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Bestellerprinzip bei Vermietungen versagt


Von von Poll Immobilien GmbH

Frankfurt am Main, im Juni 2019. VON POLL IMMOBILIEN, das international tätige Maklerhaus mit Sitz in Frankfurt am Main, stellt seit der Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ bei Vermietungen in Deutschland im Mai 2015 keinerlei Effekt in Richtung Entlastung der Mieter fest. Seit der Einführung trägt allein der Vermieter die Courtage für die Vermittlungsleistungen des Maklers. Dies sollte zu einer finanziellen Entlastung der Mieter führen. Nach Recherchen des Maklerhauses ist die gewünschte Wirkung jedoch ausgeblieben. Ein erschwinglicheres Wohnangebot wurde nicht erreicht, ein Mietstillstand ebenso wenig. Das sogenannte „Bestellerprinzip“ als Regulativ der Miethöhe ist damit gescheitert.

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Bestellerprinzip bei Vermietungen versagt

 

Frankfurt am Main, im Juni 2019. VON POLL IMMOBILIEN, das international tätige Maklerhaus mit Sitz in Frankfurt am Main, stellt seit der Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ bei Vermietungen in Deutschland im Mai 2015 keinerlei Effekt in Richtung Entlastung der Mieter fest. Seit der Einführung trägt allein der Vermieter die Courtage für die Vermittlungsleistungen des Maklers. Dies sollte zu einer finanziellen Entlastung der Mieter führen. Nach Recherchen des Maklerhauses ist die gewünschte Wirkung jedoch ausgeblieben. Ein erschwinglicheres Wohnangebot wurde nicht erreicht, ein Mietstillstand ebenso wenig. Das sogenannte „Bestellerprinzip“ als Regulativ der Miethöhe ist damit gescheitert.

VON POLL IMMOBILIEN beobachtet vielmehr, dass das „Bestellerprinzip“ vor allem Menschen benachteiligt, die von auswärts an nachgefragte Standorte hinzuziehen, beispielsweise aus beruflichen Gründen. Denn viele Mietwohnungen werden jetzt nicht mehr über Makler vermittelt und öffentlich beworben, sondern vor Ort unter der Hand angeboten. Wäre es möglich, von auswärts entsprechende Maklerangebote abzurufen, hätten solche Personen bessere Chancen, bei der Wohnungssuche schnell fündig zu werden.

„Das ‚Bestellerprinzip‘ bei Vermietungen schadet vielen Suchkunden und hat sich auch als Mittel zur Eindämmung der Mietpreisentwicklung als untauglich erwiesen“, so Sassan Hilgendorf, geschäftsführender Gesellschafter der von Poll Immobilien GmbH. Er vermutet, dass die geplante Ausweitung des „Bestellerprinzips“ auf den Kauf ihr Ziel ebenso wenig erreichen wird, den Erwerb von Wohnimmobilien für mehr Personen als bisher erschwinglich zu machen. „Die wirkliche Lösung des Problems heißt Wohnraum schaffen. Beim ‚Bestellerprinzip‘ hingegen handelt es sich eher um eine erzwungene Eigentümerprovision.“

 

 

Über die von Poll Immobilien GmbH

Die von Poll Immobilien GmbH hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vermittlung von wertbeständigen Immobilien in bevorzugten Wohn- und Geschäftslagen. Die Geschäftsleitung des Unternehmens bilden Beata von Poll, Daniel Ritter, Sassan Hilgendorf und Dr. Jörg Hahn. Mit mehr als 300 Shops und über 1.200 Kollegen ist von Poll Immobilien, wozu auch die Sparten VON POLL COMMERCIAL, VON POLL REAL ESTATE und VON POLL FINANCE gehören, in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien, Griechenland, den Niederlanden, Luxemburg, Italien, Portugal und Bulgarien vertreten. Damit ist es eines der größten Maklerhäuser Europas. Durch eine konsequente Expansionsstrategie befindet sich das Unternehmen weiter auf Wachstumskurs. Der Capital Makler-Kompass zeichnete VON POLL IMMOBILIEN im Oktoberheft 2018 mit Bestnoten aus. Im bundesweiten Vergleich der Maklerleistungen in 50 Städten erzielte das Unternehmen mit 37 Fünf-Sterne-Bewertungen wie in den Vorjahren eine Spitzenposition.

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Angela Oelschlägel (Tel.: 069 - 26 91 57 601), verantwortlich.

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