilen (vgl. § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung - WPO).
Eine gesetzliche Prüfungspflicht betrifft Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen, Größe und Branchen, z.B. Banken und Versicherungen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen umfasst der Tätigkeitsbereich auch die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen.
Geprüft wird die Verlässlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Informationen, die das Unternehmen in seiner Buchführung, seinem Jahres- oder Konzernabschluss und ggf. dem (Konzern)Lagebericht dokumentiert. Abschlussprüfer bestätigen, dass das Unternehmen die gesetzlichen Bilanzierungsregeln eingehalten hat.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet neben den klassischen Dienstleistungen wie oben beschrieben ebenso Horizon 2020 und Interreg Prüfungen an.
Die Prüfbescheinigungen (auch Bescheinigung über die Kostenaufstellung genannt) dienen dazu, die korrekte Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten im Projekt nachzuweisen. Jeder Zuwendungsempfänger hat eine Prüfbescheinigung mit dem abschließenden Finanzbericht am Ende des Projekts zu erstellen, falls er eine Fördersumme von mindestens 325.000 € erreicht. Ausschlaggebend für diese Summe sind hierbei die vom einzelnen Zuwendungsempfänger kumulativ in den Finanzberichten geltend gemachten direkten Kosten. Der von der Kommission ausgezahlte Betrag der Vorfinanzierung und die Summe der indirekten Kosten sowie weitere Pauschalkosten (flat-rates) bleiben hierbei unberücksichtigt.

Die Form der Prüfbescheinigungen ist in Annex V der Finanzhilfevereinbarung ("grant agreement") geregelt. Neben der Leistungsbeschreibung, die z. B. Gegenstand und Grund des Auftrags verifiziert, sind dort auch die vom Prüfer vorzunehmenden Prüfungshandlungen beschrieben.
In Deutschland sind nach § 319 Handelsgesetzbuch (HGB) zertifizierte Wirtschaftsprüfer befugt, die Prüfbescheinigungen (CFS) zu erstellen. Jeder Zuwendungsempfänger kann seinen externen Prüfer frei wählen, auch seinen üblicherweise z. B. mit der Erstellung der Jahresabschlüsse beauftragten Wirtschaftsprüfer. Voraussetzung ist, dass der Wirtschaftsprüfer unabhängig ist, das heißt, es darf keine tatsächliche und/oder dem Anschein nach vorhandene Abhängigkeit zu der Einrichtung bestehen. Beispiele für eine solche Abhängigkeit sind nach § 319 Absatz 3 HGB: finanzielle Interessen (Anteile) an der Firma, Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder Arbeitnehmer der Einrichtung, Durchführung der Innenrevisionen, Erbringung von Finanzdienstleistungen, Führen der Bücher der Einrichtung etc. Ebenso wenig darf er an der Erstellung der Finanzberichte beteiligt gewesen sein.
Die Kosten für die Erstellung einer Prüfbescheinigung sind in Horizont 2020 erstattungsfähig. Bei der Budgetkalkulation sollte jeder Zuwendungsempfänger diese Kosten einplanen, es sei denn er bleibt mit seiner Fördersumme unter 325.000 €. Prüfbescheinigungen fallen in Horizont 2020 unter die Kostenkategorie "andere Güter, Arbeiten und Dienstleistungen" ("other goods and services").

Ebenso gehören Interreg Prüfungen zu den Aufgaben der Kanzlei.
Interreg, oder wie es offiziell heißt, die "europäische territoriale Zusammenarbeit", ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit mehr als 20 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt, die das tägliche Leben beeinflussen, zum Beispiel im Verkehr, beim Arbeitsmarkt und im Umweltschutz. Interreg wird in drei Schwerpunkten (sogenannten Ausrichtungen) umgesetzt.

Interreg - drei Ausrichtungen:

grenzübergreifende Zusammenarbeit (Ausrichtung A): Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen
transnationale Zusammenarbeit (Ausrichtung B): Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Partnern in transnationalen Kooperationsräumen, um die territoriale Integration dieser Räume zu erhöhen
interregionale Zusammenarbeit (Ausrichtung C): Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung und Kohäsion zu verbessern.
Interreg wird nicht zentral durch die Europäische Kommission verwaltet. Vielmehr setzen sich vor Ort in jedem Grenzraum, in jedem transnationalen Kooperationsraum Vertreter der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten zusammen und definieren gemeinsam, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen, die Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Programms. Die Umsetzung erfolgt dann in konkreten Projekten, zu denen sich Partner von beiden Seiten der Grenze oder im Fall von transnationalen Programmen sogar aus mehreren Staaten zusammenfinden müssen. Auch in den Projekten erfolgt die Zielfindung, Umsetzung und Erfolgskontrolle wieder gemeinsam. Kontakt
accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt
Michael Jonas
Eschersheimerlandstrasse 297
60320 Frankfurt
017621236222
m.jonas@accura-audit.de
https://www.accura-audit.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Michael Jonas (Tel.: 017621236222), verantwortlich.

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