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Zwangsarbeit und Menschenhandel in der Supply Chain


Von GSL Consulting GmbH

Die Supply Chains werden immer länger – wer weiss schon, was sich am anderen Ende der Kette abspielt. Dieses Nichtwissen kann gefährlich werden!

 

 

 
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Ein Unternehmen, dessen Produkte in irgendeiner Form mit Kinderarbeit, Menschenhandel oder Zwangsarbeit in Verbindung gebracht werden, erleidet einerseits einen Imageschaden, der zum Wegfall breiter Kundenschichten führen kann.

 

Jedoch drohen auch massive juristische Gefahren. Den Ball ins Rollen brachten die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 verabschiedet wurden. Zudem wurde in die Organisation for Economic Cooperation and Development Guidelines for Multinational Enterprises (“OECD Guidelines”) ein ähnlicher Sorgfaltsmassstab eingearbeitet, wie ihn die UN-Leitprinzipien enthalten. Dort wird den Mitgliedsstaaten zudem die Errichtung von Contact Points auferlegt, bei denen Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen eingebracht werden können.

In mehreren Staaten wurde daraufhin inzwischen der Gesetzgeber tätig: in Frankreich wurde die LOI n° 2017-399 du 27 mars 2017 relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre erlassen. Bereits von 2010 datiert der California Transparency in Supply Chains Act und 2015 folgte in Grossbritannien der UK Modern Slavery Act, der als Vorbild für ähnliche Gesetzgebungsprojekte in Neuseeland, Australien und Hong Kong dient.

 

Auch in anderen Staaten kämpfen starke Gruppierungen für entsprechende Gesetze, in der Schweiz beispielsweise die Konzern-Verantwortungs-Initiative. Es ist deswegen zu erwarten, dass dieser Bereich in Zukunft international reguliert werden wird.

 

Allen Regulierungen ist gemeinsam, dass Unternehmen in den jeweiligen Staaten ab einer gewissen Grössenordnung zu einem strengen Monitoring angehalten sind und eine Verletzung dieser Pflichten zu hohen Strafen führen kann.

 

Auch aus zahlreichen weiteren Gesetzen ergeben sich Sanktionen bei Menschenrechtsverstössen in der Lieferkette.

 

Den Beteiligten an komplexen Lieferketten ist deswegen zu raten, ihre Verträge zu prüfen und Klauseln einzufügen, die die Geschäftspartner zur Beachtung der Menschenrechtsstandards zwingen. Zudem müssen sie über ein funktionierendes Monitoring verfügen, das auch weit entfernte Ketten-Mitglieder einschliesst.

 

Die GSL Consulting GmbH beobachtet die Situation für Sie weiter und kann mit qualifizierten Ratschlägen weiterhelfen.

 

Ass. iur. Thorsten Vogl
Associate

 

 

 

 

 

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Beat Schlumpf (Tel.: 041 500 68 85), verantwortlich.

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