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14 führende Industrie- und Fachverbände beschweren sich bei der Bundesregierung


Von enexion GmbH

„Die CO2-Bepreisung der Bundesregierung ist lückenhaft und benachteiligt deutsche Unternehmen“ - enexion fordert Nachbesserung des Gesetzentwurfs

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Schwalbach, 26.11.2019. Das Bundeskabinett hat mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die erste konkrete Maßnahme des Klimapakets verabschiedet. Dabei kam es bereits während des Anhörungsverfahrens zu erheblichen Irritationen, denn die Verbände hatten nur einen Arbeitstag Zeit für Stellungnahmen. Vom Bundesverband der Industrie über den Bundesverband Erneuerbare Energien bis zum DGB und ver.di beschwerten sich Ende Oktober insgesamt 14 Verbände in einem offenen Brief an die Bundesregierung, dass „eine den demokratischen Verfahren der Bundesrepublik Deutschland angemessene Durchführung von Gesetzgebungsverfahren nicht mehr gewährleistet“ sei.

 

Weil das Gesetz nach Ansicht der enexion Group nicht nur zahlreiche Ermächtigungen für die Bundesregierung enthält, sondern außerdem die deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt und die Entlastungen noch nicht ausgestaltet sind, fordern die Energieexperten die Regierung dringend zu Nachbesserungen auf.

 

Dominik Weyland, Head of Consulting der enexion group, erklärt:

 

„Die CO2-Bespreisung wird laut Klimapaket bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne erhöht, was den derzeitigen Preis für CO2-Zertifikate deutlich übersteigt. 2026 sollen die Preise innerhalb eines gesetzlich fixierten Korridors zwischen 35 und 60 Euro pro Tonne liegen. Danach sind regelmäßige Anpassungen zu erwarten. Bereits hier wird deutlich, dass das Klimapaket Investoren die Planungssicherheit nimmt, weil die Preise nicht am Markt gebildet, sondern staatlich reguliert werden.

 

Wir halten es für kritisch, dass das Brennstoffemissionshandelsgesetz zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem internationalen Markt führt. Denn die Bundesregierung wird zwar ermächtigt, ab 2022 „erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen“ zu regeln. Abgesehen davon, dass diese Maßnahmen bzw. ihre Wirksamkeit bislang noch nicht präzise definiert sind, besteht jedoch allein in der zeitlichen Verzerrung ein Wettbewerbsnachteil, da die betroffenen Unternehmen die CO2-Bepreisungskosten bereits 2021 tragen müssen.

 

Um die Belastungen für die Industrie zu begrenzen, sieht der Gesetzentwurf beihilferechtliche Härtefallregelungen vor, in deren Genuss aufgrund der geplanten Ausgestaltung aber nur verhältnismäßig wenige Unternehmen kommen dürften. So ist Voraussetzung für einen Härtefallantrag, dass der Anteil der Brennstoffkosten und der Kosten für das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) mehr als 20 Prozent der gesamten betriebswirtschaftlichen Kosten betragen oder die Zusatzkosten durch das nEHS größer als 20 Prozent der Bruttowertschöpfung sind.

 

Insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen im produzierenden Gewerbe sind außerdem zusätzliche Belastungen bürokratischer Art zu erwarten. Entsprechend mahnen auch Verbände dringend zu einer Nachbesserung des Gesetzesentwurfs, der den Wettbewerb verzerrt, die Legislative schwächt und ein nationaler Alleingang ist.“



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Hendrik Vatheuer (Tel.: 0049 221 912 49949), verantwortlich.

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