Bildungsprämie - auch für Sie interessant?
Von Dr. Klinkner & Partner GmbH
Saarbrücken, 06.05.2019 (PresseBox) - Staatliche Förderung der beruflichen Bildung ist vielen Menschen nur in Form des Bildungsgutscheins bekannt, durch den Arbeitslosigkeit beendet, eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden soll. Der Bildungsgutschein darf jedoch nur bei zugelassenen Bildungseinrichtungen eingelöst werden, wodurch die Auswahl an spezifischen Weiterbildungen eingeschränkt ist.
Bereits seit Ende 2008 gibt es das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte Programm der Bildungsprämie. Anders als beim Bildungsgutschein sollen damit Erwerbstätige mit wenig Einkommen bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung unterstützt werden – dies gilt auch für Arbeitnehmer in Elternzeit.
Für das Finanzierungsmodell sind die folgenden Bedingungen maßgeblich:
Mindestens 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche, bzw. Elternzeit oder Pflegezeit;
Höchstens 20.000 Euro Einkommen pro Jahr laut Steuerbescheid oder 40.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung wurden seit 2008 schon mehrere Hunderttausend Prämiengutscheine für berufsbezogene Weiterbildungen an Erwerbstätige ausgegeben. Eine Befragung unter Empfängern belegt, dass etwa zwei Drittel der Geförderten neue berufliche Aufgaben übernommen haben.
Mit dem Vorab-Check können Interessierte herausfinden, ob sie förderberechtigt sind: https://www.bildungspraemie.info/....
Klinkner & Partner ist zur Annahme von Gutscheinen für die Bildungsprämien berechtigt. Sprechen Sie uns gerne an.
Kommentare
Pressemitteilungstext: 179 Wörter, 1623 Zeichen. Artikel reklamieren
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!